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Seite 2 von 4
Datum: 27.07.1921
Umfang: 4
-Seite %> „91 1 n ett t Zeitung" NL M. Ms dem ffifp W neuen MM. Die „Reichspost" veröffentlicht die zwischen der öster reichischen Regierung und der Finanzkowmission des Völkerbundes getroffenen Vereinbarungen über die Er richtung einer neuen Notenbank. Die Grundlagen über die Währungsreform enthalten folgende Punkte: v I. Währung. 1. Es wird in Aussicht genommen, die jetzige österrei chische -Kronenwährung durch eine neue auf Gold lautende Währung zu ersetzen. Nach der mit „100 Kronen

des Völkerbundes bei der Reparationskommission die Verwendung der Wertpapiere in dem angegebenen Sinne erwirke. 8. Das Aktienkapital ist von dem Zeichner bar, ö. y. in solchen ausländischen Valuten oder sofort verfügbaren Guthaben, welche das Gründungskomitee für ausreichend befinden wird, einzuzahlen. Für die Einzahlung der Hälfte der Zeichnungsbeträge können kurze Termine zu gelassen werden, doch nriisfen die Zeichner für die gestun deten Beträge gehörige Unterlagen in solchen Werten be stellen

Schuldscheine ausstel len, öie er mit . . . % pro anno verzinsen wird. Auch wird ein Awortisierungsplan für die Abtragung dieser Schulden entworfen werden. 16. Um die Position der Bank im Interesse der destni- tiven Stabilisierung der Währung zu stärken, wird das Finanzkomitee des Völkerbundes außer den vorgesehe nen Krediten zur Deckung der aus dem Auslande zu be ziehenden Lebensmittel einen besonderen Valuta kredit von angemessener Höhe im Auslande vermit teln. Der Ertrag dieses Anlehens, das der Staat

ebenso sicherstellen wird, wie die sonstigen vom Finanzkomitee des Völkerbundes in Aussicht genommenen österreichi schen Hilfskreöite wird der Bank zur Stärkung ihrer Va lutabestände übergeben werden. Für diesen Betrag wird die Bank Schuldnerin des Staates, dem sie nach dem unten folgenden Plane dafür Zinsen zu vergüten hat (siehe Nr. 20). 16. Die Bank erhält für die Zeit von 25 Jahren das Privilegium der ausschließlichen Notenausgabe in Oesterreich. Die näheren Bestimmungen über die Aus übung

Bank zu verwenden hat, ein Viertel wird als Super- öividenöe an die Aktionäre verteilt, und ein Viertel dient zur Herabminderbng der Notenschulö des Staates an die Bank. m. Finanzkontrolle^ 21. Die Kontrolle über öie Verwendung der durch die Aktion des Finanzkomitees des Völkerbundes aufge brachten ausländischen Mittel, über den Eingang und öie Verwendungen der der Verzinsung und Amortisierung dieser Anleihen besonders gewidmeten Erträge aus staat lichen Einnahmequellen, sowie iiber

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