würde, unterlag von vornherein keinem Zweifel. Das Kapitel 1 des Untersuchungsplanes des Völkerbundes be stimmt, daß die Kontrolle des Völkerbundes sich erstrecken soll auf die entmilitarisierten neutralen Zonen, aus Gesetzgebung und Haus halt, auf Kopfstärken, Material (einschließlich Luftschiffahrt), auf die Industrie, den Kriegsschiffbau und auf die Vorschriften und die Ausbildung des Heeres. Die Pläne des VAkerbri' drates wollen also die MiUtärkontrokle nicht nur im früheren U> age der Nolletkontrolle
wollte: Wie die GeneMinspektion auch verläuft, die Kontrolle soll in verschärfter Form weitergehen. Kapitel 2 gibt jedem Deutschland feindlichen und mißgünstigen Nachbarstaat, sofern er dem Völkerbünde angehört, das Recht, auf Grund vager Gerüchte und erlogener Denunziationen eine Unter suchung beim Völkerbundrate zu "beantragen. Da im Rate Frank reich den Ausschlag gibt, ist kaum denkbar, daß solche Anträge je mals Ablehnung finden würden. Zentralstelle für die Militärkontrolle des Völkerbundes soll eine „Ständige beratende
Kommission" sein. Zu ihr ge hören außer den Mitgliedern des Völkerbundrates auch Vertreter der Nachbarstaaten der zu kontrollierenden Länder. Die „Ständige beratende Kommission" umfaßt vermutlich die gleichen Persönlich keiten wie der Ständige Rüstungsausschuß des Völkerbundrates. Dies sind Offiziere, die, obwohl im Dienste des Völkerbundes, doch ausdrücklich Organe ihrer Generalstäbe und Regierungen bleiben, diesen verantwortlich und ran ihnen besoldet!- Für die Kontrollbesuch' selbst sollen besondere