: Es sey von diesem Gerichte über Anlangen der Johann Stadler und Maria Jaudischen Cre- ditoren in die öffentliche Versteigerung nachstehen»' der Realitäten gewilliget worden. Nämlich: A. Eine gemauerte Wirthstaferne, ? Stock werke hoch, im Dorfe Schwatz an der Landstraffe gelegen, nebst realisirter Wirthsgerechtigkeit mit Nr. 6rr. bezeichnet, beym Jauden oder goldene» Löwen genannt, samt Hof, Hofstatt, ganz nen erbauten Stadel und Stallung. 6. Ein dabey befindlicher Frühe / und Baum garten von 500
Klaftern, stoßt obige Behausung und Garten, Morgen an das Sonnenwirthshaus, Mittag an den Gsenkgarten und Wirthshaus, Abend an das Rädermacherhaus, und Mitternacht an die gemeine Landstrasse. Ist den Herrn An ton Niklaus Kreuzwegerischen Erben mit Grund rechten unterworfen, dahin man alljährlich am St. Nikolaitag 45 kr. Grundzins zu geben und zu reichen, dagegen aber auch von der Nachbar schaft im untern Dorf 24 kr. nachgehenden Zins wegen des durch bemeldten Garten führende» Brunnengeleits jährlich
einzulangen hat. So wie auch bey solcher Behausung die unentgeltliche Wasserleits - Gerechtigkeit durch den Plankeu- steinerischcn Garten, und von den Höglbrunns- Jnnhabern sich befindet. Um obige Behausung nebst realisirter Wirthsgerechtigkeit, Stadel und Garte« ist der Schatzungswerth als erster AuS« ruspreis bestimmt worden auf — fl. 2150. — C. Ein Stück Grund in der Schwazeraue vo» 1241 Klafter, stoßt i. an Dominikus Martiner, 2. an Sebast. Aniser, z. an Johann Pergerische Eheleute, und 4. an Jnnstrom
, welches der k. k. Pfleg-Freundsberg mit Grundrechten unterworfen; wohin man jährlich auf Martini, als von einem halben Lehen 1 \ kr., oder zusammen won einem ganzen Lehen 2 \ Fr. Grundzins zu erlegen, und zu reichen hat. Im Anschlag, und ersten Ausruft preis — fl. 400. — D. Das Gut - und Baurecht, das Faßlehen ge nannt (doch mit Ausnahme der Mich. Stadlerschen gemauerten Behausung, Hofstatt, Stallung, Back ofen, Badstuben und Garten) in nachstehenden 5 Grundstücken, bestehend: imo. EinStückGrund im Rohracker von 894