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Bücher
Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 91 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
ß 7. Wird ein Professor von einer auswärtigen Universität an eine öster reichische Hochschule zu einer Professur berufen, für welche das Doctorat als Bedingung gesetzlich oder herkömmlich gefordert wird, so gilt ihm sein an einer auswärtigen Hochschule erworbenes Doctorat unbedingt in dieser Beziehung ebenso, als ob er dasselbe an einer österreichischen Universität erworben hätte. Mit Bezug auf vorstehende Verordnung wurde auch zu Folge Erlaß des Ministeriums des Innern vom 17. März 188b

, Z. 20091, mittels 103 . Slatthàrei-ErlH vom 22. Marx 1885, Nr. 5628 verlautbart, daß auf Grund eines ausländischen Diplomes die Praxisberechtigung nur dann angesprochen werden kann, wenn sich der Besitzer eines solchen Diplomes an einer inländischen Universität der Nostrification unterzogen hat. Hingegen wurde für österreichische Staatsangehörige, welche an lombardischen Lehr anstalten ihre Studien absolvirten, zu Folge Erlaß des Ministeriums des Innern vom 25. October 1859, Z. 25285, mittels 1VÄ

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