die Suspendirnng der Vorlesungen an der Universität zu Padua. I. Nachdem unter den dermalige» politischen Zu ständen Italiens und bei der dadurch veranlaßten Aufregung der Gemüther von der Eröffnung der Vorlesungen an der Universität Padua ein fruchtba rer wissruschastlicher Erfolg nicht erwartet werden kann, so bleiben dieselben vorläufig für das Winter semester I85?/60 suspendirt. II. Sollten die Verhältnisse die Wiedereröffnung noch in diesem Studienjahre späterhin als thunlich und zweckentsprechend
erscheinen lassen, so wird der Zutritt zu denselben' jedenfalls auf die Angehörigen der k. k. lombardisch-venetkanischen Provinzen be schränkt bleiben. III. Alle diejenigen, welche im abgelaufenen Stu dienjahre an der Universität Padua studirt, aber im Juli oder August 1859 die mit den Ministerial-Vcr- ordnuugeu vom 26. Februar.1859, Z. 2057, und 18. Juni 1859, Z. 956l, vorgezeichneten Prüfungen gar nicht oder mit ungünstigem Erfolge abgelegt haben, können im Lanfe des Monats November 1859
Studienjahre der ^all war, gestattet, zu drn betreffenden Annual- n»d «emestral- oder den theoretischen Staatsprüfungen cms den Gegenständen der weltlichen Facnltäten auf werden betriebener Studien zugelassen zn Die Bewilligung zu diesem Pn'vätstudium, sowohl solchen der obcrwähnten Landesangehörige», welche bereits an der Universität in Padua ein oder mehrere , ^abre stndirt haben, als auch solchen, welche erst in dem beginnenden Studienjahre in die Facultätsstu- dien eintreten wollen, steht in erster
Studireudeu, welche von dem Unterrichtsministerium die Bewilligung zur Ablegung der vorschriftmäßigen Prüfungen für das Studienjahr >859/60 als Privat- studirende erhalten, haben längstens bis Ende Jänner >860 dem betreffenden Studie,idirekiorate der Universität Padua von der ihnen ertheilten Be willigung, eine vorläufige schriftliche Anzeige einzu senden, damit sie in den Katalogen vorgemerkt und in Evidenz gehalten, und sohin anstandslos seinerzeit unter Vorlegung der Originalbewilligung