ist Wer ken von umbrischen Künstlern reserviert und ein anderer Raum den Werken des verstorbenen einheimischen Malers Eroi na Werket und Carlo Moser. Zur Eröffnung werden sich verschiedene hohe Persönlichkeiten und die Künstler aus der Venezia Tridentina einfinden. » Gestern nachmittags besichtigten der Präfekt, der Podestà der Stadtgemeinde, Nat.-Rat Miori, der Präsident der Union der Artisten und Professionisten, Ado. De Angelis und Arch. Armando Ronca die vorbereitete Ausstellung. Sie verweilten
in den Gasthäusern. Nestau raws und Pensionen oerboten. Es darf al'c i.i den Gastbetrieben kein Butter in der Form von Butterbrötchen, Butter in der Milch, Butter mit Salat usw. ver kauf: werden. Gestattet ist nur mehr die Verwendung von Butter als Koch^utte in den Speisen. Cinfuhrkontingent der Textil- und Bekleidungsbranche Die Kaufleute-Union gibt bekannt, daß noch Einfuhrkontingente der Textil- und Bekleidungsbranche frei sind, und zwar aus folgenden Ländern: .Deutschland, Schweiz, Böhmen, Slowakei, Türkei
, Finnland, Griechenland, Jugoslawien, Holland. Schweden, Ungarn, Bulgarien. Lettland und Litauen. Eventuelle Inter essenten können sich bis zum 7. Oktober an die Kausteute-Union in Bolzano, Via Principe di Piemonte 3, (Auslandsamt) melden. Einnahme Steuerfreiheit für Saatgut Die Kausl-ute-Union teilt mit, daß laut Verordnung des Finanzministeriums bei Uebergabe von Saatgut (Weizen, Mais, Flachs und Hanf) seitens der Landwirte an die landwirtschaftlichen Körperschaften fremde Sprachen, Hygiene
, die be dürftigen Familien oder Familien von Einberufenen angehören, sowie Kriegs waisen und Waisen von gefallenen Fa- scisten unentgeltlich erhalten. vie Traube ist nicht nur eine köst liche Arucht, sondern auch eia gesun des untz gehaltvolles Nahrungsmittel und wegen ihrer magenrelaigenderi Wirkung auch eln Medikament Kaufleute einander. oder von Kaufleuten .in un'.er- Schlachtung von Aäibern Die Union der Kaufleute der Provinz Bolzano gibt bekannt: Alle Fleischhauer der Stadt und der Provinz werden darauf
aufmerksam ge> macht, daß ab Montag, den 7. Oktober, die Schlachtung von Kälbern mit weniger als 180 Kilo Lebendgewicht nicht mehr gestante ist. wenn der Kaus nicht durch eine Bellette jenes Typs, der für große Rinder angewendet wird, erfolgt. Die Interessenten können diese Bollette» ent weder direkt oder schriftlich am Fleisch- verprooiantierungsamte der Union vsr Kaufleute in Bolzano, Via Principe di Piemonte 3, anfordern Wachablösung beim kampffafcio Cardano, 4. — In Anwesenheit des Zoneninspektors