15 Prozent, für die weiteren 100.000 Lire 20 Prozent, für die weiteren 300.000 Lire 25 Prozent, für den Rest 30 Prozent. Weiters besagt die Verordnung, daß das Er- zichungsministerium von Fall zu Fall auch die Bezahlung der Ausfuhrgebühr in einer bestimm- !->n ausländischen Valuta anordnen kann. Die Ver ordnung ist am 17. Mai in Kraft getreten. Einfuhr von Fellen und Häuten. Die fascistische Union der Kaufleute der Pro vinz Bolzano teilt mit, daß die kompetente Natio nalföderation der Kategorie
mit den Befugnissen, die ihr zustehen, auf die Inhaber von Bolletten der Jahre 1933 und 1935, natürlich jene des Jah res 1934 inbegriffen, das Recht für die Teil nahme am Einfuhrkontingent ausgedehnt hat. Die interessierten Firmen, die im Besitze dieser Dokumente sind, werden eingeladen, sie dring lichst auf dem Wege der Aemter der Union in Bolzano, Merano und Bressanone mit den Ori ginalfakturen vorzulegen. Dies hat innerhalb des Monats zu geschehen. Die Firmen haben dem Ansuchen ein Verzeichnis der getätigten
Einfuhr für jedes Jahr vorzulegen, und zwar für jede Zolltarifnummer. Einfuhr von Uhrmacherartikeln. Die fascistische Union der Kaufleute macht die Firmen, welche Uhrmacherartikel einführen, auf> merksam, daß für das zweite Semester die Ansu> chen, mit Beobachtung der vorgeschriebenen Be stimmungen, bis zum 28. Mai einzureichen sind. 28. Alai: Der heilige Germanus, Bischof. Der heilige German»-?, der im Jahre S76 starb, er> hielt seine Erziehung vom heiligen Priester Scavilio. seinem Vetter. Er wurde
van der Kirchengemeinde auszuschlieben und den sich befehdenden königlichen Snidern siebert und Chilberlch mit den göttlichen Ge richten AU drohen. Zahllos waren die Schwierigkeiten, welche sich ihm entgegenstellten, denn die Zelten wa ren wild und stürmisch. Trotz körperlicher Schwäche war er unermüdlich tätig und rottete die Ueberblelbsel des Heidentums in Frankreich aus, bis er als ein Grei» von achtzig Jahren sein müdes Haupt zur Ruh« legte. Einfuhr von Wein und Likören. Die fascistische Union
der Kaufleute macht auf merksam, daß die Gesuche für die Einfuhr von Wein und Llkören innerhalb 28. Mai eingebracht werden müssen. Die Gesuche müssen auf den ent sprechenden Formularen, die bei der Union in Bolzano und den Delegationen von Merano und Brunirò erhältlich sind, abgefaßt werden. Einfuhr von Samenölen. Jene Firmen, welche den Einreichungstermin ler Nachweisdokumente zu den Gesuchen um Ein uhr von Samenöl seinerzeit versäumt haben, kön nen noch im Laufe des Monates Mai die Zoll- bolletten er 1932