, die durch die Gesetze der Vereinig ten Staaten verboten ist, und wenn es ein englisches Mottenschiff ist, hätte es keine Deklarationspapiere er halten sollen. Die Union erfüllte diese Pflicht und ist in der Lage mitzuteilen, daß die deutsche Regie rung falsch informiert war. Die Frage hinsichtlich Beförderung von Kriegskon- trebande der „Lusitania" oder der Explosion infolge der Torpedierung sei nach Ansicht der Union für die Gesetzmäßigkeit des von der deutschen Marine einge- fchlagenem IVorfahrens
bei der Versenkung unerhebliche Hauptsache bleibt, daß ein großer Passagierdampfer mit über 1000 Menschen an Bord, die keinen Teil an der Kriegführung hatten, ohne Warnung in Lebensge fahr gebracht wurden. Die Tatsache, daß hunderte von Amerikanern zugrunde gingen, verpflichtet die Regie rung der Union, Deutschland aufmerksam zu machen, auf die Verantwortlichkeit und auf den Grundsätze worauf diese Verantwortlichkeit beruht. Auf diesem Grundsatz muß die Union bestehen. Die Regierung der Union nimmt ferner
mit Ver gnügen wahr, daß die deutsche Regierung geneigt sei, die Dien st e der Union bezüglich einer A n - Näherung zwischen England und D e u t f dj* land betreffend der Seekriegführung anzu- n e h m e n. Die Unionregierung ist bereit, die Anre gungen beider Mächte 31 t übermitteln und ladet die deutsche Regierung ein, davon Gebrauch zu machen. Unter allen Umständen erwartet die Regierung der Union, daß die Gerechtigkeit und Menschlichkeit von der deutschen Regierung in allen Fällen
, wo die amerikanische Regierung geschädigt und ihre Rechte verletzt wurden, zur Geltung gebracht werden, und erinnert neuerlich an die Vorstellungen, die die Union schon in der Note vom '5. Mai erhob, gestützt auf die Anerkennung der Internationalität und die alte Freundschaft Urit dem deutschen Volke. Die Regierung der Union glaubt, daß die deutsche Regierung als außer Zweifel stehend glaubt, daß das Leben von Nichtkämpfern nicht in Gefahr gebracht werden darf durch Torpedierung eines Handelsschiffes
, das nicht Widerstand leistet, ferner daß die deutsche Regierung die Notwendigkeit anerkenne, festzustellen, ob ein verdächtiges Handelsschiff tatsächlich einer krieg- führenden Nation angehöre oder Kriegskontrebande unter neutraler Flagge führe. Die Regierung der Union darf deshalb erwarten, daß die deutsche Regie rung die Notwendigkeit der Maßnahmen für wichtig genug hält, um diesen Grundsatz zu verwirklichen und hofft die Zusicherung, daß dies geschehen wird. 0 ii großer ruffifeber Corpcdoboot- zerttörer