des B e- t r u g e s in einer ganzen Reihe von Fällen und auf Ver brechen der Verleumdung und des M e i n e i d e s lautet, liegt im wesentlichen folgender Tatbestand zu Grunde: Gehrmann, der in der Geschäftswelt keinen guten Ruf genießt, war in den Jahren 1931/32 bei der „Union, Allge meine Versicherungs-A.-G." in Wien als Vertreter tätig. Diese Firma hat er um 11.881 8, die er von ungefähr 50 Ver sicherten einkassierte und für sich behielt, geschädigt. Mit dem ihm von der „Union" eingeräumten Jnkassorecht trieb Gehr mann
mann dadurch zu umgehen, daß er selbst ein eigenes Post sparkassenkonto auf den Namen der von ihm geleiteten „Inter nationalen Speditions- und Handels-Union G. in. b. H." eröffnete, auf das er nun die Prämienzahlungen leiten ließ. Bei einer am 6. Juli 1931 neuerlich vorgenommenen Revi sion fand sich in der B a r k a s s e, die nach Gehrmanns eigenen Aufzeichnungen einen Betrag von 2556 8 enthalten sollte, überhaupt kein Geld vor. Da Gehrmann über ein gewisses Werbetalent verfügte, wurde
auch nach Auf deckung dieses zweiten groben Vertrauensmißbrauches noch immer von gerichtlichen Schritten Abstand genommen. Vom Innsbrucker Filialleiter wurde aber bald festgestellt, daß die von 45 Versicherten geleisteten Prämien noch ausständig waren. Es stellte sich bald heraus, daß die Prämienschuldner ihren Verpflichtungen durch die mysteriöse „Internationale Speditions- und Handels-Union, G. m. b. H." beretts nach- gekommen waren. Zur Verschleierung seiner Machenschaften hatte Gehrmann in seinen Akten
eine absichtlich hervorgeru fene Unordnung hinterlassen. Die Sichtung der Korre spondenz und der Akten nahm denn auch geraume Zeit in Anspruch. Gehrmann leugnete diese unberechtigten Inkassi nichts doch behauptete er, Gegenansprüche an die Firma zu haben, von denen aber keiner zu Recht besteht. Die „Union" erstattete hierauf die Anzeige, womit die Tätigkeit Gehrmanns bei dieser Firma ihr Ende fand. Nach der Entlassung aus der „Union" betrieb Gehrmann zunächst ein Transportunternehmen, das aber bald
in einem Zivilprozeß gegen Sabine Reinisch einen falschen Eid abgelegt hat. Die Verhandlung. Gehrmann bekannte sich in keinem Punkt der Anklage schuldig. Er behauptete nicht bloß, der „Union" nichts ver untreut zu haben, sondern noch Forderungen in der Höhe von rund 22.000 8 an die Firma zu haben. Es kamen dann die verschiedenen „Gründungen" Gehrmanns, durchwegs geschäft liche Eintagsfliegen, seit 1922 zur Sprache, angefangen von einer Autoreparaturwerkstätte in Feldkirch bis zu der „Inter nationalen Speditions