2137 Di- ön-rr .-ungar. Rote au die Pforte. -?ie Note, welche der österreichisch-ungarische -Botschafter Marlgraf Pallavicini am 7. Okt. der Pforte überreichte, lautet: » Al-> Österreich -Ungarn mit der Pforte am -'i Äpril 1879 die Konvention betreffend die Durchführung des Artikels 25 des Berliner Ver trags in Bezug auf den Sand schal N o v i- ba^ar abschloß, gab es sich Rechenschaft über die enge Solidarität der Interessen, die sich unter anderem in jenen Bestimmungen der Kon- o-ntion kundgab
hat sich die Lage gründ lich geändert. Tie dreißig Jahre, die der. Un terzeichnung der Konvention folgten, gaben der Türkei Zeit, sich zu sammeln. Die politische Bewegung, die sich namentlich gegenwärtig in der Türkei zeigt, läßt eine Erstarknng des Ottomanischen Staates und hiednrch eine Festigung der Grundlagen des Reiches er kennen. Österreich-Ungarn gab vor nicht lan ger Zeit der Türkei einen Beweis seiner wohl wollenden und friedlichen Absichten, indem es erklärte, es sei geneigt, in die Konvention
be- ircfscnd den Eisenbahnanschlnß Uvae — Mitro- vitza die Klausel aufzunehmen, das; die Mo narchie vou nnn an nicht mehr von ihrem Rechte Gebrauch machen werde, an anderen Punkten des Sandschaks ohne ein vorheriges ikinvernehmen mit der Pforte Truppen zn hal len. Heute, da die Jnangnriernng einer nen e n politischen Aera in Konstantinopel eine ausgezeichnete Borbedeutung für die Zukunft der Türkei zu sein scheint, hosst Österreich -Ungarn, das; es der Pforte allein gelingen werde, die Ordnung im Sandschak
aufrechtzuerhalten, und so in diesen Gegenden die Aufgabe zu erfüllen, die bisher dem Zusam menwirken der beiden Regieruugeu oblag. Öster reich -Ungar» zögert »icht z» erklären, daß es in Zukunft auf die Geltendmachung der Rechte verzichte, die ihm die Konvention bezüglich des «andschaks einräumt. Was die öster reichisch - ungarischen Truppen betrifft, so erhiel ten dieselben den Befehl, - die Ortschaften, wo sie garnisonierten, zu r ä u m e n. Durch diese hochbedeutende Tat glaubt Österreich-Ungarn der Pforte
nicht nur einen eklatanten Beweis seines Vertrauens und seiner aufrichtig freund schaftlichen Gefühle zu geben, sondern es setzt hiednrch gleichzeitig den Gerüchten, die ihm e g o i st i s ch e Ambitionen und territo riale Begehrlichkeiten zuschreiben, das formellste Dementi entgegen. Wenn es also feststeht, daß Österreich - Ungarn uicht mehr die Absicht hat, an die Bestimmungen des Konstantinopeler Vertrages bezüglich des sandschaks zn appellieren, so liegt ihm ande rerseits die Pflicht ob, seinen Stand punkt bezüglich