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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 30
Datum: 24.03.1836
Umfang: 30
, das für den zoll pflichtigen Verkehr mit dem Auslande beste hende Ausmaß zur Grundlage der Strafbestimmung anzunehmen sey, gilt insbesondere auch für die Gefälls- übertretungen mit Gegenständen, die in einem Zollaus- schlusse erzeugt oder bereitet worden sind, und für welche, mit Rücksicht auf den Ort ihres Ursprunges, ein von dem Zolle, der für den Eingang aus dem Auslande besteht, abweichender gemäßigter Zollsatz bewilligt ist. 2. Für den Verkehr mit Ungarn und Siebenbürgen. H. 5. s. Bei der gesetzwidrigen

Waaren-Einfuhr und Waaren- Ausfuhr. Die im fünften, sechsten, siebenten und achten Haupt stücke deS ersten Theiles des Strafgesetzes über Gefälls übertretungen enthaltenen Bestimmungen sind auf die voll brachte oder versuchte gesetzwidrige Waaren-Einfuhr oder Waaren-Ausfuhr über die Zwischenzoll-Linie, welche Ungarn und Siebenbürgen von den übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Ländern scheidet, in diesen Ländern anzuwenden. H. 6. 1». Bei Unrichtigkeiten in den Waaren-Erklärungen

den sind (Durchfuhrgüter), oder welche über die Zwifchen zoll-Linie auS Ungarn oder Siebenbürgen in die übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Länder ohne Entrichtung der für den Verkehr über die Zwischenzoll-Li- nie festgesetzten Eingangszollgebühr eingebracht, und 1. zum Behufe der Einfuhrverzollung, oder der Able- gung in der ämtlichen Niederlage, oder 2. -zum Durchzuge durch diese Länder s. in das Ausland oder einen Zollausschluß, oder I,. in einen anderen Theil von Ungarn oder Sieben bürgen zurück

auf die zur Ausfuhr aus den übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande b»griffenen Ländern nach Ungarn oder Siebenbürgen bestimmten Gegen stände, deren Ausfuhr der Versender zu erweisen verpflich tet ist, und welche von einem in jenen Ländern bestehen den Amte an ein an der Zwischenzoll-Linie bestehendes Amt unter amtlichem Verschlüsse angewiesen worden sind. (H. 353, Z- 3 des Strafgesetzes über GefäUsübertretun» g-n). 9- v. Maaßstab der Strafbestimmung. Die für den Verkehr über die Z »vischen zol l- Linie

, welche Ungarn und Siebenbürgen von den übri gen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Ländern scheidet, festgesetzten Eingangs- und Aussuhrge bühren sind der Strafbestimmung zum Grunde zu legen: 1. Bei dem Schleichhandel, der über die Zwischen zoll-Linie vollbracht, oder versucht wird, dann bei Unri ch- tigkeiten in den Waaren-Erklärungen, die für den Eingang oder die Aussuhr über die Zwischcnzoll-Linic eingebracht werden, wenn die. Gegenstände, mit denen diese Uebertretungen Statt finden

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 20
Datum: 17.03.1836
Umfang: 20
, ein von, dem Zolle, der für den Eingang aus dem Auslande besteht, abweichender gemäßigter Zollsatz bewilligt ist. 2. Für den Verkehr mit Ungarn und Siebenbürgen. H. 5. » s. Bei der gesetzwidrigen Waaren-Einfuhr und Waaren- Ausfuhr. Die im fünften, sechsten» siebenten und achten Haupt- stülke des ersten Theiles des Strafgesetzes über Gefalls übertretüngen enthaltenen Bestimmungen sind auf die voll brachte oder versuchte gesetzwidrige Waaren-Einfuhr oder Waaren-Ausfuhr über die Z w i sch

e nz o l l -L i n i e. welche Ungarn und Siebenbürgen von den übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Ländern scheidet, in diesen Ländern anzuwenden. H. 6. Ii. Bei Unrichtigkeiten in den Wasren-Erklärungcn. Die Unrichtigkeiten in den Waaren-Erklä rungen, welche für den Eingang oder die Ausfuhr über die gedachte Zwischenzoll-Linie eingebracht werden, unter liegen den Anordnunger; de? HH. 277 bis 286, und 291 bis 307 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen. H. 7. e. Bei den im Eingange angewiesenen Waaren

. Für die Waaren, welche über die Zoll-Linie gegen däS Ausland oder einen Zollapsschluß eingingen, und zur Ausfuhr in das Ausland über ein an der Gränze von Un garn oder Siebenbürgen bestehendes Amt angewiesen wor den sind (Durchfuhrgüter). oder welche über die Zwischen zoll-Linie aus Ungarn oder Siebenbürgen in die übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Länder ohne Entrichtung der für den Verkehr über die Zwischenzoll-Li nie festgesetzten Eingangszollgebühr eingebracht, und 1. zum Behufe

der Einfuhrverzollung, oder der Able gung in der ämtlichen Niederlage, oder 2. zum Durchzuge durch diese Länder a. in das Ausland oder einen Zollausschluß, oder I,. in einen anderen Theil von ^Ungarn oder Sieben bürgen zurück an ein Zollamt angewiesen worden Isind, gelten bei Unregelmäßigkeiten im Transporte, dann in Absicht auf die Beweisführung über die richtige Stellung der Waare zu dem Amte, an das dieselbe angewiesen wurde, die in den HH. 350, 351, 352, 354 bis 357, 359, 360 des Strafgesetzes über GefällsHber

- tretungen enthaltenen Bestimmungen. H. 8. Bei den in der Ausfuhr angewiesenen Waaren. Auch finden die in den HH. 350, 351, 352 des Straf. gesetzeS über Gefällsübertretungen enthaltenen Anordnun gen Anwendung auf die zur Ausfuhr aus den übrigen im gemeinfchaftlichenZollverbande begriffenen Ländern nach Ungarn oder Siebenbürgen bestimmten Gegen stände, deren Ausfuhr der Versender zu erweisen verpflich tet ist, und welche von einem in jenen Ländern bestehen den Amte an ein an der Zwischenzoll-Linie

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 18
Datum: 14.05.1835
Umfang: 18
- 84 Benennung der Artikeln Maßstab der Verzollung 14 17 22 23 Ricsel (das Metall) in Körnern und in schwammiger Ge- . — legirt mit andern Metallen, sogenannten Packsong (auch Weißmetall , weißer Messing) und die hieraus ver fertigten Waaren sind wie Metält-Kompofitlonen, und derlei Waaren zu behandeln. Tabakblätter aller Art, derlei Geitz und Stengel . . . — —- aus Ungarn . . . . . . . , . . . . . Tabatfotzrikate ; als: Rauchtabak in Rollen und geschnit ten, dann ^ ^ Schnupftabak gerieben

und in Stangen, auch Tabakmehl unö Tabakstanb . . . . . . . . . . . -—aus Ungarn . . ... . . . . . Die Einfuhr, so wir.die Durchfuhr der Tabakblätter, und der Tabakfabrikate aus dem Ausland» , und aus Ungarn nach den deutschen und italienischen Provin zen kann nur gegen vorläufige Bewilligung der k. k, , Kämmest-Gefallen-Verwaltungen geschehen. Im F-lle der Einführ find außer den Eingangszöllen auch die vorgeschriebenen Paßla^ren zu entrichten. Reisende, die auS dem Auslande , oder aus Ungarn kommen, dürfen

geliefert werden, ist eineAuSgangs- ' ' Dreißigstgebühr von 1 1/2 kr. für den W. Zentner be stimmt. — Die Tabakblätter, und Tabakfabrikate in ^ dtt Verseridung aus den deutschen und italienischen Provinzen nach Ungarn hingegen find sowohl von dem Ausgangszolle, als von der SingangS-Dreißigstgebühr gänzlich befreit. Aanille . . ! . . . .... . . . » Weinstein, roher... . . nacli 'Ungarn ^ xräparirt oder Weinsteinrahm,. ..... Wurzeln', als: Eurkumey> Alant oder färbende Ochsen zunge -Wurzel, Krapp

, dann alles gebrauchtes, und Vruchzinn . Zündhütchen! . . . . ... . . . . aus Ungarn I 1 Et. spor. dello detlo detto detto Sin. gangS- Zoll fl.lkr.'dl^ Zollstätten, bei denen die Verzollung im Eingänge zu gescheiien hat 15 40 1 Pf. netto 1 Ct. spor detto detto detto detlo detto delto 1 Pf. spor. dello 4V 25 50 12 25 40 Legstätte Hauptlegstätte Hauptlegstätte Haupllegstätte Gränz Z. Amt Legstätte Koni. A Amt Legställe detto Rom. Z. Amt Legstätte Aus gangs. Zoll fl. Ikr.Idl, Zcllstätten, bei denen die Verzollung

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Der Bote für Tirol
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Seite 13 von 24
Datum: 31.03.1836
Umfang: 24
mit dem Auslande beste hende An Sin aß zur Grundlage der Strafbestiminung anzunehmen sey, gilt insbesondere auch für die GefällS übertretungen mit Gegenständen, die in einem ZollauS- schlusse erzeugt oder bereitet worden sind, und für welche, mit Rücksicht auf den Ort ihres Ursprunges, ein von dem Zolle, der für den Eingang ans dem Auslande besteht, abweichender gemäßigter Zollsatz bewilligt ist. 2. Für den Verkehr mit Ungarn und Siebenbürgen. SS H. 5. 2- Bei der gesetzwidrigen Waaren-Einfuhr und Waaren

bestthendes Amt angewiesen wor den sind (Durchfuhrgüter), oder welche über die Zwischen zoll-Linie aus Ungarn oder Siebenbürgen in die übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Länder ohne Entrichtung der für den Verkehr über die Zwifchcnzoll-Li- nie festgesetzten Eingangszollgebühr eingebracht, und 1. zum Behufe der Einfuhrverzollnng, oder der Able sung in der ämtlichen Niederlage, oder 2. zum Durchzuge durch diese Länder s. in das Ausland oder einen Zollausschluß

, oder I>. in einen anderen Theil von Ungarn oder Sieben bürgen zurück an ein Zollamt angewiesen worden sind» gelten bei U n r egel m ä ßigkeitenim Transporte, dann in Absicht auf die B e w e i s fü h r u n g ü b e r die richtige S t ellung der Waare zu dem Amte, an das dieselbe angewiesen wurde, die in den HH. 3S0, 331, 352, 354 bis 357, 359, 369 des .Strafgesetzes über Gesällsüber tretungen enthaltenen Bestimmungen. ll. Bei den in der Ausfuhr angewiesenen Waaren. Auch finden die in den HH. 350. 351, 352 des Straf gesetzes

über GefällSübertretungen enthaltenen Anordnun gen Anwendung auf die zur Ausfuhr aus den übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Ländern nach Ungarn oder «Siebenbürgen bestimmten Gegen stände, deren Ausfuhr der Versender zu erweisen verpflicht tel ist, und welche von einem in jenen Ländern bestehen den Amte an ein au der Zwischenzoll-Linie bestehende» Amt unter amtlichem Verschlüsse angewiesen worden find. (H. 353 , Z. 3 de» Strafgesetzes über GefällSübertretun gen). - H. 9. v. Maaßst

.^b der Strafbestiminung.- Die für den Verkehr über die Zwischenzoll- Linie, welche Ungarn und Siebenbürgen von den übri gen iln gemeinschaftlichen Zollverbandc begriffenen Ländern scheidet, festgesetzten Eingangs- und Ausfuhr ge ll ühren sind der Strafbestiminung zum Grunde zu legen: 1. Bei dem S ch l e i ch h a n d e l, der über die Zwischen zoll-Linie vollbracht, oder versucht wird» dann bei Unrich tigkeiten in den Waaren-Erklärungen, die für den Eingang oder die Ausfuhr über die Zwischenzoll-Linie eingebracht

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 20
Datum: 28.05.1835
Umfang: 20
Benen nung der Artikeln 14 Nickel (das Metall) In Körnern und in schwammiger, Ge- legirt «nit andern Metallen, sogenannten Packfong (auch Weißmetall, weißer Messing) und die hieraus ver fertigten Waaren sind wie Metall-Kompositionen , und derlei Waaren zu behandeln. Tabakblätter aller Art, derlei Geltz und Stengel . . . — aus Ungarn . . . ^ Tabakfabrikat»; als: Rauchtabak in Rollen und geschnit ten , dann Schnupftabak gerieben und in Stangen, auch Tabäkmehl und Tabakstaub

. . . . ... . . . . — aus Ungarn ^ - Die Einfuhr, so wie. die Durchfuhr der Tabakblätter, und der ?abakfabrikate aus dem Ausland», und aus Ungarn nach Yen deutschen und italienischen Provin zen kann nur gegen , vorläufige Bewilligung der k. k. Kammeral - Gefallen - Verwaltungen geschehen. Im Falle der Einfuhr sind außer den Eingangszöllen auch die vorgeschriebenen Paßlaxen zu entrichten. Reisende, die aus dem Auslande , oder aus Ungarn kommen, dürfen von Blätter- oder fäbrizirtem Tabak eine Quantität von fünf Wiener-Pfunden

.— Die Tabakblätter, und Tabakfabrikate in dee Versendung aus der^ deutschen und italienischen Provinzen nach Ungarn hingegen sind sowohl von dem Ausgangszolle, alSvonderEingangS-Dreißigstgebühr gänzlich befreit. Vanille .............. Weinstein, roher -nach Ungarn — präparirl oder Weinsteinrahm Wurzeln, als: Curkumev, Alant oder färbende Ochsen zungc-Wurzel, Krapp oder Färberöthe, und weiße See- blumen-Wurzel Alraun-, Brech-, Kolumba-, Galgant-, Gift-, Ja- laxpen-, Mehoakana-, Rhabarber-, Rhapontika-, Rhata- nia

-, Salepp-, Sassaparill-, Senega-, Schlangen-, Tur- pitz-. Zippern-, und Zitter-Wurzel ...... alle übrigen in dem Tarisse nicht besonders genann ten Wurzeln Anmerkung. Für die in diese 3 Zollsätze gehörigen Wurzeln sind auch, wenn sie im grincihlnen Zustande vorkommen, dieselben Zölle zu entrichten. Zinn rohes, bann altes gebrauchtes, und Vruchzinn . Zündhütchen . ' ans Ungarn . 18 IS 20 21 22 23 24 2? Maßstab der Verzollung Ei»' gangs- Z°ll fl.fkl.'sdl^ Zollstätten, bei denen die^ Verzollung

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 20
Datum: 21.05.1835
Umfang: 20
, und derlei Waaren zu behandeln. Tabakblätter aller Art, derlei Geitz und Stengel . aus Ungarn . . . . . ... . . Tabakfabrikate ; als: Rauchtabak in Rollen und geschnit ten , dann Schnupftabak gerieben und in Stangen, auch Tabakmehl und Tabakstaub — aus Ungarn Die Einfuhr, so wir die Durchfuhr der Tabakblätter, und der Tabaksabrikate aus dem Auslande, und aus Ungarn nach den deutschen und italienischen Provin zen kann nur gegen vorläufige Bewilligung der k. k. Kammeral - Gefällen - Verwaltungen geschehen

. Im F.,lle der Einfuhr sind außer den Eingangszeilen auch die vorgeschriebenen Paßtajen zu entrichten. Reisende, die auS den, Anslande . oder aus Ungarn kommen, dürfen von Blätter- oder fabrizirtem Tabak eine Quontitäl von fünf Wiener-Pfunden ohne der ge- - dachten vorläufigen Bewilligung mit sich führen, und bei gehöriger Anmeldung gegen Bezahlung des Zolles und derPaßtaze bei dem Gränzzollamte hereinbringen. Der Vorrath über fünf Pfund kann zurückgesendet, oder bei dem Gränzamtezum nachträglichen

, ordnungs mäßigen Bezüge, welcher innerhalb sechs Monaten zu geschehen hat, hinterlegt werde». Für die ungarischen Tabakblätter, welche in die Aerarial Fabriken geliefert werden, ist eine AuögangS- Dreißigstgebühr von 11/2 kr. für den W: Zentner be stimmt. —Die Tabakblätter, und Tabakfabrikate in der Versendung aus den deutschen und italienischen Provinzen nach Ungarn hingegen sind sowohl von dem AuSgangözolle , als von der Eingangs-Dreißigstgebühr gänzlich befreit. - Vanille . . . . . ... Weinsteiti

, roher nach Ungarn präparirt oder Weinsteinrahm Wurzeln, als: Eurküuiey, Alant oder färbende Ochsen zunge-Wurzel, Krapp öder Färberölhe, uud weiße See blumen-Wnrzel . . . . . . ... . . . Alraun-, Drech-, Kolumba-, Galgant-, Gift-, Ja- läppen-, Mehoakana-, Rhabarber-, Rhapontika-, Rhata- nia-, Salepp-, Sassaparill,, Senega-, Schlangen-, Tur- pitz.. Zippern-, und Zitter-Wurzel . . . . . . alle übrigen in dem Tariffe nicht besonders genann ten Wurzeln ... . . Anmerkung. Für die in diese 3 Zollsätze

gehörigen Wurzeln sind auch, .wenn sie im geinahlnen Zustande vorkommen, dieselben Zölle zu entrichten. Zinn rühe», dann altes gebrauchtes, und Bruchzinn . Zündhütchen aus Ungarn ........... 1 El. spor. detto detto .detto detto 1 Pf. netto 1 Ct. spor. ^ detto detto detto detto detto detto 1 Pf. spor. detto 15 i0 40 50 12 25 40 Legstätte Hauptlegstätte Hauptlegstätte Hauptlegstätte Gränz Z. Amt Legstätte Kom. Z. Amt Legstätte detto Kom. Z. Amt Legstätte 25 20 20 4 25 6 ü 25 5 12 Gränzämter detto detto

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 16
Datum: 04.08.1836
Umfang: 16
, Siebböden, Brettchen zu Lschuh- und Kleiderbürsten, endlich Reife ohne Unterschied Hüte, und zwar Castorhüte, Hüte aus Filz, Seide, Fischbein vver ans anderen Stoffen, mit Ausnah me der zu Puxwäaren gehörigen StrohBast- und anderen Frauenhüte — Filzkappen . . . — Filzhüte und Filzkappen aus Ungarn . Kämme von Holz, Horn und Bein, ohne Verzie rung und Belegung mit Gegenständen, deren Ein fuhr verbothen ist . . . Kardendistel . Käse , . . . — Kuh- und Schafkäse anö Ungarn in Gefäßen — nach Ungarn

. . . Bon Käsen in Leiben ist im Verkehre zwischen Un garn und den übrigen österreichischen Provinzen der gleiche Zollbetrag nach dem Nettogewichte ab zunehmen. Knochen (Beine) Viehknochen aller Art, mit Aus nahme der Schaffüße — nach Ungarn . . - Knochenmehl, auf was immer für eine Art bereitet, wie auch Knochenasche — nach Ungarn Kölnerwasser und Pomeranzenblüthen-Wasser Korallen, echte, gearbeitet, geschliffen und an Schnü re gefaßt, dann elastische rothe Frnchtkorallen Kupfer, als: Kupferfchalwaren

«, roh,- in Stücken nnd Stangen — in Tafeln, Platten und Rollen, dann gemeiner Messingdraht, wozu auch der weiße Schwertdraht Perlen- und Kreuzeldraht gehört — alt und gebrochen, in Spänen, in Staub, dann Abfälle von Metallcompositionen, Schabine genannt wie auch Glockenspeise — nach Ungarn . - Papier, als: Gold- und Silberpapier — aus Ungarn . . ^ Parfümeriewaaren, als: wohlriecheude Wässer, Po maden, Pulver, Seifen, Kräuterpolster u. dgl, so wie auch nicht zum Genusse dienender GeruchSessig

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 18
Datum: 15.09.1831
Umfang: 18
Bestimmungen unbedingt auch auf die nnS ìli!gar 11 kommenden Waaren in AnivenSung zu brin gen, so wird dle kSnigl. Liegierniig aNgeiviìl 'en', dieses so fort den Mir der Vol.'zi-'hung dür polizeilichen Anordnungen hinsichtlich derChclera beauflraglen'Gräiijzvlldehörden und Polizeibehörden zu erS^nen, mil dem Beifüge«,, daß »sainenl- lich der ans Ungarn koniinenden Wolle ohne Unterschied, ob sie vor oder nach dein 20. Juni d. I. auS ìingark 'in die k. k. österreichischen deutschen Erbländer gebracht worden

, nur gegen vollständigen Nachweis des Mit derselben vorge nommenen Reinigungsverfahrens der Eingang gestaltet wer» den soll. Sollten inzwischen Waaren auS Ungarn eingegangen seyn, die voì den, sci. Inni aus Ungarn nach Oesterreich gebracht worden, so sollen diese Waaren da, wo sie sich be finden, angehalten und vorläufig in einein isolirten OrtS sicher aufbewahrt, die Nachweisungen, womit dieselben be« gleitet gewesen , der speziellen Prüfung unterworfen, und soll wegen der weilern Bestimnning darüber schleunigst

um ständlich berichtet werden. München, den 22. August l8zr. > Verordnung (IN. 1) die Maßregeln gegen die Verbreitung der morgenländischen Brechruhr betreffend. Die morgenländische Drechruhr, Lliolora, welche von Ostindien auS nach Rußland und lpätec nach Polen verpflanzt wurde, ist nnn an6) in einem Theile der königlich preußi schen Staaten, namentlich in Danzig nnd in der UmgegenS, ferner in Galizien und Ungarn anSgebrochen. Obschon die Regierungen dieserSlaalcn die zweckmäßig sten Maßregeln

, in besonderer Rücksichtsnahme auf die in den König reichen Würlemberg und Bayern getroffenen Vorkehrungen Folgendes zn verordnen: r. Reisende, Vieh und Waaren, »welche auS Rußland, Polen, Galizien, Ungarn niid ans den an Polen gränzen den königlich preußischen Staaten. so wie auch aus Dan zig und aus seiner Umgebung kommen, sey eS zu Wasser oder zu Lande, sollen nur alsdann in daS Großherzoglhunt ein» oder durchgelassen werden, wenn durch schriftliche Aus fertigung irgend einer zwischenliegenden

, Pserde- oder andere Haare, Federn, Feuer- schwauini n. d. gl. wird insbesondere vorgeschrieben, daß dieselben nur ein - oder durchgehen können, ivenn durch die glaubhasle Ausfertigung einer solchen zwischenliegenden Be hörde erwiesen ist, daß sie bei oder nach dem Uebergang aus genannten Ländern der vorschristmäßigen Reinigung (Desinfektion) unterworfen worden sind. 2. Reisende, Vieh und Waaren, welche zwar Nicht auS Galizien oder Ungarn, aber auS andern Bezirken der kaiserlich österreichismen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 16
Datum: 29.07.1830
Umfang: 16
«>iMa iserlich privi- MI Md Königlichrr legirter far Tirol und Vorarlberg. Donnerstag tx, 2Y. Juli' ! 350. Oesterreich. Wien, den 2». Juli. Unterm »S. Juli sind von» Dr. kaiserl. königl. apostolischen Majestät nachstehende kö nigliche Schreiben (tìlzgalos , kraft deren ein Reichstag für daS Königreich Ungarn und die damit»ver- bundenen Länder auf den 3. September lausenden Jah res nach der königlichen Freistadt Preßburg ausgeschrie ben wird, an sämmtliche Komitate erlassen worden: Franz

der Erste, von GotteS Gnaden, Kaiser von Oe sterreich, apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Galizien und Lodomerien, Erzherzog von Oesterreich, ?c. ìc. :c. Der allseitig erwünschte Zeitpunkt ist nun heran gerückt, wo die, in Folge des b?. Gesetzartikels vom Jahre 17^1 ausgearbeiteten, und von der in Gemäßheit deS achten Gesetz - Artikels des jüngsten Reichstages , nieder gesetzten Negnikolär-Deputation, unter der Leitung Sr. k.k. Hoheit ceS Herrn Erzherzogs Reichs-PalatinS , Un seres vielgeliebten

Unserer Völker, welche Wir Uns durch unermüdeles Be streben und väterliche Sorgfalt, die Wir ihrem Wohle stets und freudig widmeten, erworben zu haben, nach so vielen und unvergänglichen Beweisen ihrer kindlichen Liebe und Anhänglichkeit, buldvoll erkennen. — Aber die Tage des Lebens sind gezählt ; und jene, welche Unö, nach Gottes Fügung » noch übrig sind, widmen Wir freu dig Unserem Herrscherberuse, und besonders dem, was die Wohlsahrt Unsers theuren Königreiches Ungarn und der damit verbundenen

Länder erheischet. Nur sehnet sich noch bei diesem rastlosen Bestreben Unser Vaterherz nach dein stärkenden, höchsten Troste, den durchlauch tigsten Kronprinzen, Unseren vielgeliebten erstgebornen Sohn, Erzherzog F erd ina nd, als unseren unmittelba ren Nachfolger auch in Unserem Königreiche Ungarn und den damit verbundenen Länder», gegen vorläufige An nali me der festgesetzten diplomatischen Vcrsicherungs - Ur kunde und hierauf zu leistenden Eid, alö künftigen Ko- nig und Herrn, nach gesetzlichem

dieser feierlichen und höchst erfreulichen Königs - Krönung haben Wir beschlossen, den gesammten getreuen Siän- den Unseres Königreiches Ungarn und der damit verbun denen Länder eine allgemeine Reichsversammlüng oder Reichstag auf den Mittwoch , der auf den vierzehnten Sonntag nach Pfingsten folgt, nämlich auf das Fest der Geburt der seligsten Jungfrau Maria, welches auf den achten September laufenden JahreS iL3o fällt , in Unse rer königlichen Freistadt Preßburg auszuschreiben, und kund

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 16
Datum: 28.07.1836
Umfang: 16
, alS: Faßdauben, Faßbo denstücke, Fässer, Schaffe, Schaufeln, Rechen, Schiebkarren. Werkzeuge zum Feldbaue und zur Gärtnerei, Siebboden, Brettchen zu Schlih- und Kleiderbürsten, endlich Reife ohne Unterschieb Hüte, und zwar Castorhüte, Hüte aus Filz, Seide, Fischbein oder aus anderen Stoffen, mit Ausnah me der zu Puywaaren gehörigen Stroh-, Bast- und anderen Frauenhüte — Filzkappen . — Filzhüte und Filzkappen aus Ungarn . Kämme von Holz, Horn und Bein, ohne Verzie rung und Belegung mit Gegenständen, deren

Ein fuhr verbothen ist . Kardendistel . . Käse . . — Kuh- und »Schafkäse aus Ungarn in Gefäßen — nach Ungarn ... Von Käsen in Leiben ist im Verkehre zwischen Un garn und den übrigen österreichischen Provinzen der gleiche Zollbetrag nach dem Nettogewichte ab zunehmen. Knochen (Beine) Viehknochen aller Art, mit Aus nahme der Schaffüße — nach Ungarn . . . Knochenmehl, auf was immer für eine Art bereitet, wie auch Knochenasche — nach Ungarn . . Kölnerwasser und Pomeranzenblüthen-Wasser ^ Korallen, eMe

- und Sterb lingleder . . . Meerschaum, bearbeiteter, ungefaßter Messing, Tomback und alle übrigen Compositione» auS unedlen Metallen, roh, in Stücken und Stangen — in Tafeln, Platten und Mollen, dann gemeiner Messingdraht, wozu auch der weiße Schwertdraht, Perlen- und Kreuzeldraht gehört . — alt und gebrochen, in Spänen, in Staub, dann Abfälle von Metallcompositionen, Schabine genannt, wie auch Glockenspeise — nach Ungarn . . « Papier, als: Gold- und Silberpapier — aus Ungarn . . nv Parfümeriewaareu

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 18
Datum: 11.08.1836
Umfang: 18
denstücke, Fässer, Schaffe, Schaufeln, Rechen, Schiebkarren, Werkzeuge zum Feldbaue und zur Gärtnerei, Siebböden, Vrettchen zu «schuh- und Kleiderbürsten, endlich Reife ohne Unterschied Hüte, und zwar Castorhüte, Hüte aus Filz, Seide, Fischbein oder aus anderen Stoffen, mit Ausnah me der zu PuHwaaren gehörigen «Stroh-, Bast- und anderen Frauenhüte — Filzkappen . Filzhüte und Filzkappen aus Ungarn . Kämme von Holz, Horn und Bein, ohne Verzie rung und Belegung mit Gegenständen, deren Ein fuhr verbothen

ist . Kardendistel Käse . . Kuh - und Schafkäse aus Ungarn in Gefäßen — nach Ungarn Von Käsen in Leiben ist im Verkehre zwischen Un garn und den übrigen österreichischen Provinzen der gleiche Zollbetrag nach dein Nettogewichte ab zunehmen. .. Knochen (Beine) Viehknochen aller Art, mit Aus nähme der Schaffüße — nach Ungarn Knochenmehl, auf was immer für eine Art bereitet wie auch Knochenasche — nach Ungarn Kölnerwasser und Pomeranzenblüthen-Wasser Korallen, echte, gearbeitet, geschliffen und an SchnL re gefaßt

, ungefaßter . Messing, Tomback und alle übrigen Compositiom aus unedlen Metallen, roh, in Stücken und Stange — in Tafeln, Platten und Rollen, dann gemein Messingdraht, wozu auch der weiße Schwertdraht Perlen- u»d Kreuzeldraht gehört . - alt und gebrochen, in Spänen, in Staub, Abfälle von Metallcomposttionen, (schabiue genannt wie auch Glockenspeise - nach Ungarn . - 45 Papier, als: Gold- und Silberpapier — aus Ungarn . . > 4K Parfümeriewä'aren, als: wohlriechende Wasser^ 1 Zt. netto 12 2 Com

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 01.07.1839
Umfang: 12
Kaiserlich pri vi - Montag, den 1. Juli ZSS».^ Königlich legirter Böthe von und für Tirol und Vorarlberg. Oesterreich. Wien, den 25. Juni. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind gestern, den L4. d. M., von Allcrhöchstihrer Reise nach Ungarn im erwünschtesten Wohlseyn zurück gekommen, und in dem k. k. Lustschlosse Schönbrunn abgestiegen. Ungarn. Preßburg. Rede, welche Se. Excellenz der Hr. Patriarch und Erzbischof von Erlau, Johann LadiclauS Pvrker von Fcl- sö-Eör, an der Spitze

jener unvcgränztcn Freude zu seyn, welche sie über die glückliche Ankunft iKw. Ma jestät in Dieser Stadt, unter Allerhöchstihrcn getreuen Ungarn, in vollem Maße empfinden. Allergnädigster Herr! Während Europa Die uubegränzte Gnade Ew. Majestät gegen die unter Allerhöchstdero Scepter stehenven glücklichen Völker und Allcr- höchstDero GerechtigkeitSliebe bewundert; während Die Völker die zärtlichste Sorge Ew. Majestät für das Wohl Allcrhöchstih rer Unterthanen und das wahrhaft väterliche Herz Ew. Maje stät

VaterS Seiner Völker unter Seine Ungarn schon früher mit innigem Dankgefühle äußerten, war nichts m?hr zu wün schen, als daß wir auch Ew. Majestät^ unsere huldreichste Frau, an der Seit« unsers vielgeliebten Monarchen persönlich sehen und huldigend verehren könnten. Und wohl Hat Der -Himmel den heißen Wunsch der ungarischen Nation erhört: 1vi< haben da« Glück, Ew. Majestät im erwünscht«» Wohlseyn unter uns zu begrüßen. Indem wir also im Namcn unserer Kommittenttn, der getreuen Stände von Ungarn uud

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 03.01.1833
Umfang: 12
Kaiserlich p r i v i« Boche von und für Donnerstag, den Z. Jänner 1^3.5. Königlich legirter Tirol undVorarlberg. Oesterreich. Wien, den 27. Dez. Der Zustand Sr. Majestät des jün- gern Königs von Ungarn nnd Kronprinzen der übrigen kaiser lichen Staaten, Hochstwelche an» 10. d. M. von einer in frü hern Epochen schon öfters wiederholten Krankheit befallen wur den, hat sich binnen einigen Tagen so verschlimmert, daß Se. Majestät an» 24. Morgens mit den heil. Sterbsakranienten versehen wurden

Bericht. Die gefahrvollen Verhältnisse in der Krankheit Sr. Majestät des jüngeren Kö nigs von Ungarn unv Kronprinzen der übrigen kaiserl. königl. Staaten blieben am 2 7. d. M. bis Mitternacht dieftl« ben. Nach Mitternacht trat allmählig eine bedeutende Verbes serung ein , welche nicht nur den ganzen heutigen Tag hin durch anhielt, sondern bis Abend auch noch einige Fort schritte machte. Wien, den 28. Dez. 18SS.— Andr. Jos. Freiherr von Stisst, erster k. k. Leibarzt. — Joh. Nep. Edler von Raimann

, k. k. Leibarzt. Ungarn. Nachstehendes ist der Inhalt der von Sr. k. k. apost. Ma jestät in der Sitzung des ungarischen Reichstages von» 2 <z. d. M. übergrbenen königlichen Propositionen, welche die auf ge genwärtigem Reichstage zu verhandelnden Gegenstände bezeich nen: Im Namen Sr. kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät, ttnserS allergnädigstenHerrn Herrn, dem durchlauch tigsten Erzherzog, den Hochwürdigsten, Hochwürdigen, Eh renhaften, Sichtbaren und Hochmögenden, auch Hochmögen

- den und Vortrefflichen und Edlen, wie auch Weisen und Um» sichtigen, des erlauchten Königreichs Ungarn und der mit ihm verbliudenen Provinzen, Herren Ständen, die entweder per sönlich , oder als Abgeordnete im Namen ihrer Principalen zn dem gegenwärtige» durch oben erwähnte kaiserlich-königliche Majestät gnädigst ausgeschriebenen allgemeinen Reichstag ver sammelt sind, — ist huldreich zu wissen zu geben: Nachdem der Ausbruch einer allgemeinen und gefahrvollen Landplage, nener bisher unbekannter Art, die Haltung

der innercnWohl- fahrt Ihres Königreiches Ungarn so wie der damit verbunde nen Landestheile, nnd nm die Bande der zwischen den ver schiedenen Klassen der Einwohner bestehenden wechselseitigen Verhältnisse fester zn knüpfen, ain meisten beiträgt, nnd am wirksamsten ist, mit vorzüglicher, väterlicher und königlicher Sorgfalt zu umfassen, und wünschen demnach allergnädigst kraft Ihres höchsten königlichen Amtes, daß dieß durch baldigst ?u gebende 'Gesetze bewirkt werden möge. — Nämlich: E r stens. Nachdem

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 9
Datum: 18.07.1831
Umfang: 9
57. Montag, Yen »s. Juli ilzz». Kaiserlich^^^MKöaiglich Böthe von und für und Vorarlberg. Oesterreich. ^ Wien, den »o. Juli. Sobald Seine Maiestat der Kaiser von den in der nördlichen Theißgegend im Kö nigreiche Ungarn statt gefundenen Cliolera-FäUen Kennt niß erhalten hatten, haben Allerhöchstdiesclben in einer, nnler Ihrem persönlichen Vorsitze gehaltenen, Bera thung die folgenden Maßregeln zu Beschränkung de« Uebel6 anzuordnen geruhet. Unbeschadet der bereilö für die innere Sicherheit

von Galizien, dem Königreiche Ungarn und dem Großsürstenthume Siebenbürgen von den in jenen Ländern bestehenden obersten Sanitatskom- niissionen angeordneten Maßregeln und eingeführten Quarantäne -Anstalten, haben Se. Majestät die unver zügliche Aufstellung eines militärischen SanitätSkordonS zu verfügen befunden, welcher an den längs der Sola von der Einmündung dieses Flusses in die Weichsel bis an die ungarische Gränze bereilS bestehenden Kordon ge gen Galizien sich anschließen und an der Gränze

von Mähren, Niederösterreich, Jnnerösterreich, Krain und dem österreichischen Küstenlande längs der Zoll-Linie ge gen Ungarn fortlaufen soll. Durch diese. mit den erfor derlichen Kontumaz-, Rastell-und Briesräucherungsan- stalten längs des ganzen Kordonözuges in Verbindung gesetzten Maßregeln wird der so wichtige und lebhafte Verkehr mit Ungarn unter fanilätSpolizeilicher Aufsicht, und im Verein milden so sehr zur Beruhigung gereichen den, von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Palatin

Anordnungen erlassen worden sind. Ueber- dieß haben Se. Majestät zu wirksamerer Handhabung der gegen die Gefahr der Cholera getroffenen Maßregeln die Errichtung von Provinzial-SanitätSkommissionen, wie sie für Galizien und Mähren, für Ungarn undSie- benbürgen seil längerer Zeit bestehen, nun auch in Böh men unter dem Vorsitze des kommàndirenden Generalen, in Oesterreich unter der Cnns unter dem Vorsitze des Re gierungspräsidenten , in Steiermark unter dem Vorsitze des dort kommàndirenden Generalen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 12.03.1835
Umfang: 14
bewegtem Herzen Meinen Dank auszudrücken , zu dem Ich Mich durch die hohen Ver dienste aufgefordert fühle, die Euer Liebden um Meinen un vergeßlichen verklärten Vater , und Mein theueres Königreich Ungarn während einer Reihe von beinahe vollen vierzig Jah ren , seit welchen Sie die höchste Reichswürde in Meinem Kö nigreiche Ungarn so rühmlich bekleiden, Sich erworben haben. —- Ich rechne darauf, daß Sie mit gleicher Liebe und Anhäng lichkeit aUchMeine, dem allgemeinen Wohle, und dem Glni

?e Meiner getreuen Ungarn geweihten landeSväterlichen Absichten fordern werden. — Wien, den 2. März 1835. — Ferdi nand in. p. ^ An Se. kaiserl. Hoheit den Herrn Erzherzog V i- ce-König Rainer. Lieber Herr Oheim, Erzherzog Rainer'. Es hat den unerforschlichen Rathschlüssen des Allmächtigen gefallen, Se. Majestät, Meinen hochverehrten innigst gelieb ten Vater, Unsern allergnädizsteit Herrn und Kaiser, henke Morgens um drei Viertel auf Ein Uhr in ein besseres Leben abzurufen. Indem Ich Euer Liebden

anvertraute Eivil-uud Militär-Verwaltuug Meines Königreiches Galizien nnd Lodo- merien mit demselben Eifer und in derselben ausgezeichneten Art fortführen werden, welche Ihnen stets die volle Anerken nung von Seite Meines verklärten Vaters gesichert hatten. — Wien, den 2. Mär; 1835. — Ferdinand p. Am 4. März ist den in gemischter Sitzung versammelten ständen des Königreichs Ungarn und der dazu gehörigen Nebenländer nachstehendes königliche Reskript mitgetheilt worden: Ferdinand ,c. von Gottes Gnaden

Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, Böhmen, Galizien nnd Lodoinerien ic^, Apostolischer König :c. ,c. Es hat dem Allmächtigen gefallen, Se. geheiligte Majestät den Kaiser von Oesterreich nnd Apostolischen König von Un garn, Franz den Ersten, Unseren innigst geliebten Vater, glorreichen Andenkens, heute gegen 1 Uhr Morgens, zu Un serem tiefsten Schinerz, welcher sich durch Werte nicht aus drillen läßt, aus diese», irdischen in das ewige Leben ab zurufen. die>eS mit Reich eingehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 05.11.1831
Umfang: 12
, bei - Verzeichnis der Z denen, statt der bisherigen Verzollung nach dem Werthe, die Verzollung nach dem Gewichte ausgemittelt wurde, für alle übrigen Gegenstände des Verzeichnisses ^ wen» sie au« den deutschen Provinzen nach Ungarn oder Siebenbürgen eingeführt werden , die Konsums - Dreißigstzölle nachdem Tariffe vom Jahre 1793, und den nachgcsolgttn Verord nungen einzuheben seyen; z. das, übrigens im Verkehre zwischen Ungarn und der» deutschen Provinzen, wo da« Verzeichnis keine besondern De, stimmnngen

. fl. I kr.>dl. Zollstätten, bei denen die Ver zollung im Ein gange zu gesche hen hat. Aus gangszoll. fi. I kr.>dl. Zollstätten, bei denen die Ver, . zollung im Aus gange zu gesche hen hat. Garne. Garne von Kamehlhaaren, dann von Haaren aller orientalischen Ziegen, flach und ungefärbt .... Alle Arten von Schafwollgarnen flach und ungefärbt Zille unter 1 nnd 2 genannten Garne gedreht, gezwirnt und gefärbt Aus und nach Ungarn . . . Kupfe r.. Nohes Kupfer, als Platten-, Preisen-, Rosetten-, Spleisscnkupser u. dgl

., dann Pagamentkupfer, worunter auch alle fremden, außer Kurs be findlichen Kupscrnii'iiizei» gehören, endlich altes und Vruchkupfer Anmerkung. 1. Die in diesem Zoll satze genannten Kupfcrgattungen sind im Verkehre zwischen Ungarn und dcn übrigen Provinzen gänz lich zoll - nnd dreißigstfrei. 2. Dcn gemeinen Zoll- und Drci- ßigstämteru ist gestattet, diese Ku pfcrgattungen bis zur Quantität von fünfzig Pfunden, beim Eingänge in die Verzollung zu nehmen. Kupferzündhütchen detto auS Ungarn . . detto bei der Einfuhr

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 22
Datum: 29.09.1831
Umfang: 22
Gegenden ionunen, woher sie immer wollen,- Auftrage, genaue Acht-zu halten,'auf fremde Reisende und mit richtigen Reisepässen, welche nothwendig auch deren Handwerker, welche in den jüngern Zeilen aus Rußland, Signalement genau einhalten müssen, zu verscheu , und Polen, Ungarn oder andern in Beziehung der orientalischen solche sogleich und unmittelbar bei ihrer Ankunft an dem Brechruhr verdächtigen Ländern herkommen, die Pässe und Marktorlc der OrlSpolizeybehörde vorzuweisen. Gesundheitsscheine

derselben zu untersuchen, und denjeni- 2. Personen, welche aus Rußland, Polen, Galizien gen, welche diese AusweiSurkunden entweder gar nicht,' und Ungarn kommen, haben sich darüber ausziiivcisen , oder doch nichl in der vorgeschriebenen Ordnung bei sich ira- daß sie eine Quarantäne au der Gränze des austretenden gen, den Eintritt über die Gränzen zu verweigern. Mit Landes gehalten , oder daß wenigstens schon seit dem Aus- gleicher Strenge sind auch Vagabunden und Leute zu behau» tritt uud den, Eintritt

, welche solche in den Kanton eintreten« muß. den Leute vorzuzeigen haben, bestehen Z, Solche Personen, welche auS andern Theilen der 1 für diejenigen aus Rußland, Polen, Galizien und k. k. österreichischen Staaten kommen, müssen (wenn sie Ungarn ,e. Herziehenden in einem Ausweis mir der Unrer- dieselben auch nur auf ihrer D»rchrci,e berührt haben)' »«- schrift eines Beamten und dessen AmtSjigill, vermittelst wei den den Reisepässen mir förmlichen von einem angestellten chem bezeugt wird, daß der Eintretende an den Gränzen

, noch ehe die Waa» nung . wii d auch Jedermann aufgefordert, den für diesen ren ausgepackt und ausgelegt werden, der OrtSpoliz-ibe- wichtigen und wohlthätigen Zweck besonders aufgesiellten hörde vorzuweisen. Wachtposten allen möglichen Vorschub, zu leisten, uud deu- Z. Solche Waaren :c. aber, welche aus Nußland, selben unverwcilre Anzeige zu niachen, insofern verdächtige Polen, Ungarn nnd Galizien kommen, sind zwar gleich- Leute die Gränzpcsien umgangen, und sich in den Kanton falls mit den richtigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 16
Datum: 02.04.1835
Umfang: 16
1<16 Tugenden in Aufrechthaltung der altherkömmlichen Versassung zu lindern. Gebt dieß Euren Kommittenten kund, »reiche» Ich Allen und Jedem insbesondere, so wie Euch selbst. Meine unwandelbare Gnade und Wohlgewogenheit bestätige.' Ihre Majestät die Kaiserin-Königin geruhten die anAller- hcchstdieselbe von dem Wortführer der gedachten Deputation gerichtete Anrede folgendermaßen zu erwiedern: „Als die löb lichen Stände des Königreiches Ungarn Meinein erhabenen Gemahl zu Unserem heiligen

Ehebündnisse ihre Glückwünsche darbrachten, gelobte, wie Ich Mich erinnere, Allerhöchstder- selbe, daß Mein Streben vorzugsweise dahin gerichtet seyn werde, Ungarn zu zeigen, daß auch in Meinen Adern das Blut der großen Maria Theresia walle. Gattin Ihres Ur enkeln, Schwiegertochter des verewigten Kaisers Franz, de»en Verlust Ich tief betrübt beweine, drängt Mich die Liebe zu Jenem und die kindliche Ehrfurcht für das Andenken des Ver klärten , diese» Gelöbniß mit um so größerem Vertrauen

hingegeben hätte, er kenne Ich die Aufmerksamkeit der löblichen Stände des König reichs Ungarn gegen Mich und Meine geliebteste Gemahlin, durch deren Bezeigung sie Unsere von der tiefsten Betrübniß gebeugten Gemüther aufrichten wollten, in Meinem und Ihrem Namen, dankbar an. Indem der Verewigte alle Sei nen« erlauchten Scepter untergebenen Völker zu Erben Seiner Liebe einsetzte, zeigte Er hiedurch deutlich an, daß Wir Sei nem erhabenen Andenken kein angenehmeres Opfer der Ver ehrung bringen

, und Euch selbst, Meines und Meiner geliebtesten Gemahlin Dankes versichert haben.' Se. kaiserl. Hoheit der Herr Erzherzog Karl erwiederte die an Ihn und die übrigen bei Ihm versammelten Herren Erz herzoge gerichtete Anrede des Sprechers der Deputation fol gendermaßen : „Bei dieser allgemeinen höchst schmerzlichen Betrübniß gereicht es Uns zum vorzüglichen Troste, daß die löblichen Stände des Königreichs Ungarn Uns ihre Aufmerk samkeit bezeigen wollten. Das Andenken daran' werden Wir stets in dankbarem Herzen bewahren. Wir wünschen, daß dieß

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 27.08.1832
Umfang: 12
der jüngeren Königin von Ungarn, im Namen der Stadt Wien den tiefsten Abscheu über das in den Annalen Oesterreichs nie erhörte Attentat gegen das Leben Sr. Majestät des jüngeren Königs von Ungarn zu bezeigen, und die innigsten Gefühle des Dankes der treuen Bürger« schaft, daß die waltende Hand derFürsehung jenen ruchlose» Angriff zur Freude sämmtlicher treuen Unterthanen Oester reichs gütig abgewendet, ehrfurchtsvoll auszudrücken. Der Vice-Bürgermeister des Kriminal-Senates, Joseph Hollan, wegen

dem Kaiser die oben bezeichneten Gefühle in einer Anrede ehr furchtsvollst darzulegen, welche Allerhöchstdieselben in den gnädigsten Ausdrücken huldvollst zu erwiedern geruhten. Nach dieser Audienz ward der Deputation die höchste Gnade zu Theil, auch Ihrer Majestät der Kaiserin und Sr. Majestät dem jüngeren Könige von Ungarn, so wie Ihrer Majestät der Königin, den ehrfurchtsvollen Ausdruck jener Gefühle imNa» men der treuen Bürgerschaft von Wien, darbringen zu dürfen. Wien, den 21. Aug

. Se. k. k. Majestät haben geruht, nachstehendes AUerhöchsteigenhändigeS Kabinetsschreiben an den Feldmarschall-Lieutenant Grafen vonSaliS zu erlassent „Lieber Graf Saliöi Die treuen Dienste, welche Sie Mir von jeher geleistet haben , und die ausgezeichnete Art, wie Sie sich bei dein ruchlosen Angrisse, der auf Meinen Sohn, den jün- gern König von Ungarn , statt fand, benommen haben, be wegen Mich, Ihnen ein Merkmal Meiner besondern Gnad» durch die Verleihung des KominandeurkreuzeS Meines kaiser lichen

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Seite 1 von 12
Datum: 05.11.1832
Umfang: 12
und Umgebung für die nächsten Wintermonate einquartirt zu werden. Es hat auch hier, wie überall, wo es früher in Kantoni- rung lag, den Ruf guter Mannszucht und freundlich verträg lichen Benehmens gerechtfertigt, daher ihm auch unsere ach tungsvolle Anerkennung und unser herzliches Lebewohl folgen. Oesterreich. Wien, den 28. Okt. Unter»i24. d.M. istvonSr. kaiserl. königl. apostolischen Majestät nachstehendes königl. Schreiben llie^nlo.-zl.itloi.'lv), kraft dessen ein Reichstag fürdaSKcnig- reich Ungarn

aufden sechzehnten Dezember!. I. nach der königl. FreistadtPreßburg ausgeschrieben wird, an sämmtliche Komi- tate ie. erlassen worden: Franz der Erste, von Gottes Gna den, Kaiser von Oesterreich, apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Gallizien und Lodonierien, Erzherzog von Oester reich :c. ,c. In Unserm gnädigsten HnbenifungSschreiben zu dem Reichstage vom Jahre I8go haben Wir Unsere Absicht knnd gegeben, schon im Jahre 1821, und somit lange vor Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Jahren

Verhandlung jenerOperate zuStande kommen werden, die öffentlicheWohl» fahrt noch fester begründet, für alle Zeiten gesichert und blü hend erhalten werde. Zu diesem Ende haben Wir beschlossen, den gesammten getreuen Ständen des Königreichs Ungarn und der damit verbundenen Länder eine allgemeine Versamm lung oder Reichstag, welchem Wir unter Gottes Beistand in Eigener Person vorzustehen gedenken, auf den dritten Advent» sonntag diesesJahres, der aufden sechzehnten Dezember fällt, noch Unserer kvnlgl

. Freistadt Preßburg auszuschreiben und kund zu machen. Wir tragen euch daher gnädig auf, und be fehlen euch, daß ihr für den festgesetzten Tag und Ort, wie es herkömmlich ist, zwei aus eurer Mitte gewählte und abge ordnete Deputirte^.und zwar fähige, friedfertige und das all gemeine Wohl liebende Männer, ohne alle Entschuldigung, absendet, welche der vorbesagten allgemeinen ReichSversamm- lung mit den übrigen Herren Prälaten, Baronen, Edelleuten und Standen Unseres Königreiches Ungarn

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