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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 3 von 4
Datum: 04.06.1807
Umfang: 4
des Königs .on Schweden -zu Stralsund verbreitet worden, sind ganz ungegründet. Da Se. Majestät dem Herrn Baron von Esten einen ehrenvollen Beweis Ihrer Zufriedenheit mit seinem Betragende» den letzten Ereignissen in Pommern geben uwllten, so nahmen Sie Las Absteigquartier bey ihm und haben ihm das .GroßkreuzLes Schwertordens er- theilt. Ungarn. Man liest jezt die Antworten der ungarischen Stände auf die kaiserl. Präpositionen. Es wird darin-angesührt: Um zu verhindern, daß die Kriege nicht so schnell

auf einander folgen, er« suchen sie, nicht von den i^vz und 1613 festgesetz« ten konstitutionellen Artikeln abzügehen, denen zu Folge die Ungarn nie aus dem Conseil ihres Königs ausgeschlossen seyn müssen. Die Deputirten er* klaren , Laß sie die Kriege verabscheuen , daß sie nur diejenigen billigen, die unumgänglich nöthig sind, daß das Militär-System von Ungarn seiner Natur nach bloß defensiv sey, und sie bitten , daß sich Se. Majestät nicht von Ihrer Liebe zum Frie« den entferuen. Da durch die Bankzettel

und das Kupfergeld Gold-und Silbermüazen aus der Cirkulation ver schwunden sind, so ersuchen die Stände, den un garischen Handel zu beleben, die freye Ausfuhr zu begünstigen, und alle Zölle im Innern und nach der Seite von Galizien auszuheben. Sie ersuchen um die Beförderung des Berg baues in Ungarn und Siebenbürgen, ersuchen, daß keine neue Bankzettel in Umlauf gesetzt wer* den, erkennen ihre Verpflichtung zur Insurreke tion, sehen den Nutzen .eener st henden Armee ein, ersuchen aber, daß ihre Anzahl Verhältnis

» mäßig eingerichtet, die Kosten.nicht übertrieben, und nur diejenigen zu Soldaten genommen wer« den, die .sich frevwsslig inrvlliren lassen. Endlich ersuchen die Stände Se. Majestät, nach Nieder« legung der deutschen Kaiserwürde nunmehr Ihre Residenz in Ungarn zu nehmen. (Cvrrcspondent.) St. Petersburg, den 15tcn April. Seit der Abreise Sr. Maj. des Kaisers haben wir -keine Nachrichten von bedeutenden Vorfällen bey der Armee erhalten. Der am 25firn Mär; exspirirteKommerztrak« tat mit England

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 27.08.1804
Umfang: 8
Ungarn und den damit vereinigten Landen, dann von denjenigen Unserer Erbstaaten zu verstehen, welche bisher mit demRömisch-Deutschen Reiche in unmittelbarem Verbände gestanden sind, und auch ^jn Zukunft die nemlichen Verhältnisse mit demselben, in Gemäßheit der von Unseren Vorfahren im Rö misch-Deutschen Kaiserthume Unserem Erzhause ertheilten Privilegien, beybchalten sollen. 4) Wir halten Unseren weiteren Entschließungen die Bestimmung derjenigen Feyerlichkeiten bevor, welche Wir für Uns und Unsere

Nachfolger in Ansehung der Krönung als erblicher Kaiser festzusetzen, für gut befinden werden, jedoch soll es bey denjenigen Kwnungen, welche Wir und Unsere Vorfahren als Kö nige von Ungarn und von Böhmen empfangen hatten, ohne Abänderungen auch in Zukunft verbleiben. . ;) Diese Unsere gegenwärtige Erklärung und Verordnung soll in allen Unseren Erbköniqreichen und Staaten , in den gehörigen Wegen unverzüglich kundgemacht, und in Ausübung gesetzt werden. Gleich, wie Wir nicht zweifeln, daß sammtliche

zu Oesterreich, Herzog zu Lothringen, Venedig und Salzburg; Großfürst zu Siebenbürgen; Herzog zu Steyer, Kärnthen und Krain, zu Würtemberg, Ober-und Nieder-Schlesien; gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Tyrol rc. rc. Kleiner Titel. Franz der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zetten Mehrer des Reichs, erblicher K'aiser von Oesterreich, König in Germanien, zu Ungarn un» Böheim rc. Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Lothringen, Venedig und Salzburg rc. rc. ( Lateinischer grosser Titel

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Seite 2 von 8
Datum: 09.03.1807
Umfang: 8
, oder von seinem Aufenthalt in der Nähe weiß, und solches nicht unverzüglich anzeigt, entweder den nächsten fran zösischen und pohlnischen Troppenkommando's oder der Civilgewalt. Ein jeder, der fran zösischen oder pohlnischen Commando's zur Ver nichtung des Feindes Hilft versagt oder durch seine Nachläßigkerl sol de verhindern würde. Ihr Bewohner der Städte und Dörfer, ver bindet euch mit den französischen und pohlnischen Truppen, bewaffnet euch mit Acker - Instrumem ten, mit Sensen und Gabeln, rc. Ungarn, den i~. Febr

. Wegen des be vorstehenden Reichstages werden in Ofen unv Pest bereits die Quartiere beschrieben. Dieser Reichstag wird einer der merkwürdigsten wer den ; Sicherheit und Wohlfahrt des Reiches sind davon die Hauptqegenstände. — Unqarsche Zei tungen melden wieder von entstandenen Feuers- brünsteu, aber die sind in Pohl n und Ungarn etwas gewöhnliches: sechs rüstige Kerl bauen dir in 4 Tagen einen ganzen ungarschen Bauernhof. Im Jahr 1774 ist 3 Stund oberhalb Tyrnau ein Bauernhof sammt Garten

Seelen starke Ju dengemeinde von Belgrad wurde über die Sau nach dem Banat und nach Ungarn verjagt. Folgendes ist der ächte Hatty-Cherif, welchen der Großherr bey Erklärung des Krieges gegen Rußland an den Großvezier erlassen hat. Weiser und erster Minister! Die göttliche Vorsicht und Gnade, so wie der Beystand und die Hilfe des großen Propheten mögen stets mit euch feyn. Es ist uns in der letzten hohen Reichsversam n< lung, welcher alle Veziere, Uhlemas und Kom mandanten der Ianitscharrn beygewohnt

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Seite 5 von 8
Datum: 12.04.1802
Umfang: 8
- Dir. Lot. Lose das Stück 65 9 # 84 9 6f 90 Auszug der merkwürdiger» Begebenheiten der gegenwärtigen Zcit'-Geschichte. Innsbruck. Die von Sr. K- K. apost. Ma.' jestat an die Ungarischen Landstände unter dem 12. Januar d. % erlaffencn lateinischen Einla.- dünge- und Einberufungs-Briefe (l^itteroe ILeea- les ) zu dem am 2. May in Preßburg abzuhal- tmden Reichstage, lauten im wesentlichen folgen/ dermaffn: Wir Frau; der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser , und König von Ungarn

tracht des von Uns innigst geiiebtesten König reichs Ungarn, und der dazu gehörigen Lande, nach dem Masse Unserer gegen sie hegenden Lie be, hinlänglich zu erreichen , und auf die späteste Nachkommenschaft fortzupflanzeu , so geruhen Wir hiermit auf den 2. May lauf. I. einen in Unserer König!. Freystadt Preßburg abzuhalten- den allgemeinen Reichstag auszuschreiben, wel chem Wir selbst in eigener Person beywohnen, und mit Unseren treuen Standen über die Mit tel, welche zur Erreichung eines dauerhaften

, und sich mit den versam melten Landes - Prälaten, Baronen und Edle» Unseres Königreichs Ungarn, und der dazu ge hörigen Lande über die festgesetzten Gegenstände, zu berathschlagen." Se. k. k. Majestät haben den vormahls in de» Niederlanden als Finanzrath angestellt gewesene» Adrian Nicolaus v. Barbier., dann den Hoffe« kretär, Johann Breidfellner Edlen von Driten- stein, in Rücksicht ihrer rühmlichen Verwendung bey dem Finanzwesen, und der in diesem Fache, so wie in den Kassengeschäften bewiesenen vortref- lichen

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Seite 6 von 8
Datum: 08.07.1805
Umfang: 8
eines Juden zu betreiben, oder betreiben zu lassen, ist mit der Strafe des Geldwerths, oder bey seiner Unver mögenheit mit einer dem Betrage angemessenen Arrrest t oder Leibesstrafe zu belegen. ,;) um aber auch aus den Getreid - Durch fuhrshandel durch Niedervsierrcich zu wachen, und die unbefugten Händler abzuhaiten, wird den nied. österr. gegen Ungarn gelegenen Gränz- Aemtern, den nied österr. Wasser-Mautämtern, dann den hiesigen Linienbeamten und allen Orts- Obrigkeiten, vorzüglich

von Niederösterreich ist zwar die Abladung und Unterbringung der aus Ungarn oder Oesterreich für andere erbländische Provinzen zu Wasser gebrachten Früchte, in Einsetzen, von solchen Händlern der deutschböhmischen Erblan der, welche mit den oben vorgeschriebenen Cer- tifieaten versehen sind, ohne weiters zu gestatten-; aber es ist nicht zu dulden, daß die Früchte länger als acht Tage daselbst, ohne weiter nach ihrer Bestimmung verführt zu werden, auf- bchalten bleiben, damit die Früchte nicht dem Orte, wohin

, und sie abladet, mit dem vorgeschriebenen Certificate sich nicht ausgewiesen werben kann; so sind die Früchte von der Orts- obrigkeit ohne weiters in Beschlag zu nehmen, und au das Kreisamt, oder hier in Wien von dem Magistrate an die Landesstelle davon die ungesäumte Anzeige zu mache«. r?) Kein nied. österr. Unterthan darf eine« Getreideankauf weder in Niederösterreich noch in Ungarn für eine andere erbländische Provinz vor nehmen, der nicht mit einem Certificate jener Obrigkeit des andern Erblandes, wohin

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