, daß die hier vertretenen Länder unnatürlich zu Gunsten Ungarns belastet werden, das unbedeckte Deficit ein zig und allein auf' diese Länder geschoben wird, um endlich diesen Ländern die Schmach eines StaatSban- kerottes in die nächste Perspektive zu führen. In der Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten hat sie uns die Unterordnung der diesseitigen Länder unter Ungarn, das Ausgeben des BudgctrechtcS und endlich den ruhigen Absolutismus, dem man die DetegationS- maschine bei'gibt, gebracht. DaS sind die Früchte, wel
und auch annehmen können und fährt dann fort: „Wir müssen es annehmen; denn der Dualismus datirt nicht von heute, er ist vorhanden seit Ungarn mit uns durch die Dynastie verbunden ist. Den Dualismus anerkennt das Oktoberdiplom und das Februarpatent, wenn sie auch in einem patriotischen Wunsche ein höheres Ziel' verfolgten, die StaalScinheit des Reiches erreichen wollten und dieselbe antieipirten. Wenn nun einst der Absolutismus es war, welcher die Folgen und Nachtheile einer solchen dualistischen Verbindung
sanktionirte, wenn der Absolutismus es war, der dasjenige, was ihm unmöglich war in Un garn durchzusetzen und doch glaubte im Interesse des Reiches durchsetzen zu müssen, mit absoluter Gewalt durchführte, so folgt daraus noch nicht, daß. wenn heute dieser Absolutismus aufgehört hat, daß, weil wir konsti tutionell sein wollen, Ungarn von feinem Rechte und feiner Verfassung lassen muß. Gerade aber deshalb, weil daS Recht hie und da sich gegenübersteht, muß man das Prinzip der Dele gationen annehmen
führen, und deshalb ist auch der Antrag, dieses Gesetz zu amendiren, eigentlich nichts als die Verwerfung desselben. Es gibt keine Partei in Ungarn, die auch nur etwas mehr als gemeinsame Angelegenheiten zugestehen würde, keine Partei, die Ihnen eine gemeinsame Behandlung dieser Gegen stände zugeben würde; hente ist also jeder Versuch in dieser Richtung umsonst, in der Zukunft wird es aber wohl möglich fein, diesem Gesetze eine Aenderung zu geben. Jeder von uns wird den Wunsch hegen, ein Budget
zu besitzen, das nicht oktroyirt wird, und wenn wir dieses besitzen wollen, so dürfen wir uns jetzt nicht in Unterhandlungen einlassen, wir dürfen nicht das Gesetz verwerfen. Die Annahme dieses Gesetzes ist aber auch die Be dingung, unter der allein die Verträge mit Ungarn über die materiellen Interessen geschlossen werden können. Die Annahme des Delcgationsprinzipeö ist schon die Bedingung gewesen, welche, wenn Ungarn streng dem Gesetze hätte folgen wollen, daS Zusammentreten der Deputation sogar