aber ni t 40 kr. für de» Eentuer festgesetzt worden. Auch ist wegen Bereitung des Vieh- und Diiugsalzes für jene Krön» länder. in denen das Seesalz im Verbrailche steht, die Einleitung bereits getroffen worden, und man wird in dem Maße, als daS Bedürfniß si.h heraus- stellt nnd die nöthigen Vorbereitungen dazu beendigt sei» werde», deii Verkauf des Vieh, und Dnngsalzes auch in Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slavo nien nnd in der Woiwodschaft Serbien uud dein Te- mesvarer Banale einführen. Die Abgabe des Sudsalzes
,l)25 fl. l5^- kr mit dem Zinseube- trage »ach d'i» herabgesetzten Fuße vo» 25,l26 fl. 40V, kr. , Die in dieser»Serie enthaltene» Obligations-Niim, inern werden in einen, eigenen Verzeichnisse »a>liträg- lich tekaiiut gemacht werden. Innsbruck, 3.Jul>. (Die ?l n s w and er n nq nach Ungarn. — Zweiter Artikel) Als die Revolution in Ungarn gebändigt war, so war die Regierung gleich darauf bedacht, dieses so reich ge segnete, und unter deu frühere» Verhältnissen in der Kultur so sehr vernachläßigte Land ans jeue Stufe ! der Blnihe
und des Wohlstandes zu bringe», die es »ach seiiier inneren Kraft zn erreichen im Stande ist. Das ist jedoch unr durch eiue Kolonisirnng jener ungeheuren Landesstreckeu möglich, welche bei der größten Fruchtbarkeit unbebaut daliegen. Es gibt für die rationelle Oekonomie kein schöneres Feld ihres Wirkens, als Ungarn, und wird die Kolottisi- rung zweckmäßig geleitet, so wird Ungar» in Bezug auf die Kultur des Bodens ein zweites Holland. Es wäre Schade, wenn man bei der Kolonisirung auch jeue» alte» Schlendrian
mit nach Ungarn brächte, der unsere Bodenkultur durch Menschenalter nn, keinen Schritt vorwärts brachte. Von Seite der Regierung konnt» natürlich das erste Augenmerk nur auf die Kolonisirung der Staats güter gerichtet werten, und es haben diessalls schon im Oktober 1849 bei dem Ministerin»« der Landes, kultur unter Briziebung der Vertreter aller Ministerien die Verhandlungen stattgefunden. Man erkannte gleich, daß die Kolonisirung nicbt plötzlich in Angriff geuoinme» werden könne, weil erstlich die betreffen
den Staatsgüter, die sich dazu eignen, erst ansge- mittelt wer! en . mußten, dann weil verschiedene, noch bestehende Pachtverträge daran hindern. Als Haupt grund wurde jedoch erkannt, baß in Ungarn erst eine Regelung der Eigenthums- und der Hypothekar-Ver hältnisse eintreten mnsse, bevor der Grund u. Boden den Kolonisten als freies Eigenthum nbcrgebe» wer de» könne. Wenn auch die Kolonisirung nicht gleich möglich war, so kam mau bei den Berathungen doch über die Grundsätze überein, welche bei der küustigen