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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 5 von 20
Datum: 14.02.1913
Umfang: 20
(Seite 1 des Bekenntnisses.) Land: Tirol. Schätzunqsbezirk: Imst . Politischer Bezirk: Imst. Gemeinde: Imst. Bekenntnis zur Personal - Einkommensteuer. Steuerjahr 1913 . Name und Beruf: Ebner Michael, Wirt und Krämer\ Wohnsitz und Wohnung (am 1. Jänner des Steuerjahres): Imst. (Steuerbehörde, bei welcher im Vorjahre die Bemesiung erfolgte: Imst. Zahlungsauftrag Nr. 31.) Haushaltungsangehörige, deren Einkommen zugerechnet wird (§ 157 des Ges. und Art. 3 der B. V.) Einkommen (§ 159 Abs

. 1 u. 3. des Ges. u. Art. 4 V. V.) aa<% Abzug der zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens verwendeten Auslagen (§§ 160, Z. 1, 161 und 162 des Ges., dann Art. 5 und Art. 8, Z. 3 und 4 der V. V.) in der nach § 156 deS Ges. und Art. 10 und 11 der V. V. maßgebenden Zeitperiode (Jahresbetrag) feststehend schwankend Zusammen Kronen A. Aus Grundbesitz: Ohne Unterschied, ob in eigener Regie oder verpachtet oder gepachtet, dann aus landwirtschaftlichen Industrien und Nebengewerben — einschließlich

des Geldwertes der im Haushalte ver- brauchten Wlrtfchaftserzeugnisse (§§ 163 und 166 des Ges., dann Art. 13 bis 17 der 83. SS.) 580 B. Aus Gebäuden: Wirklich erzielter Mietzinsertrag oder reiner Nutzwert der vom Bekenntnisleger selbst bewohnten oder sonst benützten oder an andere Personen unentgeltlich zur Benützung überlassenen Gebäude (§ 164, Abs. 1 und 2 des Ges., dann Art. 13 und 19 der B. 83.) 145 C. Aus selbständigen Unternehmungen und Beschäftigungen: Einschließlich des Geldwertes der im Haushalte

verbrauchten Erzeugnisse des eigenen Betriebes (§ 165 des Ges. und Art. 20 bis 22 der 83. 83.) — — 1398 D. Aus Dienst- und Lohnbezügen, Nuhegenüssen und ähnliche« wie immer gearteten Bezügen, ein schließlich des Geldwertes der Naturalbezüge sowie der mit Dienstesauslagen verbundenen Bezüge nach Ab- zlig der ersteren (§§167, 168 und 202, Abs. 3 und 4 des Ges., dann Art. 23 bis 26 und Art 32, Z. 4, der 33 . 83.) — E. Aus Kapitalvermögen: Zinsen und Renten aller Art (auch wenn dieselben kapitalisiert wurden

), Dividenden von Aktien; Pachtzinse für verpachtete Gewerbe; Erträge aus Kuren, Eskontcgewinnen, Los- und Loiteriegewlnsten u. dgl. i§§ 169 bis 171 und 202. Abs. 6 und 7 des Ges., dann Art 27 der 83. 83.) — F. Aus sonstigen Einkommcnszwelgen : Alle anderen Arten des steuerpflichtigen Einkommens, wie z. B. unentgeltliche Zuwendungen u. dgl. (Art. 28 der 83. 83.) » » . * — - — Zusammen . — 2123 Abzüge. (Solche Ausgaben, welche schon auf der ersten Seite der Bekenntnisses bei Berechnung des Einkom- ; menS.sub

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 3 von 24
Datum: 31.01.1913
Umfang: 24
Nr. 2. „Tiroler Bauern Zertnrrg" Seite 3 ‘ ' (Seite 1 des Bekenntnisses.) Land: Tirol. Schätzungsbezirk: Bruneck t Politischer Bezirk: Bruneck. Gemeinde: Bruneck* Bekenntnis zur Personal-Einkommensteuer. Sterrerjahr 1913 . Name und Beruf: Meßner Anton, Bauer. Wohnsitz und Wohnung (am 1. Jänner des Steuerjahres): Bruneck. (Steuerbehörde, bei welcher im Vorjahre die Bemessung erfolgte: Bruneck ,. Zahlungsauftrag Nr. 64.) Haushaltungsangehörige, deren Einkommen zugerechnet wird,(§ 157 des Ges

. und Art. 3 der V. V.) meiner Frau Rosa, geb. Mayr, Besitzerin des Hauses Nr. 16 in Bruneck. Einkommen (§ 159 Abs. 1 u. 3. des Ges. u. Art. 4 V. V.) nach Abzug der zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens verwendeten Auslagen (§8 160, Z. 1, 161 und 162 des Ges., dann Art. 5 und Art. 8, Z. 3 und 4 der V. V.) in der nach 8 156 des Ges. und Art. 10 und 11 der V. V. maßgebenden Zeitperiode (Jahresbetrag) feststehend schwankend Zusammen Kronen A. Aus Grundbesitz: Ohne Unterschied, ob in eigener

Regie oder verpachtet oder gepachtet, dann aus landwirtschaftlichen Industrien und Nebengewerben — einschließlich des Geldwertes der im Haushalte ver brauchten Wirtschaftserzeugnisse (§§ 163 und 166 des Ges., dann Art. 13 bis 17 der V. V.) 4061 8. Aus Gebäuden: Wirklich erzielter Mietz-insertrag oder reiner Nutzwert der vom Bekenntnisleger selbst bewohnten oder sonst benützten oder an andere Personen unentgeltlich zur Benützung überlassenen Gebäude (8 164, Abs. 1 und 2 des Ges., dann Art

. 13 und 19 der V. V.) . 779 C. AuS selbständigen Unternehmungen und Beschäftigungen: Einschließlich des Geldwertes der im Haushalte verbrauchten Erzeugnisse des eigenen Betriebes (8 165 des Ges. und Art. 20 bis 22 der B. V.) — — — D. Aus Dienst- und Lohnbezügen, Ruhegenüfsen und ähnlichen wie immer gearteten Bezügen, ein schließlich des Geldwertes der Naturalbezüge sowie der mit Dienstesauslagen verbundenen Bezüge nach Ab zug der ersteren (§8 167. 168 und 202. Abs. 3 und 4 des Ges., dann Art. 23 bis 26 und Art

32, Z. 4, der V. V.) E. Ans Kapitalvermögen: Zinsen und Renten aller Art (auch wenn dieselben kapitalisiert wurden), Dividenden von Aktien; Pachtzinse für verpachtete Gewerbe; Erträge aus Kuxen, Eskontegewinnen, Los- und Lotteriegewinsten u. dgl. (88 1^ bis 171 und 202, Abs. 6 und 7 des Ges^ dann Art. 27 der V. V.) 400 E. AuS sonstige» Einkommenszweigen: Me anderen Arten des steuerpflichtigen Einkommens, wie z. B. unentgeltliche Zuwendungen u. dgl. (Art. 28 der V. V.) — - — Zusammen . — 5240 (Seite 2 des Bekenntnisses

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 3 von 20
Datum: 28.02.1913
Umfang: 20
: Ramoser Franz, Bauer. Steuerjahr 1913. Wohnsitz und Wohnung (am 1. Jänner des Steuerjahres): Terlan. (Steuerbehörde, bei welcher im Vorjahre die Bemeffung erfolgte: Bozen. Zahlungsauftrag Nr. 1738.) Haushaltungsangehörige, deren Einkommen zugerechnet wird (§ 157 des Ges. und Art. 3 der V. V.) meiner Frau Maria, geb. Frick. Einkommen (§ 159 Abs. 1 u. 3. des Ges. u. Art. 4 V. V.) nach Abzug der zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung de§ Einkommens verwendeten Auslagen (§§ 160, Z. 1, 161 und 162 des Ges

., dann Art. 5 und Art. 8, Z. 8 und 4 der V. 83.) in der nach § 166 beS Ges. und Art. 10 und 11 der V. V. maßgebenden Zeitperiode (Jahresbetrag) feststehend schwankend Zusammen Kronen A. Aus Grundbesitz: Ohne Unterschied, ob in eigener Regie oder verpachtet oder gepachtet, dann aus landwirtschaftlichen Industrien und Nftiengewerben — einschließlich des Geldwertes der im Haushalte ver brauchten Wirtschaftserzeugnisse (§8 163 und 166 des Ges., dann Art. 13 bis 17 der V. V.) - _ 2480 8. Aus Gebäuden

: Wirklich erzielter MieizinLertrag oder reiner Nutzwert der vom Bekenntnisleger selbst bewohnten oder sonst benützten oder <m andere Personen unentgeltlich zur Benützung überlassenen Gebäude (§ 164, Abs. 1 und 2 des Ges., dann Art. 13 und 19 der V. V.) . ...... , i 500 C. Aus selbständigen Unternehmungen und Beschäftigungen: Einschließlich des Geldwertes der im Haushalte verbrauchten Erzeugnisse des eigenen Betriebes (§ 165 de? Ges. und Art. 20 bis 22 der V. 33.) ! - D. Aus Dienst- und Lohnbezügen

, Ruhegenüssen und ähnlichen wie immer gearteten Bezügen, ein schließlich des Geldwertes der Naturalbezüge sowie der mit Dienstesauslagen verbundenen Bezüge nach Ab zug der ersteren (§'§167, 168 und 202, Abs. 3 und 4 des Ges., dann Art. 23 bis 26 und Art 32, Z. 4, der 33. V.) — E. Aus Kapitalvermögen: Zinsen und Renten aller Art (auch wenn dieselben kapitalisiert wurden), Dividenden von Aktien; Pachtzinse für verpachtete Gewerbe; Erträge aus Kuxen, Eskontegewinnen, Los- und Lotteriegewrnsten u. dgl. (§§ 169

bis 171 und 202, Abs. 6 und 7 des Ges., dann Art. 27 der 23. 33.) 80 F. Aus sonstigen Einkomrnenszweigen: Alle anderen Arten des steuerpflichtigen Einkommens, wie z. B. vn-entgeltlrche Zuwendungen u. dgl. (Art. 28 der 33. 33.) . — - - Zusammen . — 2860 1 (Seite 2 des Bekenntnisses.) (Solche Ausgaben, welche schon auf der ersten Seite des Bekenntnisses bei Berechnung des Einkom mens sub A bis F als Kosten in Abzug gebracht worden sind, dürfen hier nicht mehr zum zweiten Male aufgerechnet werden; Art

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 4 von 8
Datum: 03.06.1911
Umfang: 8
Kr. übersteigt, wieder binnen 30 Tagen nach Zustellung der bezüglichen Entscheidung weiter an das Finanz ministerium den Rekurs ergreifen. (§ 78 Geb.- Ges.; Ges. vom 19. März 1876, R. G. Bl. Nr. 28 und Ges. vom 20. Februar 1907, R. G. Bl. Nr. 52.) Der erste Rekurs ist stempelfri und ist bei der Finanzbezirks-Direktion (dem Gebühren- bemmessung sam te) zu überreichen; der weitere Rekurs an das Ministerium (soweit er zulässig ist) unterliegt dem Stempel von 72 Hellern für jeden Bogen

und ist bei der Finanzlandes-Direktion (Finanz-Direktion) einzubringen. (T P 44 q Geb.-Ges.) Der Rekurs muß spätestens am 30. Tage bei der Behörde einlangen oder eingeschrieben (rekommandiert) zur Post gegeben werden. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn oder Feiertag, so wird dieser Tag nicht gerechnet und die Rekursfrist endigt erst mit dem nächsten Werktage. Gegen die endgiltige Entscheidung der Finanz landes-Direktion (Finanzdircktion) oder des Ministeriums ist binnen 60 Tagen nach Zustellung

derselben die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zuläsiig. Diese mrrß von einem Advokaten unterschrieben sein. (Ges. v. 22. Oktober 1875, R. G. Bl. Nr. 36 ex 1876 u. Ges. v. 21. September 1905, R. G. Bl. Nr. 149.) Der Lchnlbeitrag. Außer dem Gebührenäquivalent ist in Böhmen und in Mähren (einschließlich der Enklaven) noch ein be sonderer Schulbeitrag an den LandeSfond zu entrichten, welcher ein Fünftel (20 Prozent) des Gebührenäqui valentes beträgt. (Ges. vom 8. Juni 1898, L. G. Bl. Nr. 38 für Böhmen; Ges

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1911
Umfang: 8
wird diese Gebühr vom Bruttowerte ohne Abzug der darauf haftenden Lasten berechnet. (§ 56 Geb.-Ges. und § 15 Dez.-Vdg.); dagegen werden vom Werte der beweglichen Sachen die Schulden abgezogen (alle, auch Hypothekarlasten), so daß nur der reine Wert dem Aequivalent unterliegt. (8 67 Geb.-Ges. und § 17 Dez.-Vdg.) Beispiel: Die Aktiva der Gemeinde betragen: a) unbewegliche Sachen 20 000 Kr., b) bewegliche Sachen 10 000 Kr.; an Schulden (Passiven) hat die Gemeinde: a) grundbücherliche 5000 Kr., d) andere 2000

, so sind die Liegenschaften mit dem gemeinen, den Ortsverhalt- niffen entsprechenden Werte einzubekennen (Gasthäuser blos als Gebäude, ohne Rücksicht auf die Konzession). (8 50 Geb.-Ges. und § 12 Dez.-Vdg.) Weil aber die genaue Ermittlung eines solchen Wertes vielfach schwierig wäre, können die Gemeinden bei rein land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Ge bäuden — mit Ausnahme der Grundstücke, welche sich zu Bauplätzen eignen und welche mit Rücksicht auf ihren besonderen höheren Wert zu bewerten sind, — ferner

an diesen nach dem Steuervielfachen ermittelten Wert ge bunden ist — in der Regel nimmt sie ihn an — wie auch andererseits die Gemeinde, wenn sie hiefür Gründe hat, einen niedrigeren Wert einbekennen kann, wenn er angemeffen ist. Der niedrigste, gesetzlich zulässige Wert ist aber bei Grundstücken die 70fache Grundsteuer, bei Gebäuden, welche der Zinssteuer unterworfen sind, das 60fache dieser Steuer. (8 50 Geb.-Ges., 8 13 Ges. vom 9. Februar 1882, Nr. 17 R. G. Bl., F. M. E. vom- 25. Jänner 1884, Nr. 18 R. G. Bl. und § 13, Dez

.-Vdg.) Das bewegliche Vermögen soll die Gemeinde nach ihrem besten Wissen und Gewiffen bewerten (8 52 Geb.-Ges). Nur bezüglich der Wertpapiere schreibt das Gesetz vor, daß diejenigen, welche im Wiener Börsenblatt verzeichnet sind, mit dem Kurswerte, die übrigen mit dem Nenn (Nominal) werte anzugeben sind. ES kann jedoch im letzteren Falle sowohl die Gemeinde als auch die Finanzbehörde die Bestimmung des Wertes durch gerichtliche Schätzung verlangen. (§ 51. Geb.- Ges. und 8 16, Dez.-Vdg

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 4 von 20
Datum: 28.02.1913
Umfang: 20
Gesamteinkommen (wie auf der ersten Seite) .... 2860 Abzüge , . * * * ... * * 745 Mithin Reineinkommen * 2115 Der Personaleinkommensteuer nicht nnterliegendes Ein kommen (§ 202, Abs. 9 des Ges.) Umstände, welche eventuell eine Ermäßigung des Steuersatzes nach §§ 173, Abs. 1, oder 174 des Ges. (Art. 35 der V. V.) rechtfertigen würden. (Anzahl der Familienmitglieder oder besondere, die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigende Verhältnisse.) 3 Kinder , das älteste

sonstigen Ein- i kommenszweigen j Im Jahre 19 .... — — — — — — 19 .... — — — — - — 19 .... — — — — — - Summe. — — > ~ - — — Durchschnitt. - - - - - — Dienst eber. (Name, Stand und Wohnort.) Dieustbezüge, au§ denen Dienftesauslagen zu bestreiten sind, (§ 168 des Ges. u. Art. 25 der V. V.) betragen . . K Hievon ab die tatsächlich bestrittenen Auslagen . . , — K Verbleiben reine, steuerpflichtige Dienstbezüge K Der volle Arbeitsverdienst jener Personen, für welche im Sinne des § 173, Absatz 2 des Ges. (Art

: (Die nachstehende Durchschnittsberechnung wäre auf Seite 3 deS Be kenntnisses einzusetzen.) Raum für weitere Berechnungen und Erläuterungen. t ier sind insbesondere beizufügen die näheren Angaben über das Einkommen aus apitalvermögen, über das der Einkommensteuer nicht unterliegende Einkommen so wie die Nachweisungen zur Ermittlung jenes Einkommens, welches nur im Wege der Schätzung erhoben werden kann (§ 202, Absatz 6 bis 9 des Ges. und Art. 32, Z. 5 und 33 der V. V.). Zur Mitteilung dieser und anderer Daten

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 14 von 20
Datum: 05.07.1911
Umfang: 20
Konflikten führen könnte. An der Londoner Börse verfolgt man mit Besorgnis die Ausbreitung des Seemannsstreiks, durch den be¬ reits empfindliche Störungen des Vassagier- und Wareuverkehrss entstanden sind. Unbegründete Ge¬ rüchte sprachen überdies von einem Übergreisen die¬ ses Streiks aus die Eisenbahnen. Da die Märkte auch mit den Vorbereitungen für den Ultimo beschäf¬ tigt waren, so war die Tendenz im allgemeinen eine reservierte

Zuckeraktien. Niedriger stellten sich Brünner Kerzen, Felten - Guilleaume, Grand - Hotftl, Triester Reis, Haas - Teppiche und Wienerberger. Der Renten- und Anlagemarkt war durch die be¬ vorstehenden Julifälligkeiten günstig beeinflußt. De- infeu und Valuten waren steifer. Die deutschen Zah¬ lungsmittel stiegen über die Reaktiv nsparität. Geld war sowohl während der Ultimoversorgung als auch nachher ziemlich leicht. Die Ultimo - Einreichungen

- Pankraczer Eisenbahn - Aktien - Gesellschaft Prior- Aktien 20 K ; Böhmerwald - Lokalbahnen Vereinigte Prior. - Aktien I. und II. Emission 16 X ; Brünner Lokal - Eisenbahn - Gesellschaft 9 X; Bukowinaer Lo¬ kalbahnen, Prioritäts - Aktien 24 X; Bukowinaer Lokalbahnen, Stamm - Aktien 24 K ; Kaiser Ferdi¬ nands - Nordbahn 175 X; Friauler Eisenbahn-Ges. 8 K; Fünskirchner Barcser - Eisenbahn 9.94 4 K; Fürste nfeld — Hartberg (Neudau-) Lokalbahn - Priori

- Stammaktien 11 X ; Prag — Duxer- Eisenbahn - Prioritätsaktien 12 X; Salzburger Eisen¬ bahn- und Tramway - Gesellschaft 14 X; Staats¬ eisenbahn - Gesellschaft österr.-ung. 21.50 Fr.; Sza- mostal - Eisenbahn - Ges. - Prior. *= Aktien 50 X ; Un¬ garische W eftbahn 3.89 4 X; Wien — Potrendors— Wr.- Neustädter - Bahn 10 K ; Staatseisenbahn - Gesettsch. öfterr.-ung. Gennßscheine 9 Fr. ; Brünner -Maschinen- Fabriks - Ges. 34 X ; Maschinenbau - Ak.ien

- Gesellfch. vorm. Brand L Lhuillrer - Prisritärsaktren 24 X; die¬ selben, Stammaktien 24 X; Pilsener Aktien - Brauerei, erste 120 X ', Portois L Fix - Aktien - Ges. 20 X; Sarajevo - Handels- und Transport - Aktien - Gefellsch. 14 K; S tollwerk Gebrüder Aktien - Gesollfchast, Vor¬ zugsaktien 24 X. * (Zentralbank der deutschen Sparkas¬ sen Prag.) Ende Juni 1911 betrugen die gesam¬ ten Einlagen 119,260.325 Kronen. * (Schl achtviehmarkt Innsbruck

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 1 von 8
Datum: 25.03.1911
Umfang: 8
. Solches Zugehöl können bewegliche Sachen sein, ohne welche ein Gebäude nicht benützt werden kann oder welche die Gemeinde zum fortdauernden Gebrauche eines Gebäudes oder Grundstückes bestimmt hat (z. B. die Gasthauskinrich- *) Aus „Das Gkbührenäquivalent der Gemeinden", von Dr. Jos. Osmera, Verlag der k. k. Hofbnchhaudlung Karl Wmiker in Brünn. tung, wenn eine Realkonzeffion vorliegt oder wenn sich das Gebäude ohne grundlegende Aenderungen zu an deren Zwecken nicht eignet; 8 294 allg. bürg. Ges), ferner

alles, was zur ordentlichen Wirtschaftsführung notwendig ist (Vieh, Wwt chaftsmaschinen und Geräte, Getreide, Viehsutter und Holz; 8 296 allg. bürg. Ges.), endlich alle Sachen, weiche mit einem Gebäude (durch Nägel oder anderswie) fest verbunden sind. <8 297 allg. bürg. Ges.) Nutzungsrechte (Schank-, Jagd-, Fischerei-, Mühl-, Markt-, Ueberfuhrs Recht u. a ), welche gleich falls einen Teil des Gemeindevermögens bilden, haben die Natur einer beweglichen oder unbeweglichen Sache. In der Regel werden sie den beweglichen

Sachen bei gezählt ; wenn sie aber mit dem Besitze einer unbeweg lichen Sache verbunden sind, gelten sie rechtlich auch als unbeweglich. (§ 298 allg. bürg. Ges.) Von den angeführten Nutzungsrechten sind beweglich das Markt-, Maut- und Ueberfuhrsrecht, unbeweglich (wenigstens in der Regel) das Jagd-, Fischerei-, Mühl- und Schankrecht. Von Einzelheiten ist wesentlich: Das Jagdrecht unterliegt dem Gebührenäquiva lente — und zwar als Teil des unbeweglichen Ver mögens — nur insoweit

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Tiroler Wastl
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Seite 4 von 8
Datum: 31.03.1917
Umfang: 8
Vearaltungsratsstellen beim „Phönix" bekleidet. Um die Wohnungseinrich tungen bemüht er sich — ebenfalls allein — bei Por- kois & Fix und ums Kochgeschirr als Verwaltungsrat der Email- und Metallwarensabriks Akt.-Ges. vormals Hardt. Nicht einmal die Kleider haben vor ihm Nnh', denn^sür Bekleidung sorgt er als Verwaltungsrat der der ckroppauer ckuch- und Schaswollcnsabviken vor- nials Ouittner, und da nichts Menschliches fern von ihm, dient der Unermüdliche der Natur als Direktions- Mitglied der „Union" Forstindustrie

und der Kolas- eger Forstindustrie, nicht zu vergessen die Holz-Han- dels-Akt.-Ges. in Budapest. Wer Waggons baut hat meist auch Interesse für Eisenbahnen. Ergo ist Broch auch Verwalmngsrat der Bozen-Meraner Bahn und er Vintschgau-Bahn. Nur so nebenher verwaltet er auch noch bei der Eisenwarenfabiiks A.-G Sopron-Gvaz und bei den Freistädler Stahl- und Eisenwerken mit. Ein Genie wie Broch wäre unvollkommen, würde cs vicht auch mit Schnaps zu tun haben. Und sieh: er H Verwaltungsrat der Spiritus-Industrie

nach der alten chinesischen Sage der Teebaum erblühte. Herr Broch ist allerdings noch eifriger als der alte Chinese; denn zu den vicrundzwanzig Stunden des Tages braucht er schon jetzt mindestens drei lveiterc, da er es sich nicht versagen kann, auch in Papier zu machen: Bei der Neusiedler Akt.-Ges., bei der Leipziger Akt.-Ges. und bei ,,Elbemühl"; hier übrigens wieder mit Schoeller vereint. Gegen die Opferfreudig! eit, mi-t der Herr Broch

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