: Ramoser Franz, Bauer. Steuerjahr 1913. Wohnsitz und Wohnung (am 1. Jänner des Steuerjahres): Terlan. (Steuerbehörde, bei welcher im Vorjahre die Bemeffung erfolgte: Bozen. Zahlungsauftrag Nr. 1738.) Haushaltungsangehörige, deren Einkommen zugerechnet wird (§ 157 des Ges. und Art. 3 der V. V.) meiner Frau Maria, geb. Frick. Einkommen (§ 159 Abs. 1 u. 3. des Ges. u. Art. 4 V. V.) nach Abzug der zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung de§ Einkommens verwendeten Auslagen (§§ 160, Z. 1, 161 und 162 des Ges
., dann Art. 5 und Art. 8, Z. 8 und 4 der V. 83.) in der nach § 166 beS Ges. und Art. 10 und 11 der V. V. maßgebenden Zeitperiode (Jahresbetrag) feststehend schwankend Zusammen Kronen A. Aus Grundbesitz: Ohne Unterschied, ob in eigener Regie oder verpachtet oder gepachtet, dann aus landwirtschaftlichen Industrien und Nftiengewerben — einschließlich des Geldwertes der im Haushalte ver brauchten Wirtschaftserzeugnisse (§8 163 und 166 des Ges., dann Art. 13 bis 17 der V. V.) - _ 2480 8. Aus Gebäuden
: Wirklich erzielter MieizinLertrag oder reiner Nutzwert der vom Bekenntnisleger selbst bewohnten oder sonst benützten oder <m andere Personen unentgeltlich zur Benützung überlassenen Gebäude (§ 164, Abs. 1 und 2 des Ges., dann Art. 13 und 19 der V. V.) . ...... , i 500 C. Aus selbständigen Unternehmungen und Beschäftigungen: Einschließlich des Geldwertes der im Haushalte verbrauchten Erzeugnisse des eigenen Betriebes (§ 165 de? Ges. und Art. 20 bis 22 der V. 33.) ! - D. Aus Dienst- und Lohnbezügen
, Ruhegenüssen und ähnlichen wie immer gearteten Bezügen, ein schließlich des Geldwertes der Naturalbezüge sowie der mit Dienstesauslagen verbundenen Bezüge nach Ab zug der ersteren (§'§167, 168 und 202, Abs. 3 und 4 des Ges., dann Art. 23 bis 26 und Art 32, Z. 4, der 33. V.) — E. Aus Kapitalvermögen: Zinsen und Renten aller Art (auch wenn dieselben kapitalisiert wurden), Dividenden von Aktien; Pachtzinse für verpachtete Gewerbe; Erträge aus Kuxen, Eskontegewinnen, Los- und Lotteriegewrnsten u. dgl. (§§ 169
bis 171 und 202, Abs. 6 und 7 des Ges., dann Art. 27 der 23. 33.) 80 F. Aus sonstigen Einkomrnenszweigen: Alle anderen Arten des steuerpflichtigen Einkommens, wie z. B. vn-entgeltlrche Zuwendungen u. dgl. (Art. 28 der 33. 33.) . — - - Zusammen . — 2860 1 (Seite 2 des Bekenntnisses.) (Solche Ausgaben, welche schon auf der ersten Seite des Bekenntnisses bei Berechnung des Einkom mens sub A bis F als Kosten in Abzug gebracht worden sind, dürfen hier nicht mehr zum zweiten Male aufgerechnet werden; Art