Sonntag, M 2t. Oktober M4, M „Alpenzeltung' ideile Mtteilungen aus äem Wirtschaftsleben MWW io je« Sediett m Mm» Wenn schon die Mehrzahl der Landwirte ini Amtsbereiche der Lanvw. Wanderlehrstelle von Merano, der das Val Venosta, das Val Passiria, Valle di Ultimo, Avelengo und den Teil des Etsch- tales bis Malles umfaßt, gezeigt und bewiesen haben, daß sie die Vorschriften hinsichtlich der Stierkörung nicht nur kennen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die Viehzucht zu schätzen wissen
rasse zum Sprung verwendet werden; ausnahms weise können in den Gemeinden Silandro, Laces und Martello Stiere der Grauen Etschthaler Rasse gekört werden, jedoch nur für die Belegung von Graukühen. - In der Gemeinde Ultimo dürfen ausschließlich nur Stiere der Grauen Etschtaler Rasse gekört werden. v In den Gemeinden Castelbello-Ciardes, Naturno, Senates. Plaus, Parcines, Lagundo, Merano, Tiralo, Caines, Scena, Risiano, Marlengo, Cer- inös. Lana und Tesimo sind Stiere der Grauen EtfaMler Nasse zuläig
gau und graue für das UltirnàX. um ^die Rem- zucht der beiden Nassen in ihren w?v'ästen Z^cht° gebieten zu gewährleisten. Außerhalb des Hochoinfchgaues pnd Ultimo tales erstreckt sich das Zuchtgebiet dei!' beiden grauen Rassen, woselbst auch Braunviehstie^ ver wendet weroen dürfen, jedoch nur'Mdle',BelèM'9 von Braunokh- oder' grau-btaünen MischkükM< Durch diese Einschränkung soll veWndert werden'/ daß von guten Grauvieh-Kühen Mischlinge geöoren werden, die natürlich viel weniger.wert find.als