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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.11.1937
Umfang: 6
Nr. 1, eine vorberei tende Versammlung für die Aufstellung des Stun denplanes für die Fortbildungskurse im Bau gewerbe abgehalten wird. Altersgrenze für die Ablegnng der Prüfungen in Mittelschulen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, welches die Altersgrenzen für die Able gung der Prüfungen an den Mittelschulen festsetzt. » » Vorbereitung auf die Kesselwärter-Prüfung. Die Interessierten werden aufmerksam gemacht, daß die Lektionön für die Vorbereitung aus die Kesselwärter-Prüfungen am Montag

des städti schen Bauamtes. Die Arbeiten, deren Fertigstel lung zirka zwei Wochen in Anspruch nehmen wird, werden von der Unternehmung Borona ausgeführt. VesottdereZWeisungensürKriegSSeschähigle Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, wonach die Kriegsinvaliden und Kriegs beschädigten, die bedürftig sind und nicht beschäf tigt werden können, neben den gewöhnlichen Be zügen eine besondere Fürsorgezuweisung erhalten, die jährlich 960 Lire ausmacht, wenn sie eine Pen sion oder Zuweisungen

Clpriani zugegen, welcher die Schulen Prüfungssession für professionelle Befähigung. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht eine Ver ordnung des Ministers für Nationale Erziehung, wonach im Monate Februar die Session für die Staatsprüfungen für die professionelle Befähi gung abgehalten werden, und zwar für Aerzte. Cheiniker, Pharmazeuten, Ingenieure, Architekten, Agronomen, Veterinäre, Forstsachverständige und die Berufe in Wirtschafts- und Handelsmaterien, sowie für die der statistischen Disziplinen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
L. Z.-—. redattloitz Notizen Lir» Z.--. »leine Anzelgea eigenes lari». / ve,«z»»rils<? (Vorausbezahlt) Tinzelnummer A Tenh Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Ausland ISHrl. Forldauernd« nerpMqlet zur L. SZ^ S. t«0^ ZlnnahmD Zahlung. «M« 2SS »»« 7. VKßsl,«« lSSS-xi V Izlus iZuote 90 W M MWerrat MWM GeWàte zur Anpassung der Mllonàirlschast an die internationale WSHrungeàuordnung Vie Blockierung der preise Roma, 6. Oktober. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht die mit ge strigem. Datum im Zusammenhang

anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

sind auch sämtliche Be günstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, fo können sie u. a. auch für Kautionen verwendet werden. » 5 >I> Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiale' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira» das über die Abschaffung der Zölle ad valo- rem und das über die progressive Besteuerung der 6 Prozent übersteigenden Dividenden der Han delsgesellschaften. Morgen Wiedereröffnung der Börsen Milano, 6. Oktober. Morgen, den 7.» werden die italienischen Bör sen wiedsr geöffnet

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.12.1934
Umfang: 8
unserer Garten-und Promenadeanlagen zuwendet Bolzano kann stolz fein auf feiNe schönen und sorg sam gepflegten Gärten und Promenaden, die einen nicht geringen Anteil an der Hebung des Fremden verkehrs haben. Immerhin ist diese hohe Aner kennung bemerkenswert. Bestätigung der Ueberwachungskommission für Radioübertragungen Die „Gazzetta Ufficiale' bringt ein Dekret, wo nach für ein weiteres Jahr vom 14. November 1934 ab die Kommission für die Ueberwachung der Radioübertragungen sür die Stadt Bolzano

, so wie die sich daraus ergebende Anstellung von Ar beitslosen. Er berichtete über die bereits erzielten Resultate, die als versprechend angesehen werden dürfen. 2m weiteren behandelte Cav. Toü den Uebergang der Soldaten von einer Dienstzeit in eine andere. Mit Gesetzesdekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht worden ist und seit 1. Dezember Gel tung hat, wurde das Gesetz über die Aushebung in folgender Weise ergänzt: Das Kriegsministerium hat ab 1. September über die Einberufung der Jahrgänge

: Das Kriegsministerium hat die Ermäch tigung, die Soldaten jedweder Waffengattung und der spezialisierten Truppen nach Erfüllung der letz ten Jnstruktionszeit in den ständigen Urlaub zu entsenden. Mitteilung àer Finkmzintenàanz Die Finanzintendanz verlautbart: Mit kgl. De kret vom 4. Oktober 1934, Nr. 1691 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 27. Oktober 1934. Nr. 2S3), das mit 1. Jänner 1933 in Kraft tritt, wird verfügt, daß alle Akten, welche für den Ue bergang von Besitztum an das mit gleichem Dekret

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