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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.11.1937
Umfang: 6
Nr. 1, eine vorberei tende Versammlung für die Aufstellung des Stun denplanes für die Fortbildungskurse im Bau gewerbe abgehalten wird. Altersgrenze für die Ablegnng der Prüfungen in Mittelschulen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, welches die Altersgrenzen für die Able gung der Prüfungen an den Mittelschulen festsetzt. » » Vorbereitung auf die Kesselwärter-Prüfung. Die Interessierten werden aufmerksam gemacht, daß die Lektionön für die Vorbereitung aus die Kesselwärter-Prüfungen am Montag

des städti schen Bauamtes. Die Arbeiten, deren Fertigstel lung zirka zwei Wochen in Anspruch nehmen wird, werden von der Unternehmung Borona ausgeführt. VesottdereZWeisungensürKriegSSeschähigle Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, wonach die Kriegsinvaliden und Kriegs beschädigten, die bedürftig sind und nicht beschäf tigt werden können, neben den gewöhnlichen Be zügen eine besondere Fürsorgezuweisung erhalten, die jährlich 960 Lire ausmacht, wenn sie eine Pen sion oder Zuweisungen

Clpriani zugegen, welcher die Schulen Prüfungssession für professionelle Befähigung. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht eine Ver ordnung des Ministers für Nationale Erziehung, wonach im Monate Februar die Session für die Staatsprüfungen für die professionelle Befähi gung abgehalten werden, und zwar für Aerzte. Cheiniker, Pharmazeuten, Ingenieure, Architekten, Agronomen, Veterinäre, Forstsachverständige und die Berufe in Wirtschafts- und Handelsmaterien, sowie für die der statistischen Disziplinen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.08.1936
Umfang: 8
ausgezahlt worden ist. Es ergibt sich nun die Frage: Haben jene, die am 1. Jänner oder.danach einberufen worden sind, das Recht der Behandlung. 'Nach^eà 6^es^s«he»tiià«>»!<diei.St»stalkulygàbis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes vom 7. August (IS Tage nach der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale, die am 23. März erfolgt ist) oder haben sie Anspruch auf die Jndennität laut Artikel 4 des tgl. Gesetzes-? ekrètes? Mit Artikel 18 weroey die allgemeinen und Ein zelübereinkommen, die yon

wenn ein solcher Verkauf nicht einmal mit dem yom Kaufmanne fönst betriebenen Handel zu tun hat. Sie werden also Ihre Forderung nicht nur mi5 den Handelsbüchern, sondern auch mit Mam H«Mèn.Mfley,.MN w.eyn die Mà fluten aus einem einzigen Geschäft den Betrag.yyn, Lire 20l>l) übersteigt. Ziehung der Obligationen der Surverwaltung von Bolzano Die „Gazzetta Ufficiale' n?rässentlicht: Montag. 8. Juni 19I6-XIV sind am SW der Kurverwaltung von Bolzano im Beilein des No tars Dr. Francesco Lon-ii Obliqatwnen für die Erbauung

, 385, 212, 338. 218. 273. Benzinpreisreduzierungen für Alugsahrlen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzdekret, mit welchem die den Auto- und Mo torradfahrern gewährten Vergünstigungen hin sichtlich des Benzinpreises (Ges. D. v. 9. Mai 1933, Nr. 732 und v. 28. September 1935 Nr. 1712) auch auf die Ausländer und die im Ausland wohnenden Italiener, die mit eigenem Flugzeug nach Italien kommen, ausgedehnt wird, und zwar im gleichen Ausmaß und auf den Benzinkonsum

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.12.1934
Umfang: 8
unserer Garten-und Promenadeanlagen zuwendet Bolzano kann stolz fein auf feiNe schönen und sorg sam gepflegten Gärten und Promenaden, die einen nicht geringen Anteil an der Hebung des Fremden verkehrs haben. Immerhin ist diese hohe Aner kennung bemerkenswert. Bestätigung der Ueberwachungskommission für Radioübertragungen Die „Gazzetta Ufficiale' bringt ein Dekret, wo nach für ein weiteres Jahr vom 14. November 1934 ab die Kommission für die Ueberwachung der Radioübertragungen sür die Stadt Bolzano

, so wie die sich daraus ergebende Anstellung von Ar beitslosen. Er berichtete über die bereits erzielten Resultate, die als versprechend angesehen werden dürfen. 2m weiteren behandelte Cav. Toü den Uebergang der Soldaten von einer Dienstzeit in eine andere. Mit Gesetzesdekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht worden ist und seit 1. Dezember Gel tung hat, wurde das Gesetz über die Aushebung in folgender Weise ergänzt: Das Kriegsministerium hat ab 1. September über die Einberufung der Jahrgänge

: Das Kriegsministerium hat die Ermäch tigung, die Soldaten jedweder Waffengattung und der spezialisierten Truppen nach Erfüllung der letz ten Jnstruktionszeit in den ständigen Urlaub zu entsenden. Mitteilung àer Finkmzintenàanz Die Finanzintendanz verlautbart: Mit kgl. De kret vom 4. Oktober 1934, Nr. 1691 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 27. Oktober 1934. Nr. 2S3), das mit 1. Jänner 1933 in Kraft tritt, wird verfügt, daß alle Akten, welche für den Ue bergang von Besitztum an das mit gleichem Dekret

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