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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 27.06.1935
Umfang: 6
. Todesanzeigen u. Dank» sagungen L. —.SV. Fi nanz L. . redaktion. Notizen Lire 1.5V. Kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigensteuern eigens. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 2V Cent. Monatlich L. 5.— Vierteljährlich L. 14.— Halbjährlich L. 27.— Jährlich L. 52.— Ausland jährt. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung 5t„«»«»«» ISA V»»n««»Ga9, 5m« 27. S9Ä5-XIII SV. Zak«rg«»ns N Zuli in Wj ' ) . Rom a, 86. Juni Die. ^Gazzetta Ufficiale' von heute veröffent licht nachstehendes kgl. Dekret

den die Modalitäten für die Durchführung des vorliegenden Dekretes in den einzelnen kollektiven Arbeitsverträgen, korporativen Normen oder Ab kommen festgesetzt werden. Art. 8: Alle Bestimmungen, die denen des vor liegenden Dekretes entgegenstehen, sind abge schafft. Art. 3: Das vorliegende Dekret, das am 1. Ta ge des dem Veröffentlichungsdatum in der „Gaz zetta Ufficiale' folgenden Monates in Kraft tritt, wird dem Parlament zur Umwandlung in Gesetz vorgelegt. Der Regierungschef ist zur Vorlage des entspre

Waren aus der Schweiz und die Ausfuhr bestimmter anderer italienischer Waren in die Schweiz besser zu regeln» Verpflegung der Truppen während der Sommermanöver Dex Hriegs»ninister hat verordnet, daß während der Monate Juli und August, also in der- Zeit der großen Sommermanöver, die Verpflegung der Truppen weiter verbessert werde. ' ' Aas Ministerium für Preste u. Propani Roma, 26. Juni . Die'„Gazzetta Ufficiale', veröffentlicht heute das Gesetzdekret mit dem das Unterstaat?sekretariat für Presse und Propaganda

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