Poste e Telegrafi zu Wien sind, müssen bis 6. Mörz eingebracht wer- len. Was die Dokumente anbelangt, die den Ge- «chcn beizulegen sind, gelten die Bestimmungen Ics Ministeriäsdekretes vom 14. Juni 1931, ver- Isfentlicht in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 161 vom IZ, Juli des genannten Jahres. Die Bewerber Meli am 31. Mörz das 21. Lebensjahr erreicht ßnd dürfen das 27. nicht überschritten haben. Prof. Mario RaZos im Dantekino I Am Donnerstag, 25. und Freitklg, 26. Februar rird Prof. Mario Rajos
für das Dienstpersonal ausgeschrieben. Die Bestimmungen für die Zulassung zu den Bewerben sind in der ..Gazzetta Ufficiale' vom 6. Feber 1937-XV. Nr. 3V, und im amtlichen Bullet- tin des Ministeriums vom 11. Feber 1637, Nr. 6, Wirtschaftliche Mitteilungen Warenumfahgebiihr. Mit Note vom 2S. Jänner Nr. 77.363, hat das Finanzministerium eine Entscheidung hinsichtlich der Aergebührung von Zahlungen (auch Teilzah lungen) getroffen, die für umsatzgebührenpflichtige Verkäufe noch vor der Absenkung oder vor der Uebergabe