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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 19.12.1942
Umfang: 4
wird ihnen die Kraft geben, auch die schwer sten Hinderwsse aus dem Wege zu räu men und als wirtliche Sieger auf brei ter Front hervorzugehen. Es gibt des halb für jedes Volk nur ein Entwsder- Öder: will es einmal Herr, Gebieter und Gestalter seinss Schicksals sein, oder nicht? Wenn ja, dann muß schon jetzt am Fun dament dieser neuen Zukunft gebaut wer- den. MolstsàlSàsi sur Ksxvlimx à Lràtromvordrsuàs iür Wà5r!o!!o àoka Aus Roma wird mitgeteilt: Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret

Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Ministerialerlaß vom 1. Dezember 1942, der de» Transport von Postsachen, von Reisegepäck und landwirtschaftlichem Frachtgut aus den Postau olinien regeli. Das Dekret versügt, daß das Gesamtge wicht der genannten Waren, die zum Transport auf den Kraftwagen der Post linien zugelaffm sind, nicht die sestge- setzte Höchstbelastung der genannten Kraftwagen übersteigen darf. Im Innern der Au obufse muß eine Tafel oder ein Plakat mit der Angabe des Höchstsracht- gutes

ist. Genüge geleistet wordm ist, darf, immer im Rahmen der Verfüg barkeit auch nicht begleitetes Reisege päck und landwirtschaf.lichos Frachtgut , versandt werden. ! Auf den Kraftwagen der Postlinien dürfen keine Hunde, Räder oder Platz mangel verursachenden Gegenstände mit geführt werden. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht auch den Ministerialerlaß, der den Ka stanienmarkt und jenen der entsprechen den Mehlgattungen regelt. SimskrKnkllllSLVsrküSllllke» tàr Ssa kraodivordodr

-, Maturità- und Befähigungsprüsuugen reserviert für Militärpersonen und an gesagt mit Verordnung vom 14. Novem ber 1942-XXI, veröffentlicht in der „Gaz zetta Ufficiale' N. 272 vom 17. des glei chen Monats, vom 18. auf den 25. des kommenden Monats Jänner verschoben worden ist. Apothekenäienst Den Turnusdienst versehen die St.» Antonius-Apotheke in der Lia Brennero N. 2, und die Apotheke in San Quirino. Die Apotheken Bcrtello, Corso 9 Mag gio und Mezzena in Olirisarco sind Sonn tag bis 12 Uhr ossen. Imiàsà

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.04.1940
Umfang: 6
. Die schönen Eisenarbeiten, die von den Schülern unter der Anlei tung des Lehrers Carlo Divina ausge führt wurden, finden allgemeine Bewun derung. Die Steuer-Begünstigungen für die kinderreichen Familien Die „Gazzetta Ufficiale' vom 18. April enthält das neue Gesetz über die Steuer begünstigungen der kinderreichen Fami lien, vom 20. März 1940, Nr. 224, das Wirksamkeit ab 23. März 1940 hat. Durch das neue Gesetz ist die Be freiung, die bisher für die Ricch. Mobile Komplementärsteuer, Familiensteuer

: Weiße gewaschene L 7.25; detto unge waschene erste Qualität L. 8.70; detto zweite Qualität L. 6.20; schwarze oder dunkelbraune gewaschene L 4.30; detto ungewaschene L 4.4S; graue gewaschene L 5.20: detto ungewaschene L 3.95. Der Interessent muß um die Rest- summs zu erhalten, die bei der Abliefe rung erhaltene Bestätigung vorweisen. Stellenbewerb In der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 91 wird veröffentlicht, daß das Institut für den Auslandhandel den Bewerb um zwölf Stellen als zugeteilte Vizeinspek- torèn

der Ausschreibung in der „Gazzetta Ufficiale' an gerechnet, bei der Generaldirektion des fascistischen Na tionalinstitutes für den Außenhandel in Roma eingebracht werden. Er- sür Lehrstellen für Landschulen Das Ministerium für Nationale ziehung hat dreitausen Lehrstellen Lehrstellen der Landschulen des Staates ausgeschrieben Die Ausschreibung ist in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 77 vom 1. April und im amtlichen Bulletin des Mi nisteriums veröffentlicht. Der Termin für die Vorlage der Ansuchen laust am 31. Mai

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 12.09.1941
Umfang: 4
Das Landwirtschaftsministerium hat durch ein Dekret, das sich auf dem Weqe der Veröffentlichung befindet, die Blockie rung von Fleischkonserven jeglicher Sorte und Qualität angeordnet. Das genannte Ministerium wird n.ich einem nationalen Plan für die Vertei lung dieser Waren und die Festsetz e der Preise durch den Zentralausschuß der Fascistischen Partei sorgen. Gleichzeitig wurde auch angeordnet, daß alle Restbestände innerhalb von fünf Tagen nach der Veröffentlichung diejes Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' an gemeldet werden müssen

. Frener wird den Herstellungsfirmen von Fleischko»' server» die Führung eines Ein- und Aus- laufregisters zur Pflicht gemacht. Aontrolle über die Gekreideproduktion Mit Dekret des Land- und Forstwict- schastsministeriums im Zuge der Veröf fentlichung in der „Gazzetta Ufficiale', wurde das Zentralamt für Statistik für die Ernährung mit der Kontrolle der Ge treideproduktion und des Familienbedar fes beauftragt, welche im Ministeria>de kret vom 19. Mai 1941, veröffentlicht am 24. Mai in der „Gazzetta

Ufficiale', in Betracht gezogen sind. Die Kontrolle wird mit Erhebungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, in den Magazinen und Depots der Produ- zenten durchgeführt. Das genannte Amt ist auch mit ^ Ueberwachung der Durchführung der ^ stimmungen für die Ausstellung der > Mahlscheine von Seite der Gemeinde an jene, welche ermächtigt sind, Getreide sür den Familienbedarf und für den Betr-el, zurückzubehalten, beauftragt. Außerdem führt es die Kontrolle über das Verbot der Ausstellung

der leuchtenden Geranien an den Fen- üerliöcksn unö Söllern, die in der milden Sonne des späten Jahres aufleuchtenden K!rchturmfpitzen, die wildzackigen Berge, dunkel'chimmernden Wälder, die Bauern bei der Erntearbeit, die mit dem Ernte nden beladenen, von strammen Pferden ichwerfcnli.Zen Oechslein gezogenen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Gesetzdekret, welches die Veräuße rung von Autofahrzeugen und deren Be standteilen an ausländische Staatsange hörige oder Körperschaften oerbietet

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Seite 3 von 4
Datum: 18.06.1942
Umfang: 4
und bzw. 1.970.22S. kiàgàs à llàlligr-iìMslg Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Dekret des Unterstaatssekretariats für Nüstungswesen, mit welchem verfügt wird, daß ab 16. Juni alle ganz oder teil weise aus Kupfer hergestellten Destillier- Kolben und -Apparate, die seit dem 1. Jänner 1940 nicht mehr im Gebrauch stehen, blockiert sind und zur Verfügung obgenannten Unterstaatssekretariats ge halten werden müssen. Von der Blockie rung ausgenommen sind die Destillier- Apparate

-Mno. Elisabeth von Ungarn Romaklno: Stan Laurei, Oliver Hardy Lucekino: Die Piraten der malaiischen Inseln Dantekino: Wenn eine Frau will Durch das in der „Gazzetta Ufficiale' von 9. ds. veröffentlichte Gesetz über die Aufhebung der bisherigen landwirtschaft lichen Vereinigungen und Sektoren sowie Einführung neuer landwirtschaftlicher Genossenschaften sind auch bei den Wein« osrteilungsdienststellen grundlegende Ver änderungen eingetreten. Bereits am 30. Mai wurde beim Reichs-Weinhändler- oerband

bei Produzenten Aen Provinz, ^.reises bringt das Rund- «uerWgs zur Kenntnis,' daß ie Weinpreise bis 15. November unver ändert bleiben und auch von den Klein- verschleißern, die direkt bei den Produ zenten einkaufen, strengstens zu beobach ten sind. Die vom Ländwirtschaftsmini- sterium unter dem Datum vom 15. Ok tober und 21. November 1941 für jede Weinkategörie festgesetzten Höchstpreise, verlautbart in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 245 vom 17. Oktober und Nr. 231 vom 28. November ^vorigen Jahres

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