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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1921
Umfang: 8
1921 Montag, den 2. Mai 1921 Ber Lkroter' Seile : S. Die zur Veranlagung und Belnessung der ^ Wertzuwachsabgabe nötige Abgabe würde nach den neuen Bestimmungen nicht mehr im Verhält nisse zu deren Erträgnissen stehen. Das Gesetz über die Konirolle über Erzeugung und Handel mit amerikanischen Rebe« aus unser Ge biet ausgedehnt. ..Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 88. April 1S21 enthält das Dekret vom 24. Feber 1921, Nr. -480, das das Gesetz vom 26. September ^ 1S20, Nr. 1322. über die Kontrolle

der Erzeugung j und des Handels mit amerikanischen Reben auf die ! neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret trat mit ! seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' ! in Kraft. s Em Gesetz über die Errichtung von AiliÄen aus. . wSrtiger Vonlen auf unser Gebiet ausgedehnt. „Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 28 April 1S21 enthält das tgl. De?'t vom 20.Feber 1S21. Nr. 483, das auf die neuen Provinzen die Verfügungen des kgl- Gesetzesdekretes vom 4, September 1919. Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer

Banken zur Errichtung von Sitzen und Filialen im Könige reiä>e ausdehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errich tung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderung engegenüber dem Gesetzesdekrete Nr. 1620. auf die wic die Vertreter der auswärtigen Banken besonders aufmerksam machen. Die Kompetenz der Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enlMt das kgl. Gesetzesdekret vom 10. April 192

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 27.06.1935
Umfang: 6
. Todesanzeigen u. Dank» sagungen L. —.SV. Fi nanz L. . redaktion. Notizen Lire 1.5V. Kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigensteuern eigens. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 2V Cent. Monatlich L. 5.— Vierteljährlich L. 14.— Halbjährlich L. 27.— Jährlich L. 52.— Ausland jährt. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung 5t„«»«»«» ISA V»»n««»Ga9, 5m« 27. S9Ä5-XIII SV. Zak«rg«»ns N Zuli in Wj ' ) . Rom a, 86. Juni Die. ^Gazzetta Ufficiale' von heute veröffent licht nachstehendes kgl. Dekret

den die Modalitäten für die Durchführung des vorliegenden Dekretes in den einzelnen kollektiven Arbeitsverträgen, korporativen Normen oder Ab kommen festgesetzt werden. Art. 8: Alle Bestimmungen, die denen des vor liegenden Dekretes entgegenstehen, sind abge schafft. Art. 3: Das vorliegende Dekret, das am 1. Ta ge des dem Veröffentlichungsdatum in der „Gaz zetta Ufficiale' folgenden Monates in Kraft tritt, wird dem Parlament zur Umwandlung in Gesetz vorgelegt. Der Regierungschef ist zur Vorlage des entspre

Waren aus der Schweiz und die Ausfuhr bestimmter anderer italienischer Waren in die Schweiz besser zu regeln» Verpflegung der Truppen während der Sommermanöver Dex Hriegs»ninister hat verordnet, daß während der Monate Juli und August, also in der- Zeit der großen Sommermanöver, die Verpflegung der Truppen weiter verbessert werde. ' ' Aas Ministerium für Preste u. Propani Roma, 26. Juni . Die'„Gazzetta Ufficiale', veröffentlicht heute das Gesetzdekret mit dem das Unterstaat?sekretariat für Presse und Propaganda

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
L. Z.-—. redattloitz Notizen Lir» Z.--. »leine Anzelgea eigenes lari». / ve,«z»»rils<? (Vorausbezahlt) Tinzelnummer A Tenh Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Ausland ISHrl. Forldauernd« nerpMqlet zur L. SZ^ S. t«0^ ZlnnahmD Zahlung. «M« 2SS »»« 7. VKßsl,«« lSSS-xi V Izlus iZuote 90 W M MWerrat MWM GeWàte zur Anpassung der Mllonàirlschast an die internationale WSHrungeàuordnung Vie Blockierung der preise Roma, 6. Oktober. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht die mit ge strigem. Datum im Zusammenhang

anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

sind auch sämtliche Be günstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, fo können sie u. a. auch für Kautionen verwendet werden. » 5 >I> Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiale' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira» das über die Abschaffung der Zölle ad valo- rem und das über die progressive Besteuerung der 6 Prozent übersteigenden Dividenden der Han delsgesellschaften. Morgen Wiedereröffnung der Börsen Milano, 6. Oktober. Morgen, den 7.» werden die italienischen Bör sen wiedsr geöffnet

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 13.07.1928
Umfang: 6
Sette 4 »Alpenzeltnng- -Freitag, den 13. Juli 1923. ' I'! ' .^^2^-zK V oi, «»no Slellenaussck)reibung bei der Zinanzverwallung A!it Dekret vom 24. Mai, das in der „Gaz zetta Ufficiale' vom 14. vergangenen Monats veröffentlicht wurde, sind, laut Verfügung des Art. ? des kgl. Eesetzdekretes vom 3. Mai 1926, Ztr. 48, folgende Stellen auf Grund von Stu dientiteln ausgeschrieben. 1. 41 Stellen als Vizesekretäre (11. Grad, Gruppe A) der Rolle der Verwaltunuskarriere der Zentralverwaltung

nicht bewährt haben, ebenfalls ist von verschiedenen Seiten auf deren Mängel hingewiesen morden. Die Regierung hat sich nun entschlossen, das Gesetz'oekret vom 4. September 1927 außer Kraft zu setzen und die Vorschriften über die Arbeiten in Zement abzuändern. Die neuen Bestimmungen, die schon am 6. Juli l. I. in Kraft getreten sind und an die sich sowohl die öffentlichen Verwal tungen wie auch die Privaten bei ihren Bauten halten müssen, sind in der „Gazzetta Ufficiale' vom 6. Juli 1928 enthalten

bauten errichten, sich das Gesetzdekret vom 7. Juni 1928 beschaffen, das in der „Gazzetta Ufficiale' vom 6. Juli l. I., Nr. 156, abgedruckt ist. Lana Neue Höchstpreise Der Podestà, nach Anhörung der Lebensmit telkonimission der Gemeinde, hat folgende Höchstpreise für den Detailverkauf ab 10. Juli 1928 erlassen: Brot aus Einheitsmehl pro kg L. 2.10; ge mischtes Brök 2.50; Kamolin-Neis ohne Bruch 2.19; Glace-Reis 2.15: Teigwaren 1. Qualität 55—6V Proz. 3.20: idem 2. Qual. 65—70 Proz. 2.75; Granakäse

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 18.01.1926
Umfang: 4
Rolle. Nur darf man diese Sucht nicht so ver- stehen, daß dieses Land «ine Wahl hätte, ob es vi« erste oder «ine mindere Rolle haben will. Es muh, obgleich seine Leistung Nomen und (Optionen. Awet wichtige Dekrete. Rom, IS. Jan. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Dekret: Artikel 1. Die Familien der Provinz Trient, die einen ursprünglich italienischen Namen tragen, der in andere Sprachen Übersetzt oder durch eine fremländiscke Schreibweise oder durch Anfügung fremd ländischer Endsilben

aus gesprochen, das den Interessenten mitge teilt und in der „Gazetta Ufficiale- ver öffentlicht wird. Die Umstellung wird in den Bevölkerungsregistem eingetragen. Wer nach der Wiederherstellung des ur sprünglichen Namens oder Welsprädikates noch die fremd« Form gebraucht, wird mit einer GeMuße von 600 bis 3000 Lire be legt. Artikel 2. Auch außerhalb der im vor hergehenden Artikel genannten Fälle kann über Verlangen des Interessenten ein aus ländischer oder vom Auslände stammender Name durch ein Dekret

des Präsekten in eine italienische Form gebracht werden. Das Dekret wird in dem Devölkerungs- register vermerkt. Artikel 8. Die Bestimmungen der Art. 1 und 2 wurden durch ein Dekret ganz oder zum Teil auf andere Provinzen des König- reiches erstreckt. Rom, IS. Jan. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Dekret: Die Gewäh rung der italienischen Statsbürgerschaft nach einer Option im Sinne des Friedens vertrages kann jederzeit widerrufen wer- den, wenn der Optant sich wegen seines po litischen

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 03.05.1921
Umfang: 4
das De kret vom 24. Feber 1921, Nr. 480. das das Gesetz vom 26. September 1920, Nr. 1322, über die Kontrolle der Er zeugung und des Handels mtt amerikanischen Neben auf die neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret ttat mit ferner Veröffentlichung in der „Eazzetta Uffkciale' in Kraff. ' .(Ein Gesetz über die Errichtung von Fi lialen auswärtiger Banken auf unser Ge biet ausgedehnt.) „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 v. 28. April 1921 enthält bas kgl. Debet vom 20. Feber 1921, Nr. 483, das auf die neuen Provinzen

.) Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enthätt das kgl. Gesetzesdelrer vom 10. April 1921, Nr. 509, welches anordnet: Art. 1: Paragraph 7 a der gegenwärtig in den neuen Provinzen des Königreiches in Kraft stehenden Jürisdiktionsnorm wird abgeändett wie, folgt: In Rechtsstreitigkeiten über .vermögensrechtliche Ansprüche, in welchen der Streitgegen- stand (|f§ 54 bis 60) den Betrag von 10.000 Lire nicht übersteigt oder später bis zum Beginn der mündlichen Strestverhandlung

' Ufficiale' in Kraft. (Wiedereröffnung der Kunstausstellung- in den Bozner Bürgersälen.) Die wegen der Vor fälle am 24. April geschlossene Kunstausstellung wurde am 2. Mm wiedereröffnet. Sie steht in keinem Zusammenhang mir der Bozner-Mesfe und ist ausschließlich Sache der aus stellenden Künstler. Die Däner der Ausstellung ist bis 40. Mai festgesetzt. (Die Fremdenverkehrskommission Bozen'/ hält Dienstag den 3. Mai um 4 Uhr Nachmittag im Hotel Zenttal eine Sitzung ab. Tagesordnung: 1. Be schluß

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