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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 17.12.1942
Umfang: 4
. Dadurch stellt sich der vatikanische Sender in gütiger Weise In den Dienst aktiver Karitas. Wer davon Gebrauch machen will, wende sich unverzüglich an das gefertigte Propsteiamt, das bis spätestens Sonntag, 20. Dezember, abends die Gesuche an nimmt. Feb. Propstei- und Stadtpfarramt. Bolzano. lìsAsIunA «ies Vsrkskrs c»ul cien ^utodus- unà LsUdaknUmsn ànssoàliiss -- Louàor- Ssrstsllunssvordoì kür atlcàoltsolis Durch einen kgl. Erlaß, der heute in Kraft tritt, und gestern in der „Gazzetta Ufficiale

, und zwar in Befolgung der Normen, die im Einklang mit dem Landwirtschaftsministerium festgelegt worden sind. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte das interministerielle Dekret vom 27. No vember 1942-XXi, welches Normen für die Anwendung des kgl. Gesetzdekretes vom 2. Oktober 1922-XX, N. 1231, hin- sichtlich der Fahrtenregelung auf den Autobus- und Seilbahnlinien außerhalb der Städte enthält. Das Dekret bestimmt, daß für die Feststellung der im Art. 1 des kgl. Ge setzdekretes vom 2. Oktober 1942-XX, Nr. 1231

»ouxo lür à Liport Aus Roma wird mitgeteilt: Mit Bezugnahme auf das Ministerial- dekret vom 3. Dezember, welches sich auf den Verkaufs- und llbergabeschein für neue Personenautos und Motorräder be zieht, hat das Korporationsministerium ein Dekret herausgegeben, das gestern in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wurde und nachstehende Abänderungen des erwähnten Dekretes beinhaltet: Der Korporationsminister behält sich vor, innerhalb der Grenzen des auf Vorschlag der zuständigen korporativen

wurde in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreichs der neue na tionale Kollektiv-Arbeitskontrakt sur das Personal der „Banca Commerciale Ita liana', des „Credito Italiano' und des „Banco di Roma' veröffentlicht. Der in Frage stehende Kontrakt wurde im ver gangenen Oktober von den zuständigen syndikalen Stellen abgeschlossen. Der Kontrakt betrifft über 22.000 Bankbeamte und ersetzt das früher in Kraft stehende Reglement, welches auf das Jahr 1923 zurückgeht. Mit dem neuen Kollektivkontrakt haben viele

: Dalpiaz Giu liana, 5. Kind des Silvio und der Preti Enrica; Tibiali Luciano, 3. Kind des Arduino und der Bruschettà Ma ria: Ballan Silvano, 4. Kind des Ot torino und der Goldin Elena; ein« Illegitime. Todesfälle: Vincenzi Teresa nach Domsnico verehel. Guidotti, 68 Jahre alt: Leone Umberto des Luciano, Z Jahre alt: Perlot Giuseppe nach Mas similiano, 47 Jahre alt. Eheaufgebote: Dellino Mario mit Bertagnolli Luigia. llmz às à lizàl mi! àtMM! à gii à kme nick quàt mij Die „Gazzetta Ufficiale

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 09.01.1934
Umfang: 12
Küche, 10 Kälber, 14 Schafe, 4 Ziegen, 708 Schweine, 40 Pferde, 4 Maultiere 46 Esel und 4 Füllen, insgesamt 1357 Stück. Ausschreibung von Stellen in der staatlichen Verwaltung. Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: Die Beilage zur Gazzetta Ufficiale vom 2. Jän ner veröffentlicht die Ausschreibung von Anfän gerstellen der verschiedenen Kategorien (Gruppen A B und E) der staatlichen Finanzverwaltung. In der Gazzetta Ufficiale vom 8. ds. werden fer ner die Ausschreibungen von 45 Posten, bezw

. 10 Posten im Ministerium, bezw. Jntendenzen und Zentral-Rechnungsämtern veröffentlicht. Für die Bewerbungen gilt das Dekret S. E. des Regierungschefs vom 12. Dezember 1933, ver öffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 288 vom 14. Dezember, bezüglich Anzahl der Stellen, Stu dientitel, Altersgrenze und Einschreibung in die fascistiche Partei. Die Gesuche können binnen 60 Tagen nach dem 2. Jänner, also bis zum 3. März l, I., eingebracht werden. Das Finanzministerium/ lvikd^im' Lauft/ d'ès' Monates März

, 11 Tage alt. Die Warenumsatzgebühr auf medizinische Spe- ialitäten ist mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1934 urch das in der „Gazzetta Ufficiale' verautbarte kgl. Dekret vom 27. Dezember 1930, Nr. 146, in derselben Weise geregelt worden, wie sie bereits für die Arbeiten in Gold und Silber, für das Holz und das Schlachtvieh besteht, nämlich: die Umsatz- ebühr muß nur einmal, und zwar vom Erzeuger, gevun beziehungsweise Importeur aus dem Auslande, bezahlt werden, während alle weiteren Umsätze im Inlands

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