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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
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Seite 3 von 8
Datum: 15.03.1926
Umfang: 8
Sü-lirvl iw Monate Jänner 192«. Wir sind ersucht worden, zusammenfassende Monats berichte herausgeben zu wollen; diesem Blatte liegen die Berichte über die Monate Jänner—Feber 1926 bei. Auch sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie einige der letzten behördlichen Runderlässe beigeschlossen. -V. Gesetze und Verordnungen. 1. Die Ilattenisierurig der Familiennamen. Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner 1926 ver lautbart folgendes kgl. Dekret vom 10. Jänner 192f>, Nr. 17: Art. 1. Die Familien

Schreibweise ent stellt wurden. Ebenso werden die durch eine fremdländische Schreibweise entstellten Adelsprädikate die italienische Form wieder annehmen. Die Umwandlung in die italienische Form wird mit Dekret des Präfekten der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgeteilt und in der „Gazetta Ufficiale' Ver lautbart wird. Die Umwandlungen werden in die Be völkerungsregister eingetragen. Wer nach Herstellung des ursprünglichen Namens oder Adelsprädikates noch die fremdländische Form gebraucht

noch über sich ergehen lassen. Dairn schreibt das Blatt weiter: „Es kann möglich sein, daß man während der Kur ein gewisses Geschrei hört. Sicher ist aber, daß die Mauken,- wenn sie während der Operation Schmerzen ausstehen müssen, nach überstandener Operation froh sein, und dem Operateur in unserem Falle dem Präfekten der Provinz, danken werden.' 2. Der Entzug der italientschen Staatsbürgerschaft. A) Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner W ver öffentlicht das kgl. Dekret vom 10. Jänner 192ß, Nr. 16, welches lautet

des Ministeriums des Aeußern und zwei vom Justizminister designierten Appellationsge richtsräten zusammengesetzt ist. In schweren Fällen kann Wer entsprechenden Vor schlag dieser Kommission mit der Aberkennung der Staats bürgerschaft auch die Konfiskation des Vermögens ver fügt werden.' 3. Betriebe von Ausländern im Grenzgebiet. In der „Gazetta Ufficiale' vom 20. ,1. 26 ist fol gendes Dekret veröffentlicht: „Aßt. 1. In den Grenzgebieten bis innerhalb 30 Kilometer von der Reichsgrenze können die zuständigen

-Gepäckfrächterei. 14. Versicherungen. , 15. Lagerhäuser. 16. Radioindustrie. 17. Handel mit Spielkarten, Feuerzeugen, Zündhölzern und sonstigen Monopolartikeln. 18 Betrieb von Unternehmungen, in denen produktions steuerpflichtige Artikel erzeugt werden. Essig, Sy- phon, Bier, Kaffeesurrogate, Gas Elekrizität, Sei fensiederei, Branntwein.) 4. Der italienische Unterricht an den Volksschulen. Die „GaWetta Ufficiale' turn 22. 1. 26., Nr. 17., veröffentlicht nachfolgendes Gefetzesdekret

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1921
Umfang: 8
1921 Montag, den 2. Mai 1921 Ber Lkroter' Seile : S. Die zur Veranlagung und Belnessung der ^ Wertzuwachsabgabe nötige Abgabe würde nach den neuen Bestimmungen nicht mehr im Verhält nisse zu deren Erträgnissen stehen. Das Gesetz über die Konirolle über Erzeugung und Handel mit amerikanischen Rebe« aus unser Ge biet ausgedehnt. ..Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 88. April 1S21 enthält das Dekret vom 24. Feber 1921, Nr. -480, das das Gesetz vom 26. September ^ 1S20, Nr. 1322. über die Kontrolle

der Erzeugung j und des Handels mit amerikanischen Reben auf die ! neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret trat mit ! seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' ! in Kraft. s Em Gesetz über die Errichtung von AiliÄen aus. . wSrtiger Vonlen auf unser Gebiet ausgedehnt. „Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 28 April 1S21 enthält das tgl. De?'t vom 20.Feber 1S21. Nr. 483, das auf die neuen Provinzen die Verfügungen des kgl- Gesetzesdekretes vom 4, September 1919. Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer

Banken zur Errichtung von Sitzen und Filialen im Könige reiä>e ausdehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errich tung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderung engegenüber dem Gesetzesdekrete Nr. 1620. auf die wic die Vertreter der auswärtigen Banken besonders aufmerksam machen. Die Kompetenz der Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enlMt das kgl. Gesetzesdekret vom 10. April 192

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 08.08.1935
Umfang: 6
stark entwickelt, daß ein« Neuregelung des Konzessionswesens notwendig geworden ist Durch das Gesetz vom 2V. Juni 1SSS, veröffent' licht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 27. Juli 1V3S, Nr. 174, werden nun neue Bestimmungen getrof sen, deren wichtigste nachstehend bekanntgegeben werden. , ^ Zunächst wird bestimmt, daß sämtliche Waren transportdienste, welche mit Kraftwagen, ein schließlich? Anhänger, für Rechnung Dritter und gegen Entgelt durchgeführt werden, einer Konzes sion

durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

, für welche die vorliegenden Bestimmungen gelten, werden in einem eigenen, vom Kriegsministerium im Einpernehmen mit 'den übrigen interessierten Ministerien zu genehmigenden Verzeichnis ange geben. s Art. 4. Die Durchführungsverordnung zu vor liegendem Gesetz wird Mit Dekret des Kriegsmini- 'teriüms im Einoernehmen mit den übrigen Mini- terien erlassen. Das.vorliegende. Gesetz tritt mit einer Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' n Kraft. Aivchltches Billgaitg nach Là». Am 6. August wurde der Bittgang um Erflehung

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