, auch Zuchtrinder auf- getrieben werden können, wen» für sie das ent sprechende Herkunftszeugnis • vorgeivtesen wer den kann., . nach der Mendöla ^ um-17.20 Uhr- (Ankunft - in Bolzano um 19.21 Uhr) und von der Mendöla nach Fondo um 18.45 Uhr (Abfahrt von Bolzano um 17.28 Uhr). Ablieferung von Schaf- u. Ziegenfelleu Die „Eazzettä Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret vom 27. August l.?J., durch welches angeordnet wirdi daß die rohen Schsf- und Ziegenfelle jedes Gewichtes, jeder Art und jeder Hertunst
, an welchem er in den Besitz solcher Felle tritt,-an einen der-oben angeführten'Betriebe-abtreten. Die Fell-: «erden an die Handels- oder industriellen Betriebe zu den Preisen abgetreten, die vo,n Korparationsministerium mit, Rund- schreil»;,, vom Iv.'Äai 1941-XIX. petöffentlicht in der „Kazzettä Ufficiale' Nc. 120 vom 23. Mai 1941-XlX. festgesetzt „worden sind. Falls die Parteien hinsichtlich der Klassifizlerung der Fello zum Zwecke der Preisbestimmung nicht überein- kominen können, wird die Entscheidung einem Kollegium