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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 19.12.1942
Umfang: 4
wird ihnen die Kraft geben, auch die schwer sten Hinderwsse aus dem Wege zu räu men und als wirtliche Sieger auf brei ter Front hervorzugehen. Es gibt des halb für jedes Volk nur ein Entwsder- Öder: will es einmal Herr, Gebieter und Gestalter seinss Schicksals sein, oder nicht? Wenn ja, dann muß schon jetzt am Fun dament dieser neuen Zukunft gebaut wer- den. MolstsàlSàsi sur Ksxvlimx à Lràtromvordrsuàs iür Wà5r!o!!o àoka Aus Roma wird mitgeteilt: Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret

Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Ministerialerlaß vom 1. Dezember 1942, der de» Transport von Postsachen, von Reisegepäck und landwirtschaftlichem Frachtgut aus den Postau olinien regeli. Das Dekret versügt, daß das Gesamtge wicht der genannten Waren, die zum Transport auf den Kraftwagen der Post linien zugelaffm sind, nicht die sestge- setzte Höchstbelastung der genannten Kraftwagen übersteigen darf. Im Innern der Au obufse muß eine Tafel oder ein Plakat mit der Angabe des Höchstsracht- gutes

ist. Genüge geleistet wordm ist, darf, immer im Rahmen der Verfüg barkeit auch nicht begleitetes Reisege päck und landwirtschaf.lichos Frachtgut , versandt werden. ! Auf den Kraftwagen der Postlinien dürfen keine Hunde, Räder oder Platz mangel verursachenden Gegenstände mit geführt werden. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht auch den Ministerialerlaß, der den Ka stanienmarkt und jenen der entsprechen den Mehlgattungen regelt. SimskrKnkllllSLVsrküSllllke» tàr Ssa kraodivordodr

-, Maturità- und Befähigungsprüsuugen reserviert für Militärpersonen und an gesagt mit Verordnung vom 14. Novem ber 1942-XXI, veröffentlicht in der „Gaz zetta Ufficiale' N. 272 vom 17. des glei chen Monats, vom 18. auf den 25. des kommenden Monats Jänner verschoben worden ist. Apothekenäienst Den Turnusdienst versehen die St.» Antonius-Apotheke in der Lia Brennero N. 2, und die Apotheke in San Quirino. Die Apotheken Bcrtello, Corso 9 Mag gio und Mezzena in Olirisarco sind Sonn tag bis 12 Uhr ossen. Imiàsà

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 09.01.1934
Umfang: 12
Küche, 10 Kälber, 14 Schafe, 4 Ziegen, 708 Schweine, 40 Pferde, 4 Maultiere 46 Esel und 4 Füllen, insgesamt 1357 Stück. Ausschreibung von Stellen in der staatlichen Verwaltung. Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: Die Beilage zur Gazzetta Ufficiale vom 2. Jän ner veröffentlicht die Ausschreibung von Anfän gerstellen der verschiedenen Kategorien (Gruppen A B und E) der staatlichen Finanzverwaltung. In der Gazzetta Ufficiale vom 8. ds. werden fer ner die Ausschreibungen von 45 Posten, bezw

. 10 Posten im Ministerium, bezw. Jntendenzen und Zentral-Rechnungsämtern veröffentlicht. Für die Bewerbungen gilt das Dekret S. E. des Regierungschefs vom 12. Dezember 1933, ver öffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 288 vom 14. Dezember, bezüglich Anzahl der Stellen, Stu dientitel, Altersgrenze und Einschreibung in die fascistiche Partei. Die Gesuche können binnen 60 Tagen nach dem 2. Jänner, also bis zum 3. März l, I., eingebracht werden. Das Finanzministerium/ lvikd^im' Lauft/ d'ès' Monates März

, 11 Tage alt. Die Warenumsatzgebühr auf medizinische Spe- ialitäten ist mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1934 urch das in der „Gazzetta Ufficiale' verautbarte kgl. Dekret vom 27. Dezember 1930, Nr. 146, in derselben Weise geregelt worden, wie sie bereits für die Arbeiten in Gold und Silber, für das Holz und das Schlachtvieh besteht, nämlich: die Umsatz- ebühr muß nur einmal, und zwar vom Erzeuger, gevun beziehungsweise Importeur aus dem Auslande, bezahlt werden, während alle weiteren Umsätze im Inlands

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Seite 3 von 4
Datum: 12.09.1941
Umfang: 4
Das Landwirtschaftsministerium hat durch ein Dekret, das sich auf dem Weqe der Veröffentlichung befindet, die Blockie rung von Fleischkonserven jeglicher Sorte und Qualität angeordnet. Das genannte Ministerium wird n.ich einem nationalen Plan für die Vertei lung dieser Waren und die Festsetz e der Preise durch den Zentralausschuß der Fascistischen Partei sorgen. Gleichzeitig wurde auch angeordnet, daß alle Restbestände innerhalb von fünf Tagen nach der Veröffentlichung diejes Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' an gemeldet werden müssen

. Frener wird den Herstellungsfirmen von Fleischko»' server» die Führung eines Ein- und Aus- laufregisters zur Pflicht gemacht. Aontrolle über die Gekreideproduktion Mit Dekret des Land- und Forstwict- schastsministeriums im Zuge der Veröf fentlichung in der „Gazzetta Ufficiale', wurde das Zentralamt für Statistik für die Ernährung mit der Kontrolle der Ge treideproduktion und des Familienbedar fes beauftragt, welche im Ministeria>de kret vom 19. Mai 1941, veröffentlicht am 24. Mai in der „Gazzetta

Ufficiale', in Betracht gezogen sind. Die Kontrolle wird mit Erhebungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, in den Magazinen und Depots der Produ- zenten durchgeführt. Das genannte Amt ist auch mit ^ Ueberwachung der Durchführung der ^ stimmungen für die Ausstellung der > Mahlscheine von Seite der Gemeinde an jene, welche ermächtigt sind, Getreide sür den Familienbedarf und für den Betr-el, zurückzubehalten, beauftragt. Außerdem führt es die Kontrolle über das Verbot der Ausstellung

der leuchtenden Geranien an den Fen- üerliöcksn unö Söllern, die in der milden Sonne des späten Jahres aufleuchtenden K!rchturmfpitzen, die wildzackigen Berge, dunkel'chimmernden Wälder, die Bauern bei der Erntearbeit, die mit dem Ernte nden beladenen, von strammen Pferden ichwerfcnli.Zen Oechslein gezogenen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Gesetzdekret, welches die Veräuße rung von Autofahrzeugen und deren Be standteilen an ausländische Staatsange hörige oder Körperschaften oerbietet

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Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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Seite 3 von 4
Datum: 18.06.1942
Umfang: 4
und bzw. 1.970.22S. kiàgàs à llàlligr-iìMslg Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Dekret des Unterstaatssekretariats für Nüstungswesen, mit welchem verfügt wird, daß ab 16. Juni alle ganz oder teil weise aus Kupfer hergestellten Destillier- Kolben und -Apparate, die seit dem 1. Jänner 1940 nicht mehr im Gebrauch stehen, blockiert sind und zur Verfügung obgenannten Unterstaatssekretariats ge halten werden müssen. Von der Blockie rung ausgenommen sind die Destillier- Apparate

-Mno. Elisabeth von Ungarn Romaklno: Stan Laurei, Oliver Hardy Lucekino: Die Piraten der malaiischen Inseln Dantekino: Wenn eine Frau will Durch das in der „Gazzetta Ufficiale' von 9. ds. veröffentlichte Gesetz über die Aufhebung der bisherigen landwirtschaft lichen Vereinigungen und Sektoren sowie Einführung neuer landwirtschaftlicher Genossenschaften sind auch bei den Wein« osrteilungsdienststellen grundlegende Ver änderungen eingetreten. Bereits am 30. Mai wurde beim Reichs-Weinhändler- oerband

bei Produzenten Aen Provinz, ^.reises bringt das Rund- «uerWgs zur Kenntnis,' daß ie Weinpreise bis 15. November unver ändert bleiben und auch von den Klein- verschleißern, die direkt bei den Produ zenten einkaufen, strengstens zu beobach ten sind. Die vom Ländwirtschaftsmini- sterium unter dem Datum vom 15. Ok tober und 21. November 1941 für jede Weinkategörie festgesetzten Höchstpreise, verlautbart in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 245 vom 17. Oktober und Nr. 231 vom 28. November ^vorigen Jahres

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
L. Z.-—. redattloitz Notizen Lir» Z.--. »leine Anzelgea eigenes lari». / ve,«z»»rils<? (Vorausbezahlt) Tinzelnummer A Tenh Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Ausland ISHrl. Forldauernd« nerpMqlet zur L. SZ^ S. t«0^ ZlnnahmD Zahlung. «M« 2SS »»« 7. VKßsl,«« lSSS-xi V Izlus iZuote 90 W M MWerrat MWM GeWàte zur Anpassung der Mllonàirlschast an die internationale WSHrungeàuordnung Vie Blockierung der preise Roma, 6. Oktober. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht die mit ge strigem. Datum im Zusammenhang

anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

sind auch sämtliche Be günstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, fo können sie u. a. auch für Kautionen verwendet werden. » 5 >I> Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiale' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira» das über die Abschaffung der Zölle ad valo- rem und das über die progressive Besteuerung der 6 Prozent übersteigenden Dividenden der Han delsgesellschaften. Morgen Wiedereröffnung der Börsen Milano, 6. Oktober. Morgen, den 7.» werden die italienischen Bör sen wiedsr geöffnet

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Dolomiten
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Seite 7 von 20
Datum: 05.05.1934
Umfang: 20
Samstag, den 8. Mai 1934 .Dolomiten' Sh. 54 — Sette IS Volkswirtschaftlicher Teil Äsn-eruns dev Biehzölle Die neuen Zolle für die Meheinfuhr aus Ungarn und Jugoslawien. In der „Eazzetta Ufficiale' vom 1. Mai 1834, Nr. 103 sind die beiden Abkommen verloutbart. die Italien mit Ungarn und Jugoslawien am a April, Lzw. am 4. Jänner abgeschlossen hat und die für uns wegen der Neuregelung der Jolle für die Vieheinfuhr aus diesen Staaten von besonderem Interesse find. Die neuen Vieh pille sind bereits

berichtet, welche durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 12. Fe bruar 1934. Nr. 35 erschienene Gesetz vom 27. Dezember 1933. Nr. 1978 angeordnet wurde. Platzmangel macht es unmöglich, nochmals die bereits am 17. Februar veröffentlichten Be stimmungen über die Anmeldung dieser Polizzen, die beim „Jstituto Nazionake delle Assicurazioni', am besten bei der Filiale dieses Institutes in Bolzano, mit rekommandiertem Brief zu geschehen hat. nochmals ausführlicher berichten. Wohl aber fei daran erinnert

, daß der Anmeldungstermin am 12. Mai 1934 ab läuft. Reu-Regeluno »er Pfirsichausfuhr Die „Eazzetta Ufficiale' vom 1. Mai 1934, Nr. 103 enthalt ein Ministerialdekret vom j 16. April 1934, das die neuen besonderen tech nischen Vorschriften über die Pfirfichausfuhr in Durchführung des Gesetzes über die Aus dehnung der Anwendung der Cxportmarke auch in diesem Exportzweig enthält. Dieses Dekret hebt das Dekret vom 14. März 1933 betreffend die Regelung der Pfirsich ausfuhr auf und ordnet den Export in 11 Arti keln neu

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