Bampi den Auftrag, das Di stanzsignal auf „verbotene Einfahrt' zu stellen, und er über zeugte sich auch, daß Bampi diesem Auftrage nachgekommen war, weil die Hebelstange des Apparates neben der Station aufgerichtet, d. h. in senkrechter Stellung war. Trotz der rich tigen Stellung der Hebelstange ertönte die elektrische Klingel nicht, ein Beweis, daß die elektrische Verbindung zwischen der Distanzscheibe und der Station nicht hergestellt war, was immer der Fall sein soll, wenn das Distanzsignal
über den Wechsel Nr. 6 gegen Süden hinaufzufahren und dann auf das Geleise Nr. 2 zurückfahren. Bei der Verschiebung des Zuges kam dieser über den Wechsel Nr. 6 als der Schnellzug herankam und die Kata- strofe erfolgte. Hätte der Stationsexpedient Egger der Ursache des nicht sicher functionirenden Apparates nachgeforscht, so hätte rechtzeitig das Unglück abgewendet werden können. Fortunat Bampi ist mitschuldig, weil er den Verkehrs beamten nicht aufmerksam machte, daß, trotz der senkrechten Stellung des Hebels
verpflichtet gewesen, den herankom menden Schnellzug aufzuhalten. Dem Locomotivführer des Schnellzuges Aug. Egger wurde in Neumarkt, mitgetheilt, daß er in Auer „unrichtig', d. h, auf das nicht gewöhnliche Geleise einfahren solle, und daß dort die Kreuzung mit dem Lastenzug und dem Militärtrans» vortzuge stattfinde. Trotz dieser Mittheilung, die ihn zu einer vorsichtigen Einfahrt in Auer veranlassen sollte, fuhr Egger mit voller Geschwindigkeit an der Distanzscheibe vorüber und als er das rothe Licht sah