bei allen Filialen der Union Pubhliciti ltalian». — vezugsprets: bei Abholung In den Geschäfts- und Verschleihstellen monatlich L 4.—, vlerleliährig L 12.—; bet Zustellung durch Post oder Austräger monuilich L 4.60. vierteljährlich L 13.60; monatliche Bezugsgebühr für Deutschösterreich und Deutschland Lire 6.—, Tschechoslowakei tjchech. K 2».-, übriges Ausland Lire 8.— Unverlangte Manuskripte werden nicht zurückgestellt. Samskag-5onnlag, 1. und 2. Zuli 1922 3. Jahrgang 1. Zönner 1S9S - 1. Zuli 1922. Trotz
-er vielen warnenden Sttmmen aus Fachkreisen, trotz der 'ausführlichst 'begründeten 'Vorhalte der Presse aller Parteien tm Trentino und in Südiirol, trotz der heillosen Verwirrung, welche die überhastete Einführung der italie nischen Strafprozeßordmmg im julifchen Vene- tien geschaffen hak, ist es nicht gelungen, die Regierung zur Verlegung des Stichtages für die Einführung der Gesetze auf 1. Mnner 1923 zu bewegen. Für die Folgen dieses Starrsinnes wird ausschließlich die Regierung verantworüich zumachen
. Fe freier tzten Zeit er- Wir wollen vom materiellen Strafgesetz ab« seistn. In dieser Beziehung mag die Uebernahme des italienischen Gesetzes trotz seiner verschie denen Schwächen und feiner Wesensfremdheit vielleicht doch einen Fortischritt bedeuten. Aber die Strafprozeßordmmgl — Zwar ist auch sie «kn modernes, ja sehr modernes Werk; gelangte sie doch in Italien erst am 1. Jänner 1914 zur Einführung. Trotz chres geringen Alters machen sich schon Zeichen beginnender Zersetzung be- merkbar
^Sie wird selbst in Kreisen retchsitalie- lte bekämpft und er- Refor- mterung. Für dieses Operat juristischer Kompli ziertheit, verbunden mit der Neuschaffung längst überwundenen Formalismus, müssen wir unsere vielbewährte, klare, trotz ihres Alters von bald 50 Jahren noch >jttgendfrlfche österreichische Strafprozeßordnung, das Meisterwerk des un sterblichen Glaser, hingeben. Aber nicht mir das. Wir treten in die Wirksamkeit der neuen Ge setze ohne gründliche Vorbereitung ein. Beson ders für uns Deutsche
der Trauer ist? Gilt es doch nicht nur Abschied zu nehmen von bewährten Rechtseinrichtungen, fordern das Auge schaut besorgt in die Zukunft, mit Recht befürchtend, daß sich aus der bisheri- gen, glänzenden Ordnung im Gerichtswesen unseres Landes ein wirres Durcheinander ent wickelt. Trotz alledem wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß unser, bewährter Richter- rmd Anwaltstand Wer alle Schwierigkeiten hin weg, auf seine eigene Kraft vertrauend, die Sache zu einem 'guten Ende fithren und die neuen