!' Boote wurden herabgelassen und kamen auf uns rasch zu, man warf uns Rettungs gürtel und Taue zu, aber wir waren zu schwach, um uns selbst daran helfen zu können. Ich griff nach einem Tau, sank aber in demselben Augen blick entkräftet unter. Dann verließ mich das Be wußtsein. Als ich wieder zu mir kam, befand ich mich auf dem Lazarettschiff. , So hat Mezenoff, der Stewart, den Reportern erzählt. Trotz seiner 22 Wunden und der Erklärung der Aerzte, daß nur ein Wunder ihn am Leben erhalten könne
es auf dem rechten Flügel lebendig — zunächst hörte man Gewehrfeuer, dann begannen auch die Maschinen gewehre zu knattern, ein Höllenlärm entstand. Drei Züge Donkosaken hatten in Schwärmattäcke eine feindliche Batterie zu nehmen gesucht, schon waren versitätsplatze vor dem Haupttore. Die Studenten, welche sich auf dem Balkon der Aula befanden, der auf die Gaffe hinausgeht, beschimpften von dort die Polizei und bewarfen sie trotz wiederholter Auf forderung, sich ruhig zu verhalten, mit Obst und Kohlenstücken
/ erhielt er von einem Studenten einen Schlag ins Gesicht. Die Polizisten zogen nunmehr blank und attackierten die Studenten, die sich in die Hörsäle flüchteten. Mehrere der Studenten wurden durch Säbelhiebe schwer verletzt. Der Dekan der theologischen Fakultät, Dr. Kis, forderte die Polizei auf, das Gebäude zu verlassen, was die Polizei mit Rücksicht auf die obigen Vorfälle verweigerte. Trotz wiederholter Insulten der wieder angesammelten Studenten verhielt sich die Polizei passiv
, in der beschlossen wurde, in energischester Weise gegen die Kundmachung des Rektors Stellung zu nehmen. Vermischtes. Ghrfurchtsbezeugttng bei Uerfehgangen. Der Kassationshof hatte am 19. November zu ent scheiden, ob jedermann, trotz der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit, verhalten sei, vor dem auf dem Versehgang be griffenen katholischen Priester den Hut abzunehmen. Der Schuster Anton Berger, der vom Krcisgericht Korneuburg wegen Beleidigung der katholischen Kirche zu drei
Tagen Arrests verurteilt worden war, weil er am 19. Juli 1904 in Hohenau, trotz Ausforderung des Herrn Kooperators Jgnaz Posko- schil, nicht den Hut abnehmen wollte, hatte eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Der Vertreter der Generalprokuratur, Hofrat Lorenz, bezeichnete die Beschwerde als unbegründet. Das Aergernis- erregende liege in der ostentativen Weigerung der Hutabnahme bei einer notorischen Zeremonie der katholischen Kirche, und demgegenüber könne man sie an den Geschützen und stachen