34 Nr. 2S4j4 Samt. 2/1 Kundmachung Da die GesundheitSve,häll»isse unter dem Großhornvieh mehrerer Gemeinden der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bojen bisher keine Aenderung erlitten haben, so hat der k. k. Herr Bezuköhauptmann dahier mit dem Er lasse vom 12 119. d. M. Z. 543 Folgendes anzuordnen befunden: 1. Aus den Gemeinden Salurn, Neu markt, Montan, Auer, Pfatten, Tramin, Kurtatsch, Margreid, Kurtinig unv Gfrill, so wie auch aus den Gemeinden der k. k. BeziikShauptmaiinschasten EavaleS, CleS
komme, wo keine Lungenseuche herrschet, und kein der Lungenseuche verdäch tiges Vieh sich befindet, zu den oben unter 1. erwähnten Märkten zugelassen werden, während alles übrige Vieh, für welches keine solche Provenienz,eugnisse vorgewiesen werden können, ohne weiterS durch die auf gestellten Wachen zurückgewiesen werden muß 3. Die beiden auf den 27. d. M. zu Kur tatsch, und auf den 14. Februar d. IS. zu Tramin fallenden Viebmärkte dürfen gar nicht abgebalten werden. Diese Anordnungen werden hiemit