, indem sie das Stück lein: „Der Mann im Monde' ausführten, das allgemein gelobt wurde. Msgr. Dekan dankte noch der Lehrerschaft von Kaltern, daß sie so rege in den Vereinen mitarbeite und so zeige, daß ihr die Erziehung und Fortbildung der Ju gend nicht bloß Brotverdienst, sondern vielmehr warmes Herzensbedürfnis sei. Der Brand in Schlünders wurde durch einen 16j. Burschen, der in einer.dem Stadel angebauten Schupfe übernachten wollte, durch unvorsichtiges Der Traminer Freiheitsbrief. Tramin stand zur Zeit
, aus dem der unten stehende Freiheitsbrief stammt, unter der Lan deshoheit der Trientner Bischöfe. Die Trientner Bischöfe waren milde Landesherren und ge währten der Traminer Bürgerschaft nicht we nige Freiheiten. Die erteilten Freiheiten wur den in einem eigenen Freiheitsbriefe gesammelt. Der Rat von Tramin schrieb schon im Jahre 1522 vor, daß der bischöfliche Freiheitsbrief all jährlich bei der Neuwahl des Bürgermeisters der ganzen Bevölkerung vorgelesen werde. Wie der Traminer Freiheitsbrief gelautet hat, wis
sen wir aus der diesbezüglichen Urkunde vom Jahre 1620. Den Freiheitsbrief vom Jahre 1620 hat Carl von Madrutsch, Bischof von Trient, er teilt. Carl von Madrutsch wurde 1600 Bischof von Trient, 1604 wurde er zum Kardinal er nannt ; er leitete die Diözese Trient bis zum Jahre 1629. Die Gemeinden des Unterlandes standen zur Zeit des nachfolgenden Freiheits- Ariefes unter gleichen politischen Verhältnissen wie Tramin; daher besitzt derselbe in manchen Stücken mehr als örtliche Bedeutung. Er lautet
sinngemäß: .. ..Wir Carl von Gottesgnaden, der heiligen Komischen Kirche Cardinal von Madrutsch. Bi- Ichof von Trient, bekennen, daß unser lieber Christian Leitner, Bürgermeister von Tramin. m seinem Namen und als Vertreter von Tra- lnm. vor uns gekommen ist und uns demütig hat, wir möchten dem Markte Tramin alle Freiheiten, Statuten und Ordnungen, die unsere Vorfahren, löblichen Angedenkens, be- i williget haben, gnädig bestätigen. In Anbetracht lolcher Bitte haben wir innerhalb dieses Brie fes
die folgenden Freiheiten, Statuten und Ord nungen gnädig bekräftigt. Erstens bestätigen wir dem Markte Tramin das Recht betreff des Kaufhauses, wie solches von unserem Vorfahren Bischof Johannes, löb lichen Angedenkens, erteilt wurde. Was dagegen ist. soll mit 5 Psund Perner, Meraner Münze, geahndet werden. Von diesem Strafgelds soll die eine Hälfte uns, die andere aber dem Markte zu gemeinem Nutzen zufallen. Zweitens gestatten wir, daß die Traminer in sogenanntem Traminer Aichholz zu ihrem Nut zen Hörten