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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 01.10.1849
Umfang: 6
a« die iRedakttvn ..Z c i t a o « < » r N r »l«i« «' UeberslS,t. StwaS über die Truge: Ob daS Iagdpatent vom 7. März !3LS jedes Iagdrccht ohne Ausnahme, sohin auch jenes Jagdrecht aufhebe, welcbeS Jemanden auf fremden Grund und Boden aus einem privatrcchtlichen entgeltlichen Titel als ungetheilteS Eigenthum zusteht? (Schluß.) Ämtliches. TasSneuigteiten. Innsbruck, Begegnung des Kaiser Ferdmsnd und derKoburg« Husaren. Salzburg, Kaiser Ferdinand und König Ludwig. — Preß burg, LadiSlauS von Ullmann. -- Pesth

deS Kaisers. AuS dem griechischen Archipel, Aufstand in SamoS. Neuestes. Etwas über die Frage: Ob das Jagdpateut vom 7. März I8l!) jedes Jagdrecht ohne Aus nahme, so!?in auch jenes Jagdrecht aufhebe, wel ches Jemanden auf fremdem Grund und Boden aus einem privatrcchtlichen entgeltlichen Titel als ungetheiltes Eigenthum zusteht? Schlu ß. Es bleibt demnach, lim sich die oberwähntc Verschie denheit in den EntschädiguugS-Patcnten aufzuklären, nichts Anders übrig als zuzugestehen, diese Verschieden heit rühre

Jagdrecht allerdings ibrc volle Anwendung. Ans das ans einem privatrerlirlicbeu Titel entspringende » »getheilte Eigenthum des Jagdrcchteö bezogen, verliert aber sowohl die eine als die andere Staarsrücksicht ihre ganze Bedeutung, nnd sie könne» demnach die Anfbebung der zuletzt erlväbnten Gattung des Jagdrcchts eben so wenig rechtfertigen, als sie die Anfbebung einer Hypothek oder einer nnS einem privat- rechtlichen Titel abgeleiteten Servitut zn rechtfertigen ge eignet wären. Die Richtigkeit

wirklich anfgeboben wor den fei», dann würde sicl, allerdings eine solche Verfüg ung, als vou böberen StaatSrücksichtcn geboten, recht fertigen; daß es aber Staalsrücksickiten geben könne, welche fordern, daß daS ans einen! privatrccbtlichen Titel beruhende nngetbeiltc Eigeutbuni des JagdrechteS dem bisherigen Eigenthümer bloß zu dem Ende entzogen werde, um eS den Gemeinden ;u;uwei''c», welche dieses Recht, gleich dem früberen Bcre>l>tigtcn, auch immer nur auf fremdem Grund und B^den ausüben könnten

? Hat nicht der Gesetzgeber selbst diese alluigroße Leich tigkeit eines MißbranchcS dcs JagdrechtS von Seite der Gemeinde» schon im Vorans eingeseben, nnd sich eben deßwegen genöthiger gefunden, im ^5. s d.S Jagdpatents den Gemeinden eine Strafe anzudroben, ivaS sic<! früher bezüglich deS Priv.iteigenthnmerS niemals nothwendig gezeigt hat? Wie ließe sich nmcr solchen Verbältnißen die Annabine rechtfertigen, daS Jagdpateut labe ans StaalSrüeksich- te» anch daS ans einem privatrechrlichen Titel berrüh- rende ungethcilte

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 04.07.1857
Umfang: 8
die Behauptung, daß Frankreichs Regierung irgend ein Ver langen nach Herrschast beseele, oder sie ihren Einfluß auf Kreise auszudehnen versuche, die ihr fern liegen. (Äroftbritannien. London, 26. Juni. In der englischen Geheim- rathSsitzung vom 25. Juni wurde krast eines königl. Dekrets, daS demnächst veröffentlicht werden wird, dem Prinzen Albert der Titel „Prince Confort' verliehen, den er bis zu seinem und seiner Gemablin Absterben führen soll. Die „TimeS' erläutert diese Titelverleihung in folgender

Weise: „Daß die Königin ihrem Gemahle nach einer 17jährigen Ehe diese Auszeichnung verlieh, wird Niemand übel nehmen können. Wir wollen eS dahin gestellt lassen, ob dieser Titel dem Prinzen einen von den Kammerherren deS Kontinents anerkannten heraldischen Rang verleiht. Genug an dem, daß durch ihn Prinz Albert gesetzlich ein Mitglied der königlichen Familie wird, wie er es bisher thatsächlich gewesen ist. Bisher besaß der Prinz durchaus keinen brittifchen Rang. hingegen sind sehr ordinär

war Titularkönig von England, aber der Gemahl der jetzigen Königin ist nicht mehr, als was er früher gewesen war — ein Prinz aus dem Hause von Sachsen - Cobnrg - Gotha. Er besaß nicht einmal den brittischen PeerStitel. Obgleich ein natnrali- sirter Unterthan der brittischen Krone, trug Prinz Al bert bisher bloß seinen deutschen Titel und tritt, außer halb Englands, wie wir glauben, blos mit dem Range eines jüngeren Bruders aus eiuein deutschen HerzogS- hanse auf. Obgleich er ferner in England als könig liche

Hoheit angeredet und ohne Zweifel aus Höflich keit auch in befreundeten Staaten mit königlichen Ehren belehnt wird, hat der Prinz vermöge seiner Geburt doch nur auf den Titel „Durchlauchtige Hoheit' Anspruch, und muß vielen Sprößlingen aus festländischen KönigS- hänsern, die, verglichen mit ihm, eine bescheidenere Stel lung einnehmen, den Vortritt gönnen. Ihre Majestät hat gewiß die Grenze deS Mäßigen nicht überschritten, als sie nach einer zwanzigjährigen Regierung ihrem Gemahle einen Titel verlieh

, die ihm eine hohe und bestimmte Stellung im Auslande sichert, ohne ihm da mit irgend eine Auctorität in England zu übertragen. Prinz Albert tritt von nun an fremden Königsfamilien in der Stellung eines englischen Prinzen vom höchsten Range gegenüber. Bereits hat er, kraft eines königl. Befehles, den Vortritt vor allen Mitgliedern der königl. Familie von England; der neue Titel sichert ihm blos denselben Rang in andern Ländern, wo diese Ange legenheiten mehr durch uralten Brauch als in Ueber einstimmung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 16.12.1852
Umfang: 6
» an den anörpärtigen Höfen neue Beglaubigungsschreiben erhalten. Ich werde nnterdessen, bis diese doppelte Formalisät voll zogen ist, mit Vergnügen unter offiziösem Titel Be- zicknngtn unterhalten, die dem guten Einvernehmen entsprechen, welches besteht und zwischen uuseru bei den Regierungen ununterbrochen herrschen wird. In der Tbat, wenn Fraukieich sich ejne Regierung wählt, die seinen Sitten, seinen Ueberlieferungen uud der Stellung, die es in der Welt einnimmt, mcbr an gemessen ist; wenn feine Jnteress.ii

zu habe»; 4^ zum mindesten 3y,<Zl>l) Realen (7S»g Fr. oder 4Vl>t1 fl. rhn.) Grundsteuer zn bezahlen. Gcsttzentwnrf in Betreff der Abgeosdnetcnwahlen zu den Cörtes. Titel I. Von der Zusammensetzung des Congresses der Abgeordneten. Art. 1. Der Congreß wird aus l?l Abgeordneten bestehen, die uumitfelbar, »iiid je- der durch einen Wahlbezirk, gewählt werden. Die Abtheilung der Provinzen in Bezirke, und die Anzahl der Abgeordneten, welche jeder derselben zu wähle» hat, werden gemäß dem gcg?nwärtigsn Gesetz beige fügten

Status geregelt werden. Titel ll. Von den Abgeordneten. Art. 2. lim Abgeordneter zn fein ist »otbwcndi'g: in geborner Spanier oder Sohn eines spanischen Vaters zu sein; 2) tas 3l)ste Lebensjahr zurückgelegt zn haben; 3) seit zwei Jahren, vor dem Tage der Wahl, 3V0O Realen (75t) Fr. oder 350 fl.) direkte Steuern, oder 2üU0 Realen Fr. oder 232 sl. 24 kr.) zu bezahlen, daruuter Svv R. Im- mobilinrstcuer, oder 1000 N. Jmmohiliarsteucr. Art. 4 Nickt Abgeordnete können sein> obschon sse die durch Art

. S vorgeschriebenen Bedingungen in si», vereinigen^ 1) -die Geistliche»,; 2) die im Dienst stehenden «der ln Dsenft»Kommission kest»»- lichen Militärs; 3) die Beamten und Mgenten des RicliterstandcS; 4) die Beamten, welche «?eg»n ihrer Verrichtungen oder Stellen ihren Wohnsitz nicht in Madrid habe» würden, oder die nicht mindestens ei»c Besoldung von 30.000 Realen genießen; b) die Be» amten oder Angestellten der überseeischen Provinzen. Titel III. Von den Wählern. Die Wäbler werden die Juuta bilde

betrifft, dieselben Rechte, wie diejenigen, welche in Art. 13 den D?inister>i zn- gestanden sind; sie könne» den Vorrang verlangen für dse Angelegenheiten, welche itm im Laufs des Landtags zu verdienen scheinen. Die Kommissarien ! stimme» nicht ab. ! Madrid, 4. Dez. Der General Narvaez, t Herzog von Valencia, ist von der Königin in feier- ^ licher Audienz empfangen Worten, -r- Der Baron ^ Earondclet hat von der Königin den Titel dss Her zogs v. wallen, und die Würde eines Grande» vou i Spanien erster

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Seite 4 von 6
Datum: 03.02.1852
Umfang: 6
Hol lands mit Frankreich aus; zu gleicher Zeit aber, und um die Kö nigin Hortense, seitdem bekannt unter dem Titel der Herzogin von Saint-Leu, und ihre Kinder schadlos zu halten, sicherte er ihnen im Austausch für die Krone, die sie verloren, eine Million Ein künfte auf Staatsdomänen zu. Diese Domainen bestanden be sonders in Wäldern und Immobilien, die vor 1789 der Familie Orleans und der Familie Conde gehört hatten, aber von der Re gierung der Republik confiscirt worden waren, kraft

der die Aus gewanderten betreffenden Gesetze. Der Staat besaß damals in regelrechter Weise diese Wälder und Immobilien. Der Kaiser hatte das Recht, sie von der Staatsdomaine loszutrennen in einem öffentlichen Interesse und es handelte sich um ein öffentliches In teresse, da sie, unter lästigem Titel, als eine schwache Schadloshal- tung für den Verlust einer Krone und im Tausche gegen ein Land gegeben wurden, daS mit Frankreich vereinigt worden war. Es 4 var nicht ein Geschenk ohne Gegengabe,. Es war ein Vertrag

, ein Contract, der Frankreich gegen die Herzogin von Saint-Leu und ihre Kinder Verbindlichkeiten auferlegte. Nach dem Sturze deö Kaisers schlug der Köntg Ludwig XVIII. selbst dieser Prin zessin vor, diese Güter wieder an den' Staat abzutreten, auf daS sie der Familie Conde oder der Familie OrleanS gegen eine Ein schreibung unter lästigem Titel von 500,000 Fr. Rente in das große Buch der Staatsschuld zurückgestellt werden könnte. Die Abtretung geschah durch die Herzogin von Saint-Leu

ist ihm der Gedanke dazu gekommen. Er hat niemals daran gedacht, die Zurückerstattung dec 200 Millionen in Baarem zu verlangen, die einen Theil der Privat-Domainen des Kaisers ausmachten, und die confiscirt wurden, noch jene der 670,000 Fr. jährlicher Rente, welche die Prinzessin Paulkne mit dem Ertrag des Verkaufs ihres HerzogthumS Guastalla erworben hatte, Renten, deren Besitz in Frankreich gleichfalls unter lästigem Titel stattfand. Dasselbe gilt von den Rückständen der Pensionen, Emolumente und Dotationen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 10.02.1851
Umfang: 4
geliefert, heute plaidirt die Patrie, und der Fiiianzininiiler Herr de Germiny bringt das Ansinnen an die Slssemblö/. Das vorigemal wurden 2, ltzö.lllw Fr. verlangt und be willigt, diesmal begnüg» sich b-r Präsident der Re publik mit 1,800,000 Fr. unter dem Titel: Zuschuß zu den Nepräientationskosten. Eine nähere Begrün dung der Erigenz ist nicht gegeben, sondern es wird auf die früheren Motive bingeivicsen, und im übrigen diese „Frage hoher Schicklichkeit' der parlamentari schen Würdigung

», welche ihrer Zeit gefahrvoll schienen für den Frieden von Europa. Ich hege das Ver traue», daß die Angelegenheiten von Deutschland durch gegeufeirigeö Uebereinkomuien in solcher Weise geordnet werden, daß die Stärke des Blindes be wahrt und die Freiheit seiner einzelnen Staaten er halten bleibe. Die auf die katholische Frage bezügliche Stelle lau tet: »Die ueuerliche Annahme gewisser kirchlichen, von einer fremden Macht übertragenen Titel hat heftige Gefühle in diesem Lande erregt, nnd zahlreiche Ver sammlungen

iiieiner Unterthanen haben Adresse» an Mich gelichtet, ihre Anhänglichkeit an den Tbron anszndrücke» nnd ein Verbot gegen jene Titel nach zusuchen. Ich habe sie Meines Entschlnsses versichert, die Rechte ,»einer Krone nnd die Unabhängigkeit der Nation gegen jede Beein^rächtignng zu wahre»,, von welcher Seite eine solche kommen möge. Ich habe zu gleicher Zeit Meinen ernsten Wunsch und festen Entschluß zu erkenne» gegeben, unter GotteS Segen die religiöse Freiheit, welche mit so großem Recht

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