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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 30.04.1919
Umfang: 8
, zu welchen im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler, die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt werden, das Recht zur Führung von Weppennamen und adeligen Beiname», der adeligen Standesbezeichnungen, wie Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Titels Herzog und anderer in- und ausländischer StandeSbrzeichnungen, das Recht zur Führung von Familienwappen, sowie das Recht zur Führung ausländischer Titel wie Conte, Conte Palatino, Marchefe, Marchio Romanus, Comes Romanus, Baro Romanus usw. Ferner

werden als aufgehoben erklärt: Die Würde eines Geheimen Rates, der Titel und die Vorrechte einer Geheimen Rstsfrau, die Würde eines Kämmerers und eines Truchsessm, die Würde einer Palastdame, die Anr< deform „Exzellenz', der Titel eines kaiserlichen Rates, ferner alle mit nicht mehr bestehenden Hof-, Lehens- und landständischen Einrichtungen verbunden gewesenen Titel, ins besondere die Titel der Landeserbämter und der, Landeserzämter, die sonstigen Würdelehenstitel und die aus der Verbindung mit den vorangesetzten

Worten „Hos', „Kammer' oder „Hof- und Kammer' gebildeten, nicht mit einer amtlicher Stellung im Zusammenhange stehenden Titel. Unter die auf gehobenen Titel fallen nicht die den öffentlichen Angestellten verliehenen staatlichen Amtstitel, ins besondere nicht die den Staatsangestellten verliehenen Titel höherer Rangsklassen sowie die Titel der 5. und L. Rangsklasse (Hofrat, Regierungsrot) bei Professoren der Hoch- und Mittelschulen oder bei Beamten der Handels- und Gewerbekammern u. dgl. Die Führung

von Adelsbezeichnungen sowie von aufgehobenen Titeln und Würden wird mit Geldstrafen bis zum Ausmaße vsn 20.000 Kr. oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft. Das Gesetz sieht Strafbestimmungen nicht nur für die Führung der Bezeichnungen im öffentlichen Verkehr und an die Oeffentlichkeit gerichteten Mitteilungen und Aenßerungen vor, sondern erstreckt diese auch auf die Führung im rein gefrllschaftlichen Verkehr und auf den Gebrauch von Kennzeichen, die einen Hinweis auf den früheren Adel oder auf aufgehobene Titel

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 26.07.1893
Umfang: 8
sofort begonnen, so daß auch diese von Fremden und Einheimischen gleich bewunderte Prome nade bis zum Beginne der Saison fertiggestellt sein wird. — Die Weintrauben stehen Heuer besonders schön; die anhaltend heißen Tage lassen eine frühzeitige und, wenn wir vom Hagel verschont bleiben, auch eine reiche Ernte erwarten. Chronik. Ernennung. Laut „Wiener Zeitung' erhielt der Oberpostdirektor Gustav Ritter v. Niederer den Titel und Charakter eines Hofrathes. Promotion. Am 21. ds. wurden an der Jnns

- brucker Universität die Herren Anton Zampedri aus Cavalese, Peter Red und Wilhelm Tschurtschenthaler, letztere zwei Bozner, zu Doktoren der Rechte; Johann Banr aus Obermais und Ba^holomäus Mair aus Brixlegg zu Doktoren der gesammten Heikunde promoviert. Fremde Orden nnd Titel. Der Kaiser ge stattete dem k. k. Bezirkshauptmann in Meran Albert Graf Wolkenstein das Commandeurkreuz zweiter Klasse des herzoglich Anhalt'schen Haus-Ordens Albrecht des Bären, Herrn Schlossermeister Simon Kahr das Ritterkreuz

des Ordens vom hl. Grabe zu tragen, und dem Domdechant Baldessari in Trient den Titel eines Ehrenkaplans des Johanniter-Ordens anzunehmen. Da» Fnttera«»f«hr - Verbot tritt mit dem Tage an welchem dasselbe den einzelnen Zollämtern bekannt wird, in Wirksamkeit und bleibt bis auf Wider ruf in Kraft. Sendungen von den bezeichneten Artikeln (Heu, frischen und getrockneten Futterkräutem aller Gattungen, Stroh und Häcksel (Häckerling), welche nach weislich bis 20. Juli 1893 zum Transporte ins Aus land mittels

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