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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 04.02.1881
Umfang: 8
: Frhr. v. Sternbach, Joh Frhr. v. Giovanelli, Msgr. Negrelli, 3),sgr. Gentilini und Msgr. Greuter. Der Budgetausschuss hat in seiner Sitzung vom 31. Jän. vorerst den Titel „Ministerrath' in Verhandlung gezogen. Dabei wurde das Capitel „Ministerrathspräsidium' mit 141.700 fl. debattelos, der Titel „Dispositionsfonds' nach längerer, von uns bereits geschilderter Debatte mit 50.000 fl. und der Titel „Kosten der officiellen Zeitungen' mit 580.000 fl. genehmigt. Der Ertrag der officiellen Zeitungen wurde

fl. im Ordinarium und 52 500 fl. im Extraordinarium genehmigt. Ueber den Titel „Justiz verwaltung in den Kronländern' entspann sich eine längere Debatte, indem der Referent Abg. Lienbacher einen Abstrich von 63.000 fl- an der Regierungs- ziffer und sohin die Einstellung von 16.550,000 fl. beantragte. Im Verlauf dieser Debatte brachte der Abg. Frhr. v. Giovanelli die Cnmnlierung der Posten der Kreisgerichtspräsidenten von Bozen und Trient in einer Person zur Sprache, worauf Mini- fter Dr. Prazak erklärte, dass

und die Einnahmen der Justizverwaltung i mit 650.655 fl. eingestellt. — In der DienstagSsitzung des Ausschusses wurde als erster Gegenstund der Tagesordnung der Titel „Allgemeine Cassaverwaltung' berathen und nach den Anträgen des Referenten Abg.. Baron Giovanelli angenom men. Als Nachtragsforderung wurden im Extra ordinarium 159.L00 fl.. für die Kosten der für das Jahr 1881 präliminierten Knpferausmünzung be antragt und angenommen. Ebenso wurde die Be deckung, worunter sich 400.000' fl. als Gewinn

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 30.11.1921
Umfang: 8
werden. Mittlerweile erscheint es immerhin angebracht, auf einige dieser Detailfragen hinzuweisen und dieselben der Aufmerksamkeit der uaßgebenden Kreise und Stellen zu empfehlen und bringen wir im nachfolgenden eine Zusammenstellung dieser Fragen, welche auf Vollständigkeit allerdings keinen Anspnich erhebt: 1. In der Einleitung des Gesetzes-Dekretes wird bestimmt, daß sich diese Systemisierung der österreichischen Barkriegs- chulden nur auf solche Titel bezieht, welche mit den: italienischen Stempel versehen

sind. Es Ist nun bekannt, daß im Zeitpunkte der Abstempelung (August 1919) sich ein Großteil dieser Titel enseits der Waffenstillstands-Linie in Verwahrung befand, die aus den verschiedensten Gründen, u. a. auch wegen des kurz bemessenen Abstenipelungstermines nicht rechtzeitig herein- zebracht und der Abstempelung zugeführt werden konnten. Viei- ach wurden solche Titel bei den mit der Durchführung der Ab- teinpelung betrauten Amtsstellen wohl angemeldet, in manchen Fällen konnte aber auch eine solche Anmeldung

nicht rechtzeitig vorgenominen werden. Welcher Behandlung werden nun solche Titel zugeführt werden, bzw. welche Möglichkeiten werden den Eigentümern für die Wahrung ihrer Interessen gegeben sein. 2. Artikel 1 des Gesetzes-Dekretes bestimmt das Umrech- nungsverhältiiis und enthält die Derfüguna. daß die nach dem 16. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons nach diesem Umrech nungsverhältnis, das sind 40 Cent, für jede österr.-ungar. Papier- oder Silberkrone eingelöst werden sollen. Es ergibt sich die Frage

-Staatsschuldverschreibungen) ; ausgefetzt fein werden. ' 4. Das Umrechnungsvcrhältnis, zu welchem die Einlösung der Titel selbst erfolgen wird, kann einer Beurteilung wohl erst unterzogen werden, big die in den vorliegenden Uebersetzungen > bestehenden Unklarheiten durch eine authentische Uebersetzung be seitigt sein werden. 5. Weiters wird eine möglichst baldige Klarstellung darüber notwendig sein, welche Personen das Anrecht auf Inanspruch nahme der Einlösung ihrer österreichischen Vorkriegsschulden ge- ' nießen, das heißt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 3 von 14
Datum: 28.06.1919
Umfang: 14
(Aurrernatorat Trient, Abtetl Zioilangelegenbetten) hat unter dem 13. Juni hin sichtlich der österreichischen Staatsschuldverschret- nungen angeordnet: Artikel l. Beim Erläge der österreichsichcn T tel, denen das Kennzeichen des kgl. italienischen Schatzes angebracht werden soll, ist ein dazu, bestimmtes, zweifach zu verfassendes Verzeich nis vorzulegen, welches nebst der Beschreibung der T'tel, die Unterschrift des Eigentümers derselben und dessen Ehrenerklärung zu enthalten hat, daß die Titel

in dem Momente übergeben wird, als ihm die schon gekennzeichneten Titel zurückgestellt werden. Art. 3. Außer dem in d:n vorangehenden Artikeln erwähnten Ver zeichnis. wird gleichzeitig rutt den Titeln eine mit Amtsstegel versehene Erklärung der Gemeinde vorgelegt, kn weicher der Eigentümer seinen Wohn- sitz hat; dieselvr soll bestätigen, daß der Eigen lümrr nach den innerhalb der Waffenstillstands» linke besetzten Gebieten zuständig ist. und in diesen fam 1. August 1914 iclaea Wohnsitz hatte. Bon Brixeri

—;-y—-v - Bruncck und Täufers Bolksmissiouen stattgesundeu,!^ darunter Allgemeine ^«stsatsichuld ^emheitliche chay ist rmach-itil, m:t i^dem Mtt-el so.ohl die Wahrheit der E'krärungen in Brzug aus das E-genrnm der Ttel als auch die Herkunft drr- feine zu überprüfen. Falsche Erklärungen werden mit der Beschlagnahme der Titel brstrast werden. Auges chlossrn ist das Verzeichnis jener öfterr. W ripaptere. w-lche zu obiger Krunzeichnung vom italienlichen Schatzamts zugelassen sind. Es befinden

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