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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 04.02.1881
Umfang: 8
: Frhr. v. Sternbach, Joh Frhr. v. Giovanelli, Msgr. Negrelli, 3),sgr. Gentilini und Msgr. Greuter. Der Budgetausschuss hat in seiner Sitzung vom 31. Jän. vorerst den Titel „Ministerrath' in Verhandlung gezogen. Dabei wurde das Capitel „Ministerrathspräsidium' mit 141.700 fl. debattelos, der Titel „Dispositionsfonds' nach längerer, von uns bereits geschilderter Debatte mit 50.000 fl. und der Titel „Kosten der officiellen Zeitungen' mit 580.000 fl. genehmigt. Der Ertrag der officiellen Zeitungen wurde

fl. im Ordinarium und 52 500 fl. im Extraordinarium genehmigt. Ueber den Titel „Justiz verwaltung in den Kronländern' entspann sich eine längere Debatte, indem der Referent Abg. Lienbacher einen Abstrich von 63.000 fl- an der Regierungs- ziffer und sohin die Einstellung von 16.550,000 fl. beantragte. Im Verlauf dieser Debatte brachte der Abg. Frhr. v. Giovanelli die Cnmnlierung der Posten der Kreisgerichtspräsidenten von Bozen und Trient in einer Person zur Sprache, worauf Mini- fter Dr. Prazak erklärte, dass

und die Einnahmen der Justizverwaltung i mit 650.655 fl. eingestellt. — In der DienstagSsitzung des Ausschusses wurde als erster Gegenstund der Tagesordnung der Titel „Allgemeine Cassaverwaltung' berathen und nach den Anträgen des Referenten Abg.. Baron Giovanelli angenom men. Als Nachtragsforderung wurden im Extra ordinarium 159.L00 fl.. für die Kosten der für das Jahr 1881 präliminierten Knpferausmünzung be antragt und angenommen. Ebenso wurde die Be deckung, worunter sich 400.000' fl. als Gewinn

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 26.07.1892
Umfang: 4
um 10 Uhr, fand, wie wir schon anzeigten, die Vermählung der Gräfin Maria Rainiera Waidek, der Tochter des verstorbenen Erzherzogs Heinrich, mit dein Grafen Lucchesi'Palli, dem Sohne des Herzogs della Grazia, statt. Die Trauung wurde in der Kapelle des sürst- erzbischöflicheu Palastes durch den Cardinal Fürst- Erzbischos Dr. Gruscha vollzogen. Das neu ver mählte Paar wird den Titel Fürst und Fürstin von Camposranco annehmen. Hierüber, sowie über die Geschichte der Familie des Bräutigams

wird uns Folgendes mitgetheilt: Das Haus Lucchesi-Palli ist eines der ältesten Geschlechter Siziliens; es ist longo- bardischen Urspmnges und führt seinen Stanimbanm bis zu Defiderius. dem letzten Longobarden-Könige zurück. Die Grafen Lucchesi-Palli standen durch geraume Zeit mit dem Titel von Großherzogen an der Spitze der Republik Lucca und waren als solche souveräne Herren, bis sie im elften Jahrhunderte mit Roger I. de Normandie nach Sizilien kamen uud sich dort ständig niederließen. Der Titel Fürst

von Campofrauco wurde dem Oberhaupte der Familie laut Urkunde am 13. Juni 1625 von Philipp lV. Spanien verliehen, und den Titel Herzog della Grazm erhielt der Chef des Hauses vou Karl ll. von Spanien am 26. Oktober 1699. Der Vater des jetzigen Herzogs della Grazia und Großvater des Bräutigams war als jüngerer Sohn noch mehrere Jahre nach seiner Ehe mit der Herzogin voll Berry Bs kehr IS ^>5. Bo, >,!». Änk o Pcrs.-Zn Schnell-^ Pcrs.-Zu Pers.-Zu Pers.-Zu Pers.-Zu P-stzug ' Nu> Äbfahr Pers.-Zu Schnell- Pers

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 30.11.1921
Umfang: 8
werden. Mittlerweile erscheint es immerhin angebracht, auf einige dieser Detailfragen hinzuweisen und dieselben der Aufmerksamkeit der uaßgebenden Kreise und Stellen zu empfehlen und bringen wir im nachfolgenden eine Zusammenstellung dieser Fragen, welche auf Vollständigkeit allerdings keinen Anspnich erhebt: 1. In der Einleitung des Gesetzes-Dekretes wird bestimmt, daß sich diese Systemisierung der österreichischen Barkriegs- chulden nur auf solche Titel bezieht, welche mit den: italienischen Stempel versehen

sind. Es Ist nun bekannt, daß im Zeitpunkte der Abstempelung (August 1919) sich ein Großteil dieser Titel enseits der Waffenstillstands-Linie in Verwahrung befand, die aus den verschiedensten Gründen, u. a. auch wegen des kurz bemessenen Abstenipelungstermines nicht rechtzeitig herein- zebracht und der Abstempelung zugeführt werden konnten. Viei- ach wurden solche Titel bei den mit der Durchführung der Ab- teinpelung betrauten Amtsstellen wohl angemeldet, in manchen Fällen konnte aber auch eine solche Anmeldung

nicht rechtzeitig vorgenominen werden. Welcher Behandlung werden nun solche Titel zugeführt werden, bzw. welche Möglichkeiten werden den Eigentümern für die Wahrung ihrer Interessen gegeben sein. 2. Artikel 1 des Gesetzes-Dekretes bestimmt das Umrech- nungsverhältiiis und enthält die Derfüguna. daß die nach dem 16. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons nach diesem Umrech nungsverhältnis, das sind 40 Cent, für jede österr.-ungar. Papier- oder Silberkrone eingelöst werden sollen. Es ergibt sich die Frage

-Staatsschuldverschreibungen) ; ausgefetzt fein werden. ' 4. Das Umrechnungsvcrhältnis, zu welchem die Einlösung der Titel selbst erfolgen wird, kann einer Beurteilung wohl erst unterzogen werden, big die in den vorliegenden Uebersetzungen > bestehenden Unklarheiten durch eine authentische Uebersetzung be seitigt sein werden. 5. Weiters wird eine möglichst baldige Klarstellung darüber notwendig sein, welche Personen das Anrecht auf Inanspruch nahme der Einlösung ihrer österreichischen Vorkriegsschulden ge- ' nießen, das heißt

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Kulturgeschichte, Volkskunde, Musik, Theater
Jahr:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Seite 291 von 447
Autor: Huter, Franz / von Franz Huter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 191/N.F., 2
Intern-ID: 378243
müssen, was den Ärzten zustand, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu raten. Ein Nachtrags patent vom 31. Oktober 1772 ließ nur mehr Anstellungen solcher Bader gelten, die ein Lehr- und Prüfungszeugnis und die Zulassung einer inländischen Uni versität besaßen. Zur Hebung des Ansehens dieser Landärzte und wohl audi zur Einführung gleicher Berufstitel schaffte ein Patent vom 10. April 1773 die Titel „Bader' und „Barbiere' ab; es bestimmte für alle nicht hochstudierten Landärzte die Benennung

„Chirurg' oder „Wundarzt'. Wie die Handwerker sollten die Land ärzte jedes Kreises eine Lade bilden, der die Lehrlinge aufzudingen und frei- zuspredien zukam. Die Landecker Verfachbücher bieten keinen Beleg dafür, daß die Chirurgen dieses Gerichtes sidk an einer solchen Berufsvereinigung beteiligt haben. Wohl aber lassen sie erkennen, daß Bevölkerung und Gericht um die Abschaffung des „Baders' und „Barbierers' sich nicht gekümmert, sondern diese Titel bis 1800 und wohl darüber hinaus häufiger

als andere verwendet haben. Das braucht uns nicht zu wundern. Das waren so eingelebte Titel, daß selbst ein Hofdekret von 1788 von „Badern' spricht. Das ausgehende 18. Jahrhundert schuf Chirurgen der höheren Wundarznei, die überall freie Praxis hatten, und Chirurgen aus der zweiten Klasse, die ihr Gewerbe nur auf dem Lande oder in der Stadt in einer Offizin (in einem Ge schäfte) auszuüben bestimmt waren (Hofdekret vom 8. November 1789). Ein beruflicher Zusammenschluß der Bader und Barbierer war übrigens

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