den Staatsschatz aus dem Titel der Expropriation verlustig fein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb 5es Be zirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit er gehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigens für jenen Anmelder, der eine solche Person nicht 'namhaft gemacht hat, auf seine Gefahr und Kosten ein Curator von Amtswegen aufgestellt und die Ver ordnungen nur dem Letzteren zugestellt
oder protokollarisch anzu melden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheiluug des Entschädigungsbetrages unberück-, sichtigt bleibew und jedes Anspruches aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden Jene Interessenten, welche außerhalb des Ge richtsbezirkes Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigenfalls ein Curator von Amtswegen aus Gefahr