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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 26.05.1924
Umfang: 6
«, entsprechende Neuerungen. Das Gesetz zerfällt m sieben Titel, M> zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrung» zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologifcher Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschäden, ZZa> karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet: solchen Be schränkungen Wimen auch im besondern Falle Wälder unterstellt werden» welche Terrnae, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee- lawinen und dergleichen

zu schützen habe». Der Titel II enthält die Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ä» birgsterraine. und zwar im I. Hauptstück die wasserbauliche und forMche Sicherstelle der Hochgebirgsbecken und im II. Hauptskick die Aufforstung und Sicherung des viickuli«- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Förderung der Waldkultur und der AlpMrt» schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften: der Titel

V die Benutzaizs- rechte (Servitute) in Wäldern und auf vinku liertem Terrain, der Titel VI. das Forst personal und der Titel VII. endlich die Über gangsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret desteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des Wildbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz

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