des Entschädigungs betrages unberücksichtigt bleiben und jedes An spruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses Gerichtsfprengels wohnen, haben in ihrer An meldung eine in diesem Gerichtsfprengel wohn hafte Person namhast zn machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigenfalls für jene Anmel der, die eine solche Person nicht angezeigt haben, auf ihre Kosten nnd Gefahr ein Kurator aufgestellt
alle jene, welchen auf die einzulösenden, uachsteheud bezeichneten Liegen schaften ein Eigentums- oder ein anderes ding liches Recht zusteht, aufgefordert, ihre Rechte beim unterfertigten Gerichte innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder mündlich anzumelden,, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Ver teilung des Entschädigungsbetragcs nnberücksich- tigt bleibe« nnd jedes Anspruches aus dem Titel der Expropriation gegen den Enteigner verlustig sind. Jene Interessenten, welche außerhalb des Ge- vichtsbezirkes Silz