gerechnet, bei diesen, Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigen falls die Verlassenschast, für welche inzwischen Herr Alexander v. Stadler, Notariatskandidat in Hall i. T-, als Verlassenschafts-Kurator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren ErbrechtS- titel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeant wortet, der nicht angetretene Teil der Verlassenschast aber oder, wenn sich niemand erbserklärt hätte, die ganze