für einem Rechtsgrnlldü Allspruch zu machen gedenken, auf gefordert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre, von dem unten gesetzten Tage gerechnet, bei diesem Gerichte anzumelden, und unter Aus weisung ihres Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschast, für welche inzwischen Herr Johann Stillebacher, Privat in Sterzing , als VerlassenschastS' Kurator bestellt worden ist, mit jenen, im sich werden erbserklärt ulld ihren Erbrechts titel ausgewiesen haben, verhandelt nild ihnen eingeantwortet