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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 28.05.1904
Umfang: 12
des ehemaligen Pädago giumsdirektors in Innsbruck' und war bis vor ungefähr fünf Jahren Gerichtsadjunkt in Lienz; seither ist er dem Justizmini sterium zugeteilt. — Der Kaiser beförderte den Direktor der Staatsgewerbeschule in Innsbruck, Regierungsrat Johann Dei- ninger in die sechste Rangklasse. — Der Handelsminister er nannte den Postkontrollor Anselm Jessacher in kJnnsbrnck zum Oberpostkontrollor daselbst. — Der Rat des Oberlandes gerichtes in Graz, Alois Torggler, erhielt den Titel und Cha rakter

bruck, Kaufmann Josef Wopfner, taxfrei den Titel eines kaiser- > lichen Rates allergnädigst verliehen. — Der Minister für Kultus und Unterricht hat den ordentlichen Professor der kosmischen Physik an der Universität in Innsbruck, Dr. Wilhelm Trab ert und den k. k. Obersten Dr. Robert Daublebsky v. Sterneck zu Korrespondenten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik ernannt. — Der Ackerbauminister hat den Adjunkten Dr. Franz Aigner zum Bergkommissär im Stande der Berg behörden ernannt

I. Hossingott u. Komtz. in Bozen, Johann von Hoff- ingott zu dessen Ersatzmann ernannt. — Der k. k. Statthalter hat den k. k. Ingenieur Viktor Witasek zur Dienstleistung'bei der Statthalterei einberufen und an seiner Stelle den k. k. Bau- Adjunkten Martin Gelb wachs der k. k. Bezirkshauptmann schaft Innsbruck zugeteilt.- Dem Inspektor der k. k. Staats bahnen und Bahnerhaltungskontrollor Hans Haas in Innsbruck wurde taxfrei der Titel eines kaiserlichen Rates, dem Bau- Oberkommissär und Vorstand

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 21.11.1868
Umfang: 14
bleiben, und jedes Anspruches auS dem Titel der Erpropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses Ge- richtsdezi'keö wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine im hiesigen Bezirke wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver ordnungen zuzustellen sind, widrigenS für jenen An melder, der e»ie solche T'erson nicht angezeigt dar, auf seine Geiabr und Kosten ein Kurator exosto ausgestellt, und die Verordnungen nur diesem Letztern zugestellt

theilung deö Enischädigung-betrageS unberücksichliget bleiben, und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschaft aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Spren- gels deS Äezirksge ichteS MiederS wobnen, weiden zugleich aiifgefordrrt, in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnrafrc Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnun gen zuzustellen sind, widrigenfalls für jenen Anmelder

, ihre Rechte hiergerichts inner halb ?l> Tagen schriftlich oder vrotokollarifch an zumelden, widrigenS die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des EntschädtgungsbetrageS unberück sichiiget bleiben und jedes AMprucheS aus dem Titel der Erprcpriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des hiesigen GerichtSsprengelS wobncn, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzu zeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehen den Verordnungen zuzustellen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 19.11.1913
Umfang: 6
-° schädignngsbeträges unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sein würden. Jene Interessenten^, welche anszerhalb des Ge richtsbezirkes Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustel len sind, widrigenfalls ein Kurator von Amts wegen auf Gefahr und Kosten des Anmelders aufgestellt und die Verordnungen nur dem Kura tor zugestellt

, aufgefordert, ihre Rechte beim unterfertigten Gerichte innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertei'.uug des Entschädigungs betrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches wider den Staatsschatz aus dem Titel der Expro priation verlustig fein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Spren- gels des k. k. Bezirksgerichtes Fügen wohnen, werden zugleich aufgefordert, in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprei

stallerinAschau Alle jene, welchen auf die einzulösenden Liegenschaften ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, werden aufgefordert, ihre Rechte bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzu melden, Widrigens die sich nicht Meldenden bei der Verteilung des Entschädigungsbetrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses Gerichtssprengels wohnen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 03.12.1898
Umfang: 8
, ihr Erbrecht binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage gerechnet bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erberklärung anzubringen, wid rigenfalls die Verlassenschist, für welche inzwischen Herr Dr. Hans Leiter, Advokat hier, als Verlassenfchasts- Curator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren Erb-titel ausgewiesen haben, ver handelt und ihuen cingeantwoi tet. der ui i t angetretene Thnl der Ve li.ss nschast adcr. vder wenn sich niemand

Gerichte bis 29. Jänner I6S9 schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheiluug des Entschädigungsbetrages uuberück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des d. g. Sprengels wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen

, Nr. 7> N - Y.-M , werde» alle jene, welchen auf ?en einzulösenden Realitäten ein Eigen thunrs- oder anderes dingliche? Recht zukommt, auf gefvrd.-rk. ihre Rechte eim gefertigte» Gerichte inner- unberülksichtiget bleiben nnd jedes Anspruches wider dic k. k. priv. Snob ihugesellschaft aus dem Titel der Eut- eignnng vcrlnstig fein würden. Jene ^lUcr-sscntcn, welche außerhalb des Gerichts bezu kee Lien; wohne >, s?aben in ihrer Anmeldnng eine in diesem Sprengel w-ihübastc Person namh-.ft z» mach-ü, welchcr tie in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 06.10.1898
Umfang: 8
anzumelden, widrigen-? die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücisichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. Priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die R-chtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Volleildung des Baues festgestellt werden. Sollte sich währei.d des Bau>s die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben

des Einschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und. jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig fein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben, so wild die Einlösung verfügt, ohne ohne eine neuerliche Einlosnngsve» Handlung zu verfügen und ein neuerliches Edikt

bei der gefertigten Real-Jnstanz innerhalb 9 0 Tagen schriftlich oder protocollarischen anzumel den, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheilnng des Entschädiguugs-Betrages unberück sichtigt bleiben und jedes Anspruches wider deu Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhaste Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 21.11.1913
Umfang: 6
alle jene, welchen anf die iin vorstehenden näher bezeichneten, einzulösenden Realitäten ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Hopfgartcn innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder Protokollarisch anznmclden, widrigenfalls die sich nicht Mel denden bei der Verteilung des Entfchädignngs- betrages hier unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dein Titel Expropriation ver lustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb

bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch auzu- uieldcu, widrigeus die sich nicht Meldenden bei d er Perteilung deS EntschädignngsbetrageS unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses GerichtSsprengelS wohnen, haben in ihrer An meldung eine in diesem Tpreugel wohnhafte Persvn namhaft zu mache», welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigens sür

, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Rattenberg innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Verteilung des Ent-- schädignngsbetrages unberücksichtigt bleiben uud jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sei» würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Ge- richtsbezirkcs Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen

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