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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 25.10.1898
Umfang: 8
schriftlich oder proto kollarisch anzumelden, widrigens die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches Wider die k. k. priv^ Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. . Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Banes festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes

, aufgefordert, ihre Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von so Tagen schriftlich oder , proto kollarisch anzumelden, widrigens die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages: jun- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen, das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt

zwischen Kil. 135 8—130 0 nothwendig werdende» Grundeinlösung, werden alle, welchen auf dem einzulösenden, uuteu beschriebenen Reale ein Eigenthums- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte bei der gefertigten Neal-Jnstanz innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des'Entschädignngs-Betrages untierück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 06.10.1898
Umfang: 8
anzumelden, widrigen-? die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücisichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. Priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die R-chtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Volleildung des Baues festgestellt werden. Sollte sich währei.d des Bau>s die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben

des Einschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und. jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig fein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben, so wild die Einlösung verfügt, ohne ohne eine neuerliche Einlosnngsve» Handlung zu verfügen und ein neuerliches Edikt

bei der gefertigten Real-Jnstanz innerhalb 9 0 Tagen schriftlich oder protocollarischen anzumel den, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheilnng des Entschädiguugs-Betrages unberück sichtigt bleiben und jedes Anspruches wider deu Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhaste Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver

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