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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 28.05.1904
Umfang: 12
des ehemaligen Pädago giumsdirektors in Innsbruck' und war bis vor ungefähr fünf Jahren Gerichtsadjunkt in Lienz; seither ist er dem Justizmini sterium zugeteilt. — Der Kaiser beförderte den Direktor der Staatsgewerbeschule in Innsbruck, Regierungsrat Johann Dei- ninger in die sechste Rangklasse. — Der Handelsminister er nannte den Postkontrollor Anselm Jessacher in kJnnsbrnck zum Oberpostkontrollor daselbst. — Der Rat des Oberlandes gerichtes in Graz, Alois Torggler, erhielt den Titel und Cha rakter

bruck, Kaufmann Josef Wopfner, taxfrei den Titel eines kaiser- > lichen Rates allergnädigst verliehen. — Der Minister für Kultus und Unterricht hat den ordentlichen Professor der kosmischen Physik an der Universität in Innsbruck, Dr. Wilhelm Trab ert und den k. k. Obersten Dr. Robert Daublebsky v. Sterneck zu Korrespondenten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik ernannt. — Der Ackerbauminister hat den Adjunkten Dr. Franz Aigner zum Bergkommissär im Stande der Berg behörden ernannt

I. Hossingott u. Komtz. in Bozen, Johann von Hoff- ingott zu dessen Ersatzmann ernannt. — Der k. k. Statthalter hat den k. k. Ingenieur Viktor Witasek zur Dienstleistung'bei der Statthalterei einberufen und an seiner Stelle den k. k. Bau- Adjunkten Martin Gelb wachs der k. k. Bezirkshauptmann schaft Innsbruck zugeteilt.- Dem Inspektor der k. k. Staats bahnen und Bahnerhaltungskontrollor Hans Haas in Innsbruck wurde taxfrei der Titel eines kaiserlichen Rates, dem Bau- Oberkommissär und Vorstand

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 06.10.1898
Umfang: 8
anzumelden, widrigen-? die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücisichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. Priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die R-chtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Volleildung des Baues festgestellt werden. Sollte sich währei.d des Bau>s die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben

des Einschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und. jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig fein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben, so wild die Einlösung verfügt, ohne ohne eine neuerliche Einlosnngsve» Handlung zu verfügen und ein neuerliches Edikt

bei der gefertigten Real-Jnstanz innerhalb 9 0 Tagen schriftlich oder protocollarischen anzumel den, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheilnng des Entschädiguugs-Betrages unberück sichtigt bleiben und jedes Anspruches wider deu Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhaste Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver

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