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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 12.11.1898
Umfang: 10
- Die Bewerber um dieses Stipendium haben ibre mit dem Taufscheine, dem Jmpfungs- oder Blat ernscheine, dann dem im Sinne der Statthalterci Verordnung vom 1 K November 1^78, Zl 18188 (L.-G--u. V.-Bl. V St., Nr. S'^, S. 5,5.) ausgestellten Mittellosigkeitszeuguissc, sowie mit den Siudienzeugnissen der letzten zwei Se- melter, und endlich, wenn sie aus dem Titel der V.r- wandlschaft ein besonderes L oizugsrcchr geltend machen wollen, mit den dicsfälligen !°'ewei>en belegten Gesuche bis Ende November 1898

anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Mel denden bei der vertheil,mg des Entschädigungsketrages unberücksichtiget bleiben und jede-7. Anspruches wider die k. k. priv. Südb^hngesellschast aus dem Titel dcr Ent eignung oerlnstig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Geri^itS bezirke- Lieuz wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnbafte Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigenfalls

8 ? . st rr>. Diejenigen, welche aus diese einzulösenden Realitäten ein Eigenthums^ oder ein anderes dingliches Recht an sprechen, haben ihre Rechte beim gefertigten Gerichte .bis 29. Jänner 1899 schriftlch oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nichr Meldenden bei dcr Vertheilung des Entfchädignngsberiages nnberück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz ans dem Titel der Exproprialion verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des d. g. Sprengel? wohnen

bei der Vertheilung d.s Entschädign'gs- betragcs unb.rncksichtigt bleiben nnd jedes Anspruches wider den Staatsschatz ans dem Titel dcr Expropriation vcrlnstig sein würden. Jene Jnteresscnicn, welche außerhalb des Bezirkes

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Volksblatt
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Seite 8 von 10
Datum: 02.01.1884
Umfang: 10
Etwas. Den „North china. Herald' wird aus Pecking geschrieben: Ein hier lebender amerikanischer Missionär, der sich mit dem Studium/.der chinesischen Sprache beschäftiget, hat jetzt das österreichische Consulat in Shanghai darauf aufmerksam gemacht, daß der Titel, dm die chinesische Regierung bei ihrem diplomatischen Verkehr. mit Oesterreich dem Kaiser Franz Josef beilegte, nicht derselbe ist, den sie dem Czaren gibt. Während sie letzteren nämlich „Huang-Ti' (kaiserlicher Regent) heißt, nennt sie den Kaiser

von Oesterreich „Huang- Schang' (kaiserliche Hoheit oder.Majestät). Zwar er klärt der Sinolog Meyer in seinem chinesischen Wörter buche, daß beide chinesische Ausdrücke „Kaiser' bedeuten^ er constatirt jedoch zugleich, daß „Huang-Ti' auch der Titel ist, den sich der Kaiser von China selbst beilegt, und der daher von Rechtswegen jedem Kaiser ertheilt werden müsse. ^ ^ ^ Was die Dynamithelden für wüthende Kerls sind, haben wir schon neulich angedeutet, wo wir vom Meeting derselben in New-Iork sprechen

. Ms,. so wird unter dem. Titel Sanität, ein. Arzt abgesendet, großer Lärm geschlagen; das Volk ergreift ein panischer Schrecken, Niemand will hinzugehen und den Kranken pflegen. So war es auch hl, - Hopfgarten Die erst? Person, die davon ergriffen wurde, starb, ^ aber auch nur dieje, man nimmt an, wegen U)tangel an Pflege. , Bald sah manein, daß das Uebel doch nicht so- bösartig sei. W man sich die ersten Tage, im Bette warm haltet, schweißtreibenden Thee nimmt/ danut die Blattern gut zum Ausbruche kommen, darauf in mäßiger

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 03.12.1898
Umfang: 8
, ihr Erbrecht binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage gerechnet bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erberklärung anzubringen, wid rigenfalls die Verlassenschist, für welche inzwischen Herr Dr. Hans Leiter, Advokat hier, als Verlassenfchasts- Curator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren Erb-titel ausgewiesen haben, ver handelt und ihuen cingeantwoi tet. der ui i t angetretene Thnl der Ve li.ss nschast adcr. vder wenn sich niemand

Gerichte bis 29. Jänner I6S9 schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheiluug des Entschädigungsbetrages uuberück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des d. g. Sprengels wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen

, Nr. 7> N - Y.-M , werde» alle jene, welchen auf ?en einzulösenden Realitäten ein Eigen thunrs- oder anderes dingliche? Recht zukommt, auf gefvrd.-rk. ihre Rechte eim gefertigte» Gerichte inner- unberülksichtiget bleiben nnd jedes Anspruches wider dic k. k. priv. Snob ihugesellschaft aus dem Titel der Eut- eignnng vcrlnstig fein würden. Jene ^lUcr-sscntcn, welche außerhalb des Gerichts bezu kee Lien; wohne >, s?aben in ihrer Anmeldnng eine in diesem Sprengel w-ihübastc Person namh-.ft z» mach-ü, welchcr tie in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen

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