anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages unberück sichtigt bleiben und jedes Anspruches wider den Staats? schätz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person namhaft z» machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehen den Verordnungen zuzustellen sind, widrigens für jene«, Anmelder, der eine solche Person
-Curator bestellt worden ist, mit jenen, welche sich werden erbserklärt und ihren Erbrechts titel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen einge-- antwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen schaft aber oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos einge zogen würde. K. K. Bezirksgericht Lienz am 30. Dezember 1890. 340 Der k. k. Bezirksrichter: Hepperger. >'i Edikt. Nr. 6244 Von dem k. k. Bezirksgerichte Landeck wird bekannt gemacht, es sei