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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 15.10.1898
Umfang: 10
und 27. April 1359, Zl. 7l, werden alle jene, welchen auf den einzulösenden Realitäten ein Eigenthums- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von 90 Tagen schriftlich oder proto kollarisch anzumelden, widrigetts die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dein Titel der Ent eignung verlustig

, ihre Rechte bei der gefertigten Real-Jnstaiiz 'innerhalb 90 Tagen schriftlich oder„protokft>ia>!jsch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädignngs-Betrages.»^berück sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider deq,Staats schatz aus dem-Titel der Expropriation verlustig , sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb, des Bezirkes Neumarkt wohnen,. haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person namhaft

des Entschädigungsbetrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches wider den Staatsschatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Neumarkt wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person nmnhast zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver ordnungen znzustellen sind, widrigens für jene» An melder, der eine solche Person nicht namhaft gemacht hat, auf seine Gefahr und Kosten ein Curator von Amtswegen aufgestellt

18>9. Zl. 71 werden alle Jene, welchen ans die einznlöjeliden Realitäten ein EigenthumZ- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgesorde l, ihre. Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von 90 Tagen schriftlich oder proto kollarisch alizumelden, widrigenS die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädignnasbetrages nn- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast ans dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die N-chtigkeit der angegebenen Daten

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 06.10.1898
Umfang: 8
anzumelden, widrigen-? die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücisichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. Priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die R-chtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Volleildung des Baues festgestellt werden. Sollte sich währei.d des Bau>s die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben

des Einschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und. jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig fein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben, so wild die Einlösung verfügt, ohne ohne eine neuerliche Einlosnngsve» Handlung zu verfügen und ein neuerliches Edikt

bei der gefertigten Real-Jnstanz innerhalb 9 0 Tagen schriftlich oder protocollarischen anzumel den, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheilnng des Entschädiguugs-Betrages unberück sichtigt bleiben und jedes Anspruches wider deu Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhaste Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver

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