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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 15.10.1898
Umfang: 10
und 27. April 1359, Zl. 7l, werden alle jene, welchen auf den einzulösenden Realitäten ein Eigenthums- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von 90 Tagen schriftlich oder proto kollarisch anzumelden, widrigetts die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dein Titel der Ent eignung verlustig

, ihre Rechte bei der gefertigten Real-Jnstaiiz 'innerhalb 90 Tagen schriftlich oder„protokft>ia>!jsch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädignngs-Betrages.»^berück sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider deq,Staats schatz aus dem-Titel der Expropriation verlustig , sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb, des Bezirkes Neumarkt wohnen,. haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person namhaft

des Entschädigungsbetrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches wider den Staatsschatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Neumarkt wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person nmnhast zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver ordnungen znzustellen sind, widrigens für jene» An melder, der eine solche Person nicht namhaft gemacht hat, auf seine Gefahr und Kosten ein Curator von Amtswegen aufgestellt

18>9. Zl. 71 werden alle Jene, welchen ans die einznlöjeliden Realitäten ein EigenthumZ- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgesorde l, ihre. Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von 90 Tagen schriftlich oder proto kollarisch alizumelden, widrigenS die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädignnasbetrages nn- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast ans dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die N-chtigkeit der angegebenen Daten

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 28.05.1904
Umfang: 12
des ehemaligen Pädago giumsdirektors in Innsbruck' und war bis vor ungefähr fünf Jahren Gerichtsadjunkt in Lienz; seither ist er dem Justizmini sterium zugeteilt. — Der Kaiser beförderte den Direktor der Staatsgewerbeschule in Innsbruck, Regierungsrat Johann Dei- ninger in die sechste Rangklasse. — Der Handelsminister er nannte den Postkontrollor Anselm Jessacher in kJnnsbrnck zum Oberpostkontrollor daselbst. — Der Rat des Oberlandes gerichtes in Graz, Alois Torggler, erhielt den Titel und Cha rakter

bruck, Kaufmann Josef Wopfner, taxfrei den Titel eines kaiser- > lichen Rates allergnädigst verliehen. — Der Minister für Kultus und Unterricht hat den ordentlichen Professor der kosmischen Physik an der Universität in Innsbruck, Dr. Wilhelm Trab ert und den k. k. Obersten Dr. Robert Daublebsky v. Sterneck zu Korrespondenten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik ernannt. — Der Ackerbauminister hat den Adjunkten Dr. Franz Aigner zum Bergkommissär im Stande der Berg behörden ernannt

I. Hossingott u. Komtz. in Bozen, Johann von Hoff- ingott zu dessen Ersatzmann ernannt. — Der k. k. Statthalter hat den k. k. Ingenieur Viktor Witasek zur Dienstleistung'bei der Statthalterei einberufen und an seiner Stelle den k. k. Bau- Adjunkten Martin Gelb wachs der k. k. Bezirkshauptmann schaft Innsbruck zugeteilt.- Dem Inspektor der k. k. Staats bahnen und Bahnerhaltungskontrollor Hans Haas in Innsbruck wurde taxfrei der Titel eines kaiserlichen Rates, dem Bau- Oberkommissär und Vorstand

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 25.10.1898
Umfang: 8
schriftlich oder proto kollarisch anzumelden, widrigens die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches Wider die k. k. priv^ Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. . Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Banes festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes

, aufgefordert, ihre Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von so Tagen schriftlich oder , proto kollarisch anzumelden, widrigens die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages: jun- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen, das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt

zwischen Kil. 135 8—130 0 nothwendig werdende» Grundeinlösung, werden alle, welchen auf dem einzulösenden, uuteu beschriebenen Reale ein Eigenthums- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte bei der gefertigten Neal-Jnstanz innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des'Entschädignngs-Betrages untierück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation

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