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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 24
Datum: 08.04.1906
Umfang: 24
Seite 2 Meraner Zeitung Rr. Das ^„Berliner Tageblatt' veröffentlicht einen Artikel Unter dem Titel: „Bedenken der Re i-chs reg ie rn n g gegen eine neUe rus sische Anleihe'. Am Schlüsse des Artikels > Heißt..-es: „Mgesehen von politischen Frageii, könnten die schwierige finanzielle Lage des Zarenreiches Und der schon vorhandene große BesG Teutschlands an russischen Papieren die TeUtschfe Regierung veranlassen, ein „Bis hierher und nicht weiter!' auszurufen.' In einer Petersburger Zeitung ver

zu den von den Bittstellern gewünschten WaffenübUngstUrnnssen weitestgehende Berücksicht igung erfahren. (Neuregelung der Dienstverhält nisse der Pvsthilfsbeanttenschaft.) T«as am! 4. ds. erschienene Reichsgesetzblatt ver- laUtbart eine Verordnung des Händelsministe riums, mit welcher die Organisation des im Ver kehrsdienste der Post- Und Telegraphenanstalt ver wendeten Beämten-Hilfspersonals neu geordnet wird. Tiefe Regelung betrifft jene männlichen und weiblichen Angestellten, welche bisher den Titel Piosthilfsbeamte

führten, ferner die Post- Und Telegraphen - ManipU- lantinnen. Alle diese werden nun den neu geschaffenen Titel Postossizianten führen. Für die Postosfizianten werden im allgemeinen dieselben Normen geltm, welche bisher bezüglich der PostHilfsbeamten bestanden haben. Während aber hinsichtlich der männlichen Postoffizianten auch fernerhin an dem bisherigen System' der Vorrückung festgehalten wird, gelängt für das weibliche Personal das Zeitavancement zur An wendung. Hier werden elf Tienstaltersklasfen

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 21.11.1868
Umfang: 14
bleiben, und jedes Anspruches auS dem Titel der Erpropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses Ge- richtsdezi'keö wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine im hiesigen Bezirke wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver ordnungen zuzustellen sind, widrigenS für jenen An melder, der e»ie solche T'erson nicht angezeigt dar, auf seine Geiabr und Kosten ein Kurator exosto ausgestellt, und die Verordnungen nur diesem Letztern zugestellt

theilung deö Enischädigung-betrageS unberücksichliget bleiben, und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschaft aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Spren- gels deS Äezirksge ichteS MiederS wobnen, weiden zugleich aiifgefordrrt, in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnrafrc Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnun gen zuzustellen sind, widrigenfalls für jenen Anmelder

, ihre Rechte hiergerichts inner halb ?l> Tagen schriftlich oder vrotokollarifch an zumelden, widrigenS die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des EntschädtgungsbetrageS unberück sichiiget bleiben und jedes AMprucheS aus dem Titel der Erprcpriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des hiesigen GerichtSsprengelS wobncn, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzu zeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehen den Verordnungen zuzustellen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 25.10.1898
Umfang: 8
schriftlich oder proto kollarisch anzumelden, widrigens die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches Wider die k. k. priv^ Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. . Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Banes festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes

, aufgefordert, ihre Rechte beim gefertigten Gerichte inner halb der Frist von so Tagen schriftlich oder , proto kollarisch anzumelden, widrigens die sich nicht Meldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages: jun- berücksichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen, das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt

zwischen Kil. 135 8—130 0 nothwendig werdende» Grundeinlösung, werden alle, welchen auf dem einzulösenden, uuteu beschriebenen Reale ein Eigenthums- oder anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte bei der gefertigten Neal-Jnstanz innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des'Entschädignngs-Betrages untierück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 06.10.1898
Umfang: 8
anzumelden, widrigen-? die sich Nichtmeldenden bei der Vertheilung des Entschädigungsbetrages uu- berücisichtiget bleiben und jedes Anspruches wider die k. k. Priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig sein würden. Für die R-chtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Volleildung des Baues festgestellt werden. Sollte sich währei.d des Bau>s die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben

des Einschädigungsbetrages un- berücksichtiget bleiben und. jedes Anspruches wider die k. k. priv. Südbahngesellschast aus dem Titel der Ent eignung verlustig fein würden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen; das genaue Flächenmaß wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt. Sollte sich während des Baues die Nothwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben, so wild die Einlösung verfügt, ohne ohne eine neuerliche Einlosnngsve» Handlung zu verfügen und ein neuerliches Edikt

bei der gefertigten Real-Jnstanz innerhalb 9 0 Tagen schriftlich oder protocollarischen anzumel den, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheilnng des Entschädiguugs-Betrages unberück sichtigt bleiben und jedes Anspruches wider deu Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Bezirkes Sterzing wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhaste Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Ver

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