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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 12.11.1898
Umfang: 10
- Die Bewerber um dieses Stipendium haben ibre mit dem Taufscheine, dem Jmpfungs- oder Blat ernscheine, dann dem im Sinne der Statthalterci Verordnung vom 1 K November 1^78, Zl 18188 (L.-G--u. V.-Bl. V St., Nr. S'^, S. 5,5.) ausgestellten Mittellosigkeitszeuguissc, sowie mit den Siudienzeugnissen der letzten zwei Se- melter, und endlich, wenn sie aus dem Titel der V.r- wandlschaft ein besonderes L oizugsrcchr geltend machen wollen, mit den dicsfälligen !°'ewei>en belegten Gesuche bis Ende November 1898

anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Mel denden bei der vertheil,mg des Entschädigungsketrages unberücksichtiget bleiben und jede-7. Anspruches wider die k. k. priv. Südb^hngesellschast aus dem Titel dcr Ent eignung oerlnstig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Geri^itS bezirke- Lieuz wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnbafte Person namhaft zu machen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigenfalls

8 ? . st rr>. Diejenigen, welche aus diese einzulösenden Realitäten ein Eigenthums^ oder ein anderes dingliches Recht an sprechen, haben ihre Rechte beim gefertigten Gerichte .bis 29. Jänner 1899 schriftlch oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nichr Meldenden bei dcr Vertheilung des Entfchädignngsberiages nnberück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz ans dem Titel der Exproprialion verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des d. g. Sprengel? wohnen

bei der Vertheilung d.s Entschädign'gs- betragcs unb.rncksichtigt bleiben nnd jedes Anspruches wider den Staatsschatz ans dem Titel dcr Expropriation vcrlnstig sein würden. Jene Jnteresscnicn, welche außerhalb des Bezirkes

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 03.12.1898
Umfang: 8
, ihr Erbrecht binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage gerechnet bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erberklärung anzubringen, wid rigenfalls die Verlassenschist, für welche inzwischen Herr Dr. Hans Leiter, Advokat hier, als Verlassenfchasts- Curator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren Erb-titel ausgewiesen haben, ver handelt und ihuen cingeantwoi tet. der ui i t angetretene Thnl der Ve li.ss nschast adcr. vder wenn sich niemand

Gerichte bis 29. Jänner I6S9 schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheiluug des Entschädigungsbetrages uuberück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des d. g. Sprengels wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen

, Nr. 7> N - Y.-M , werde» alle jene, welchen auf ?en einzulösenden Realitäten ein Eigen thunrs- oder anderes dingliche? Recht zukommt, auf gefvrd.-rk. ihre Rechte eim gefertigte» Gerichte inner- unberülksichtiget bleiben nnd jedes Anspruches wider dic k. k. priv. Snob ihugesellschaft aus dem Titel der Eut- eignnng vcrlnstig fein würden. Jene ^lUcr-sscntcn, welche außerhalb des Gerichts bezu kee Lien; wohne >, s?aben in ihrer Anmeldnng eine in diesem Sprengel w-ihübastc Person namh-.ft z» mach-ü, welchcr tie in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 21.11.1913
Umfang: 6
alle jene, welchen anf die iin vorstehenden näher bezeichneten, einzulösenden Realitäten ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Hopfgartcn innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder Protokollarisch anznmclden, widrigenfalls die sich nicht Mel denden bei der Verteilung des Entfchädignngs- betrages hier unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dein Titel Expropriation ver lustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb

bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch auzu- uieldcu, widrigeus die sich nicht Meldenden bei d er Perteilung deS EntschädignngsbetrageS unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses GerichtSsprengelS wohnen, haben in ihrer An meldung eine in diesem Tpreugel wohnhafte Persvn namhaft zu mache», welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigens sür

, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Rattenberg innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Verteilung des Ent-- schädignngsbetrages unberücksichtigt bleiben uud jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sei» würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Ge- richtsbezirkcs Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen

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