, aufgefordert, ihre Rechte bei diesem Gerichte innerhalb einer Frist von so Tagen, vom 16. Septemberisos an gerechnet, schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigens diejenigen, welche sich nicht melden, bei der Verteilung des Ein schädigungsbetrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Die Anmeldungen haben zu enthalten: k) Die genaue Bezeichnung des Anmelders mit Vor- und Zünäme, Sland und Wohnort, sowie seines all- fälligen Gewalthabers
ein Eigentums- oder anderes dingliches Recht' zukömmt, .nach Z 4 der M>V. vom 8. Dezember 18SS, Nr. 213 R.»G>Bl., und M.-V. vom 27. April 18SS, Nr. 71 .R.-G>-Bl.,. aufgefordert.ihre Rechte bei diesem Gerichte innerhalb einer Fri.st voo..so Tagen, vom 1. August 1S0S. aufgerechnet, schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls diejenigen, 2008 welche sich nicht melden, bei der Verteilung, des Ent- schädigungsbetrageS unberücksichtigt bleiben und jedeS Anspruches aus dem Titel der Enteignung